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Nr.

Wochenblatt VG Montabaur

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a) ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und

b) sie über betriebsfertige Entwässerungs- und Beleuchtungsein­richtungen verfügen. Die flächenmäßigen Bestandteile ergeben sich aus dem Bauprogramm.

2. Die flächenmäßigen Bestandteile der Erschließungsanlage sind endgültig hergestellt, wenn

a) Fahrbahnen, Gehwege und Radwege eine Befestigung auf trag­fähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen;

b) unselbständige und selbständige Parkflächen eine Befestigung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster, Rasengittersteinen aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen;

c) unselbständige Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind;

d) Mischflächen in den befestigten Teilen entsprechend Buchsta­be a) hergesteilt und die unbefestigten Teile gemäß Buchstabe

c) gestaltet sind.

3. Selbständige Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und gärtnerisch gestaltet sind.

§8

Immissionsschutzanlagen

Art, Umfang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale von Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umweltein­wirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden durch ergänzende Satzung im Einzelfall geregelt.

§9

Vorausleistungen

Im Fall des § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschiießungsbeitrages erhoben werden.

§10

Ablösung des Erschließungsbeitrages

Der Erschließungsbeitrag kann abgelöst werden. Der Betrag einer Ablösung nach § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB bestimmt sich nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung zu ermit­telnden Erschließungsbeitrages.

§11

Inkrafttreten / Außerkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erschließungssatzung vom 30.11.1984 mit allen Änderungen außer Kraft.

56337 Simmern, 07.01.1999 (S.) Schmidt

Ortsgemeinde Simmern Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geän­dert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBI. S. 171) wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor­schriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande, gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver­letzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56337 Simmern, 07.01.1999 (S.) Schmidt, Ortsbürgermeister

Ortsgemeinde Simmern dankt in Jahresabschlußfeier

Das vergangene Jahr hat nicht alle unsere großen und kleinen Erwar­tungen erfüllen können, weder im persönlichen noch im kommunalen Leben. Trotzdem können wir mit Befriedigung und Genugtuung auf eine positive Bilanz unserer gemeinsamen Bemühungen für das Wohl unserer Gemeinde, ihrer Bürgerinnen und Bürger, zurückblicken. Ein Jahr erfolgreicher Arbeit liegt hinter uns.

Die Festveranstaltungen im Jubiläumsjahr 1998 zur 800-Jahr-Feier unserer Ortsgemeinde waren besondere Ereignisse, die durch durch das Werk vieler fleißiger Hände zustande gebracht werden konnten. Die Feierlichkeiten wurden von den Simmerner Einwohnerinnen und Einwohnern als wahre Festtage in der großen Dorfgemeinschaft erlebt. Sie waren - dies haben mir viele Bürgerinnen und Bürger bestätigt - Höhepunkte in unserem örtlichen Leben. Bei zahlreichen

Gästen aus den Nachbargemeinden und Persönlichkeiten aus tik, Kirche und Gesellschaft haben sie Beachtung und Anerkem gefunden.

Die Gemeindebediensteten, allen ehrenamtlich für unsere Ges de Tätigen und allen Helfern, die zur Gestaltung des Festjahres getragen haben, möchte ich für die geleistete Arbeit meinen hi chen Dank aussprechen. Persönliche Einladungen der Ortsgen de zu der Jahresabschlußfeier am Freitag, 29.01.1999,19.00 Uh Haus Siebenborn werden noch übersandt.

Hinweis: Da eine Vielzahl von Helferinnen und Helfern im R a tj der Veranstaltungen und Feierlichkeiten zum Dorfjubiläum tüj Ortsgemeinde tätig waren, könnte bei den persönlichen Einladm jemand vergessen werden. Dies geschähe völlig unbeabsichtigt; mir u.U. nicht alle Namen mitgeteiit wurden. Es sollten aber alle nehmen, die sich für die Ortsgemeinde tatkräftig eingesetzt und gegebenenfalls bitte ich darum, mich anzusprechen.

Erich Schmidt, Ortsbürgerme!

CDU-Ortsverband Simmern

Der CDU-Ortsverband Simmern stellt am 22.01.1999 seine Ka daten für die Kommunaiwahlen am 13.06.1999 auf. Zu dieser gliederversammlung sind alle Mitglieder des CDU-Ortsverbaii herzlich eingeladen. Beachten Sie bitte diesen Termin und komj Sie zu dieser wichtigen Versammlung. j

Die Versammlung findet um 20.00 Uhr im Hotel Waldhof statt.

Pfadfinder sammeln Weihnachtsbäume ein :

Wie schon seit einigen Jahren sammeln die Pfadfinder auch inj sem Jahr wieder dieausgedienten Weihnachtsbäume ein. vi/lj ten Sie, die Weihnachtsbäume am Samstag, 16.01.1999, bereit| gen. Wir wollen die Aktion nutzen, um unsere Gruppenkasse wenig aufzubessern, deshalb bitten wir Sie um eine kleine Spei Selbstverständlich werden alle Weihnachtsbäume eingesamij unabhängig von einer Spende. I

Eine nochmalige Einsammlung durch die Westerwälder Abfall^ tigung erfolgt nicht mehr. j

BUCHFINKENLAND

Kultur- und Heimatverein Buchfinkenland

1. Kappensitzung

Für unsere Kappensitzung am 16.01.1999 im Buchfinkenzentrd Horbach/Gackenbach können noch Eintrittskarten zum Preis] 14,00 DM an der Abendkasse erworben werden. Beginn ist um2( Uhr. Weitere Informationen bei Jörg Harle, Tel. 06439/900304| Thomas Lamay, Tel. 06439/57226.

SPD-Ortsverein Buchfinkenland/Gelbachhöhei

Ortsvereinssitzung j

Unsere erste Sitzung in diesem Jahr findet am Dienstag,! 26.01.1999, um 19.30 Uhr, in der GaststätteZum Grünen Baul Horbach statt. Themen des Abends sind u.a.: Planung und Voiia tung des Besuches der rheinland-pfälzischen Umweltministerin| dia Martini sowie unseres erstenBürgergesprächs in Hübingeijj ThemaDie ICE-Strecke und die zukünftige Entwicklung unsere:] bandsgemeinde" mit VG-Bürgermeister Dr. Possel-Dölken. WeS Infos bei Jörg Harle, Tel.: 06439/900304. ]

Weitere SPD-Termine im Januar: 1

15.01.: Sitzung SPD-Wahlkampfausschuß VG, 18.00 Uhr, Gastj Kilian, Niederelbert j

16.01.: SPD-Unterbezirkskonferenz mit Aufstellung der Kreistag! 19.01.: Besuch des SPD-OV Buchfinkenland/Gelbachhöhen im/j heimIgnatius-Lötschert-Haus in Horbach, 19.00 Uhr I 21.01.: Besuch Juso-AG und SPD-Gemeindeverband imHaii| Jugend in Montabaur, 18.00 Uhr ]

28.01.: Parteiöffentliches Fachgespräch der VG-Fraktion zumThj "Arbeit statt Sozialhilfe in der VG, 19.00 Uhr im Rathaus Montatj

Jugendspielgemeinschaft i

Elbert/Welschneudorf/Horbach |

Im Rahmen der Hallenmeisterschaft um den Sparkassen-Cupl men unsere Mannschaften am Wochenende an folgenden Hallej nieren teil: I

A-Jugend, Sonntag, 17.01.1999, Beginn: 13.45 Uhr, Spielort: S(j halle Ransbach-Baumbach