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ehenblatt VG Montabaur

Nr. 2/99

die Radwege, die Gehwege, die Parkflächen, die Grünanlagen, die Beleuchtungsanlagen, die Entwässerungsanlagen

ondert und unabhängig von der vorstehenden Reihenfolge erhoben ' firden sobald die jeweilige Maßnahme, deren Aufwand gedeckt wer- w | n s0 u' abgeschlossen ist. Diesen Zeitpunkt stellt die Gemeinde fest.

rkmale der endgültigen Herstellung Erschließungsanlagen

Straßen, Wege und Plätze, mit Kraftfahrzeugen nicht befahrba­re Verkehrsanlagen, Sammelstraßen und selbständige Park­flächen sind endgültig hergestellt, wenn

a) ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und

b) sie über betriebsfertige Entwässerungs- und Beleuchtungs­einrichtungen verfügen. Die flächenmäßigen Bestandteile erge­ben sich aus dem Bauprogramm.

Die flächenmäßigen Bestandteile der Erschließungsanlage sind endgültig hergestelit, wenn

a) Fahrbahnen, Gehwege und Radwege eine Befestigung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Plat­ten, Pflaster aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnli­chen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen;

b) unselbständige und selbständige Parkflächen eine Befesti­gung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster, Rasengittersteinen aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweisen bestehen;

c) unselbständige Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind;

d) Mischflächen in den befestigten Teilen entsprechend Buch­stabe a) hergestellt und die unbefestigten Teile gemäß Buch­stabe c) gestaltet sind.

Selbständige Grünanlagen sind endgültig hergesteilt, wenn ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und gärtnerisch gestaltet sind.

nissionsschutzanlagen

I, Umfang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale von niagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umweltein- fkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden pch ergänzende Satzung im Einzelfall geregelt.

Irausleistungen

jFall des § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB können Vorausleistungen bis zur Ehe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden.

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jlösung des Erschließungsbeitrages

Br Erschließungsbeitrag kann abgelöst werden. Der Betrag einer jlösung nach § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB bestimmt sich nach der laussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung zu ermit- Jen Erschließungsbeitrages.

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fcrafttreten / Außerkrafttreten

pse Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in aft. Gleichzeitig tritt die Erschließungssatzung vom 10.10.1987 mit an Änderungen außer Kraft.

112 Girod, 04.01.1999 (Siegel) Hannappel

tisgemeinde Girod Ortsbürgermeister

nweis

Jmäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz jemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geän- jrt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBI. S. 171) Id auf folgendes hingewiesen:

jtzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- jiriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande »kommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Jfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeich­nung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, gel­tend macht.

M jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so jnn auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese |rletzung geltend machen.

112 Girod, 05.01.1999 (Siegel) Hannappel, Ortsbürgermeister

Vereinsring Girod-Kleinholbach

Die nächste Vereinsringsitzung ist am Donnerstag, 21.01.1999, um 19.30 Uhr im Gemeindehaus. Bitte sicherstellen, daß von jedem Ver­ein die Vertreter anwesend sind.

Freiwillige Feuerwehr Girod

Am Samstag, 30.01.1999, findet um 20.11 Uhr in der Schulsporthaf- le unser diesjähriger Kameradschaftsabend statt, zu dem wir alle unsere Mitglieder mit Anhang herzlich einladen. Zukünftige Mitglie­der sind ebenfalls herzlich willkommen.

_ Görgeshausen_

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekanntgegeben. Telefon: 06485/222.

Forstrevier Nentershausen

Brennholzbestellung

Ab sofort kann wieder Buchen-Brennholz aus dem Gemeindewald bestellt werden:

1. Meterholz, das zu Raummetern im Wald aufgesetzt wird. Die­ses kostet 65 DM je Raummeter.

2. Schwache Stämme (ca. 7 m lang), die am festen Weg bereit­gestellt werden. Diese müssen Sie selbst einschneiden und spal­ten, benötigen zur Abfuhr jedoch keinen Traktor. Dieses Holz kostet 45 DM je Raummeter.

3. Selbstwerbung von Schlagabraum: Im Waldbestand liegendes Restholz, das Sie sich selbst aufarbeiten müssen. Dieses kostet 10 bis 15 DM je Raummeter. Bitte melden Sie auch hierfür Ihre ungefähr gewünschte Menge an, damit dieses Holz bedarfsge­recht bereitgestellt werden kann. Den Termin für die Vergabe gebe ich zu einem späteren Zeitpunkt bekannt.

Bei Interesse bestellen Sie bitte bei mir vom 12. bis zum 22.01.1999 - spätere Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Mei­ne Telefonnummer ist 8682.

Bei der Mengenangabe bedenken Sie bitte, daß das Holz vor dem Verbrennen mindestens zwei Jahre lagern muß. Erst dann ist es wirk­lich trocken und hat seinen vollen Heizwert.

Frenzei, Revierförster

Freiwillige Feuerwehr Görgeshausen

Abholung der Weihnachtsbäume

Am Samstag, 16.01.1999, ab 14.00 Uhr werden die Weihnachtsbäu­me durch die Jugendfeuerwehr eingesammelt. Stellen Sie die Bäu­me bitte frühzeitig an den Straßenrand, die abgefahrenen Weih­nachtsbäume werden kompostiert. Entfernen Sie deshalb Lametta und sonstigen Weihnachtsschmuck.

Eine zusätzliche, straßenweise Abfuhr durch den Westerwaldkreis- Abfallwirtschaftsbetrieb erfolgt nicht mehr.

Die Jugendfeuerwehr würde sich über Spenden sehr freuen.

TTC Görgeshausen

Am 23.01.1999 unternehmen die Aktiven der Seniorenklassen des TTC Görgeshausen mit Anhang eine Wanderung nach Isselbach via Eppenrod.

Start an der Löwensteinhalle um 16.00 Uhr.

Gymnastik- und Freizeitsportverein e.V. Görgeshausen

Hiermit erinnern wir an unsere diesjährige Generalversammlung am Montag, 18.01.1999, um 20.00 Uhr im Hallenanbau der Löwenstein­halle von Görgeshausen.

Hierzu sind alle aktiven und passiven Mitglieder herzlich eingeladen. Bringt bitte jeder ein Glas mit.

Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Totenehrung; 3. Bericht der Schrift­führerin; 4. Bericht der Kassiererin; 5. Bericht der Kassenprüfer; 6. Entlastung des Vorstandes; 7. Planung der Aktivitäten für 1999; 8. Verschiedenes.

Großholbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags...von 19.00 bis 20.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt­gegeben. Telefon 02602/4157, Telefax 02602/917721, Telefon Bür­gerhaus 02602/970867.