ehenblatt VG Montabaur
Nr. 2/99
die Radwege, die Gehwege, die Parkflächen, die Grünanlagen, die Beleuchtungsanlagen, die Entwässerungsanlagen
•ondert und unabhängig von der vorstehenden Reihenfolge erhoben ' firden sobald die jeweilige Maßnahme, deren Aufwand gedeckt wer- w | n s0 u' abgeschlossen ist. Diesen Zeitpunkt stellt die Gemeinde fest.
rkmale der endgültigen Herstellung • Erschließungsanlagen „
Straßen, Wege und Plätze, mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen, Sammelstraßen und selbständige Parkflächen sind endgültig hergestellt, wenn
a) ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und
b) sie über betriebsfertige Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen verfügen. Die flächenmäßigen Bestandteile ergeben sich aus dem Bauprogramm.
Die flächenmäßigen Bestandteile der Erschließungsanlage sind endgültig hergestelit, wenn
a) Fahrbahnen, Gehwege und Radwege eine Befestigung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen;
b) unselbständige und selbständige Parkflächen eine Befestigung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster, Rasengittersteinen aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweisen bestehen;
c) unselbständige Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind;
d) Mischflächen in den befestigten Teilen entsprechend Buchstabe a) hergestellt und die unbefestigten Teile gemäß Buchstabe c) gestaltet sind.
Selbständige Grünanlagen sind endgültig hergesteilt, wenn ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und gärtnerisch gestaltet sind.
nissionsschutzanlagen
I, Umfang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale von niagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umweltein- fkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden pch ergänzende Satzung im Einzelfall geregelt.
Irausleistungen
jFall des § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB können Vorausleistungen bis zur Ehe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden.
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jlösung des Erschließungsbeitrages
Br Erschließungsbeitrag kann abgelöst werden. Der Betrag einer jlösung nach § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB bestimmt sich nach der laussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung zu ermit- Jen Erschließungsbeitrages.
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fcrafttreten / Außerkrafttreten
pse Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in aft. Gleichzeitig tritt die Erschließungssatzung vom 10.10.1987 mit an Änderungen außer Kraft.
112 Girod, 04.01.1999 (Siegel) Hannappel
tisgemeinde Girod Ortsbürgermeister
nweis
Jmäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz jemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geän- jrt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBI. S. 171) Id auf folgendes hingewiesen:
jtzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- jiriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande »kommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Jfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
M jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so jnn auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese |rletzung geltend machen.
112 Girod, 05.01.1999 (Siegel) Hannappel, Ortsbürgermeister
Vereinsring Girod-Kleinholbach
Die nächste Vereinsringsitzung ist am Donnerstag, 21.01.1999, um 19.30 Uhr im Gemeindehaus. Bitte sicherstellen, daß von jedem Verein die Vertreter anwesend sind.
Freiwillige Feuerwehr Girod
Am Samstag, 30.01.1999, findet um 20.11 Uhr in der Schulsporthaf- le unser diesjähriger Kameradschaftsabend statt, zu dem wir alle unsere Mitglieder mit Anhang herzlich einladen. Zukünftige Mitglieder sind ebenfalls herzlich willkommen.
_ Görgeshausen_
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekanntgegeben. Telefon: 06485/222.
Forstrevier Nentershausen
Brennholzbestellung
Ab sofort kann wieder Buchen-Brennholz aus dem Gemeindewald bestellt werden:
1. Meterholz, das zu Raummetern im Wald aufgesetzt wird. Dieses kostet 65 DM je Raummeter.
2. Schwache Stämme (ca. 7 m lang), die am festen Weg bereitgestellt werden. Diese müssen Sie selbst einschneiden und spalten, benötigen zur Abfuhr jedoch keinen Traktor. Dieses Holz kostet 45 DM je Raummeter.
3. Selbstwerbung von Schlagabraum: Im Waldbestand liegendes Restholz, das Sie sich selbst aufarbeiten müssen. Dieses kostet 10 bis 15 DM je Raummeter. Bitte melden Sie auch hierfür Ihre ungefähr gewünschte Menge an, damit dieses Holz bedarfsgerecht bereitgestellt werden kann. Den Termin für die Vergabe gebe ich zu einem späteren Zeitpunkt bekannt.
Bei Interesse bestellen Sie bitte bei mir vom 12. bis zum 22.01.1999 - spätere Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Meine Telefonnummer ist 8682.
Bei der Mengenangabe bedenken Sie bitte, daß das Holz vor dem Verbrennen mindestens zwei Jahre lagern muß. Erst dann ist es wirklich trocken und hat seinen vollen Heizwert.
Frenzei, Revierförster
Freiwillige Feuerwehr Görgeshausen
Abholung der Weihnachtsbäume
Am Samstag, 16.01.1999, ab 14.00 Uhr werden die Weihnachtsbäume durch die Jugendfeuerwehr eingesammelt. Stellen Sie die Bäume bitte frühzeitig an den Straßenrand, die abgefahrenen Weihnachtsbäume werden kompostiert. Entfernen Sie deshalb Lametta und sonstigen Weihnachtsschmuck.
Eine zusätzliche, straßenweise Abfuhr durch den Westerwaldkreis- Abfallwirtschaftsbetrieb erfolgt nicht mehr.
Die Jugendfeuerwehr würde sich über Spenden sehr freuen.
TTC Görgeshausen
Am 23.01.1999 unternehmen die Aktiven der Seniorenklassen des TTC Görgeshausen mit Anhang eine Wanderung nach Isselbach via Eppenrod.
Start an der Löwensteinhalle um 16.00 Uhr.
Gymnastik- und Freizeitsportverein e.V. Görgeshausen
Hiermit erinnern wir an unsere diesjährige Generalversammlung am Montag, 18.01.1999, um 20.00 Uhr im Hallenanbau der Löwensteinhalle von Görgeshausen.
Hierzu sind alle aktiven und passiven Mitglieder herzlich eingeladen. Bringt bitte jeder ein Glas mit.
Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Totenehrung; 3. Bericht der Schriftführerin; 4. Bericht der Kassiererin; 5. Bericht der Kassenprüfer; 6. Entlastung des Vorstandes; 7. Planung der Aktivitäten für 1999; 8. Verschiedenes.
Großholbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags...von 19.00 bis 20.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntgegeben. Telefon 02602/4157, Telefax 02602/917721, Telefon Bürgerhaus 02602/970867.

