Nr.
Wochenblatt VG Montabaur
26
a) ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und
b) sie über betriebsfertige Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen verfügen. Die flächenmäßigen Bestandteile ergeben sich aus dem Bauprogramm.
2. Die flächenmäßigen Bestandteile der Erschließungsanlage sind endgültig hergestellt, wenn
a) Fahrbahnen, Gehwege und Radwege eine Befestigung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen;
b) unselbständige und selbständige Parkflächen eine Befestigung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster, Rasengittersteinen aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen;
c) unselbständige Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind;
d) Mischflächen in den befestigten Teilen entsprechend Buchstabe a) hergesteilt und die unbefestigten Teile gemäß Buchstabe
c) gestaltet sind.
3. Selbständige Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und gärtnerisch gestaltet sind.
§8
Immissionsschutzanlagen
Art, Umfang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale von Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden durch ergänzende Satzung im Einzelfall geregelt.
§9
Vorausleistungen
Im Fall des § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschiießungsbeitrages erhoben werden.
§10
Ablösung des Erschließungsbeitrages
Der Erschließungsbeitrag kann abgelöst werden. Der Betrag einer Ablösung nach § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB bestimmt sich nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung zu ermittelnden Erschließungsbeitrages.
§11
Inkrafttreten / Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erschließungssatzung vom 30.11.1984 mit allen Änderungen außer Kraft.
56337 Simmern, 07.01.1999 (S.) Schmidt
Ortsgemeinde Simmern Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBI. S. 171) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande, gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56337 Simmern, 07.01.1999 (S.) Schmidt, Ortsbürgermeister
Ortsgemeinde Simmern dankt in Jahresabschlußfeier
Das vergangene Jahr hat nicht alle unsere großen und kleinen Erwartungen erfüllen können, weder im persönlichen noch im kommunalen Leben. Trotzdem können wir mit Befriedigung und Genugtuung auf eine positive Bilanz unserer gemeinsamen Bemühungen für das Wohl unserer Gemeinde, ihrer Bürgerinnen und Bürger, zurückblicken. Ein Jahr erfolgreicher Arbeit liegt hinter uns.
Die Festveranstaltungen im Jubiläumsjahr 1998 zur 800-Jahr-Feier unserer Ortsgemeinde waren besondere Ereignisse, die durch durch das Werk vieler fleißiger Hände zustande gebracht werden konnten. Die Feierlichkeiten wurden von den Simmerner Einwohnerinnen und Einwohnern als wahre Festtage in der großen Dorfgemeinschaft erlebt. Sie waren - dies haben mir viele Bürgerinnen und Bürger bestätigt - Höhepunkte in unserem örtlichen Leben. Bei zahlreichen
Gästen aus den Nachbargemeinden und Persönlichkeiten aus tik, Kirche und Gesellschaft haben sie Beachtung und Anerkem gefunden.
Die Gemeindebediensteten, allen ehrenamtlich für unsere Ges de Tätigen und allen Helfern, die zur Gestaltung des Festjahres getragen haben, möchte ich für die geleistete Arbeit meinen hi chen Dank aussprechen. Persönliche Einladungen der Ortsgen de zu der Jahresabschlußfeier am Freitag, 29.01.1999,19.00 Uh Haus Siebenborn werden noch übersandt.
Hinweis: Da eine Vielzahl von Helferinnen und Helfern im R a tj der Veranstaltungen und Feierlichkeiten zum Dorfjubiläum tüj Ortsgemeinde tätig waren, könnte bei den persönlichen Einladm jemand vergessen werden. Dies geschähe völlig unbeabsichtigt; mir u.U. nicht alle Namen mitgeteiit wurden. Es sollten aber alle nehmen, die sich für die Ortsgemeinde tatkräftig eingesetzt hä und gegebenenfalls bitte ich darum, mich anzusprechen.
Erich Schmidt, Ortsbürgerme!
CDU-Ortsverband Simmern
Der CDU-Ortsverband Simmern stellt am 22.01.1999 seine Ka daten für die Kommunaiwahlen am 13.06.1999 auf. Zu dieser gliederversammlung sind alle Mitglieder des CDU-Ortsverbaii herzlich eingeladen. Beachten Sie bitte diesen Termin und komj Sie zu dieser wichtigen Versammlung. j
Die Versammlung findet um 20.00 Uhr im Hotel Waldhof statt.
Pfadfinder sammeln Weihnachtsbäume ein :
Wie schon seit einigen Jahren sammeln die Pfadfinder auch inj sem Jahr wieder die “ausgedienten” Weihnachtsbäume ein. vi/lj ten Sie, die Weihnachtsbäume am Samstag, 16.01.1999, bereit| gen. Wir wollen die Aktion nutzen, um unsere Gruppenkasse wenig aufzubessern, deshalb bitten wir Sie um eine kleine Spei Selbstverständlich werden alle Weihnachtsbäume eingesamij unabhängig von einer Spende. I
Eine nochmalige Einsammlung durch die Westerwälder Abfall^ tigung erfolgt nicht mehr. j
“BUCHFINKENLAND”
Kultur- und Heimatverein Buchfinkenland
1. Kappensitzung
Für unsere Kappensitzung am 16.01.1999 im Buchfinkenzentrd Horbach/Gackenbach können noch Eintrittskarten zum Preis] 14,00 DM an der Abendkasse erworben werden. Beginn ist um2( Uhr. Weitere Informationen bei Jörg Harle, Tel. 06439/900304| Thomas Lamay, Tel. 06439/57226.
SPD-Ortsverein Buchfinkenland/Gelbachhöhei
Ortsvereinssitzung j
Unsere erste Sitzung in diesem Jahr findet am Dienstag,! 26.01.1999, um 19.30 Uhr, in der Gaststätte “Zum Grünen Baul Horbach statt. Themen des Abends sind u.a.: Planung und Voiia tung des Besuches der rheinland-pfälzischen Umweltministerin| dia Martini sowie unseres ersten “Bürgergesprächs” in Hübingeijj Thema “Die ICE-Strecke und die zukünftige Entwicklung unsere:] bandsgemeinde" mit VG-Bürgermeister Dr. Possel-Dölken. WeS Infos bei Jörg Harle, Tel.: 06439/900304. ]
Weitere SPD-Termine im Januar: 1
15.01.: Sitzung SPD-Wahlkampfausschuß VG, 18.00 Uhr, Gastj “Kilian”, Niederelbert j
16.01.: SPD-Unterbezirkskonferenz mit Aufstellung der Kreistag! 19.01.: Besuch des SPD-OV Buchfinkenland/Gelbachhöhen im/j heim “Ignatius-Lötschert-Haus” in Horbach, 19.00 Uhr I 21.01.: Besuch Juso-AG und SPD-Gemeindeverband im “Haii| Jugend” in Montabaur, 18.00 Uhr ]
28.01.: Parteiöffentliches Fachgespräch der VG-Fraktion zumThj "Arbeit statt Sozialhilfe in der VG”, 19.00 Uhr im Rathaus Montatj
Jugendspielgemeinschaft i
Elbert/Welschneudorf/Horbach |
Im Rahmen der Hallenmeisterschaft um den Sparkassen-Cupl men unsere Mannschaften am Wochenende an folgenden Hallej nieren teil: I
A-Jugend, Sonntag, 17.01.1999, Beginn: 13.45 Uhr, Spielort: S(j halle Ransbach-Baumbach

