Nr. 1/99
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ochenblatt VG Montabaur
liebe Eltern, müssen lediglich Zeit für den Aufbau des Prinzen- r' 1 0 pfern und Freude daran haben, Ihre „gekrönten Sprößlin- auf dem Weg durch die heiße Phase der Fastnacht zu begleiten. [ « n e jbel und ich würden uns freuen, wenn wir^iuf Anhieb das frinzenpaar 1999" küren könnten.
Iller Hollaul
Flosdorf, Ortsbürgermeisterin
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istnachtszug 1999
aro ßen und kleinen Narren, die an unserem Fastnachtszug am 021999 teilnehmen möchten, sei es mit einem Motivwagen oder Fußgruppe, sind für ein Vorgespräch für Dienstag, 12.01.1999, 00 Uhr, in die Gaststätte Heibel eingeladen, wäre schön, wenn auch die Vorsitzenden der Dorfvereine an die- m Treffen teilnehmen könnten, denn es geht auch darum, jedem rein ein „Postchen“ für den Zug anzudrehen.
■er zu diesem Treffen nicht kommen kann, an dem Zug aber teilten möchte, den bitte ich um telefonische Nachricht bis zum 01,1999 unter der Tel.-Nr. 3508 oder 5633. der Hoffnung, daß unser Zug wieder ein voller Erfolg wird grüßen le mit einem kräftigen „Holler Hollau“
Adolf Heibel und Margret Flosdorf
I ath. Pfarramt St. Margaretha Holler
»rechzelt Gemeindereferent:
Ittwoch, 11.15 Uhr bis 12.45 Uhr und nach Vereinbarung, Freitag,
',00 Uhr bis 19.00 Uhr
Urozelt:
ontag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr ^mmunlonkurs:
IpNTAG, 11.01.1999, Gruppe II, Holler, Pfarrhelm rmkurs I:
DNTAG, 11.01.1999, Pfarrhelm arrbücherel:
ENSTAG, 12.01.1999,15.00 Uhr bis 16.00 Uhr itter-Klnd-Krels:
ENSTAG, 12.01.1999,15.30 Uhr Pfarrheim rmkurs UH.:
ENSTAG, 12.01.1999,19.30 Uhr Untershausen, Jugendtreff immunlonkurs:
TTWOCH, 13.01.1999,16.00 Uhr Gruppe I, Holler, Pfarrheim ‘mkurs II:
TTWOCH, 13.01.1999,19.00 Uhr Pfarrheim pmmunionkurs:
INNERST AG, 14.01.1999, 16.00 Uhr Gruppe Untershausen
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uppenst. Tanzmäuse:
DNNERSTAG, 14.01.1999,16.00 Uhr bis 17.00 Uhr Pfarrheim |e Jugendsprecher und Gruppenleiter Im Pfarreienverband treffen eham Mittwoch, 13.01.1999, um 19.00 Uhr im Pfarrhaus In Stahlhofen. Inlorennachmittag
Be Senioren aus Holler und Untershausen sind am Donnerstag, 1.01.1999, herzlich in die Alte Schule eingeladen. Wir beginnen um j.00 Uhr mit einer Andacht in der Friedhofskapelle. Anschließend jmiitliches Beisammensein. Josef Metternich wird uns mit dem po „Rund um den Eiger" erfreuen. Träger der Veranstaltung Ist das Ith. Bildungswerk.
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[GV lädt ein
I unserem ersten Treffen 1999 sind alle Mitglieder des Handel- und iwerbevereins Holler für Montag, 25.01.1999, 20.30 Uhr, in die iststätte Heibel herzlich eingeladen.
eressierte Handel- und Gewerbetreibende können gerne unver- idlich an unserer Runde teilnehmen.
Inftig werden wir uns jeden letzten Montag im Monat jeweils um '•30 Uhr in der Gaststätte Heibel treffen.
ohslnn-Lyra Holler informiert
isere erste Chorprobe im neuen Jahr findet am Donnerstag, 101.1999, um 19.00 Uhr in der Gaststätte Heibel statt.
|sonders freuen würden wir uns, wenn wir auch in diesem Jahr neue itglieder in unserer Runde begrüßen dürfen. Wenn Sie gerne mit 8s singen und Geselligkeit pflegen möchteh, dann kommen Sie doch fifach einmal unverbindlich in unsere Probe. Sie sind uns jederzeit Irzlich willkommen!
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Großkaliber - Sportschützen Holler e.V.
Am 29.01.1999 findet unsere Jahreshauptversammlung Im Gasthaus Heibel in Holler statt. Hiermit ergehen an Euch alle die Einladungen. Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Bericht des Vorstandes, 4. Bericht der Kassenprüfer, 5. Entlastung des Vorstandes, 6. Wahl zum Schriftführer, 7. Wahl zum Kassenprüfer, 8. Sonstiges
Jugendmusikverein Holler 1995 e.V. .
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Entgegen der ursprünglichen Planung findet die Jahreshauptversammlung 1999 am Sonntag, 31.01.1999, um 19.00 Uhr In der Gaststätte Heibel, Holler, statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden, 2. Jahresberichte (a. Vorsitzender, b. Schriftführer, c., Kassierer, d. Dirigent), 3. Bericht der Kassenprüfer, 4. Antrag auf Änderung der Satzung, 5. Entlastung des Vorstandes, 6. Wahl des Versammlungsleiters, 7. Neuwahl des Vorstandes, 8. Wünsche und Anträge, 9. Verschiedenes.
Der Vorstand lädt alle Mitglieder ein und hofft auf eine rege Beteiligung.
SV „Fortuna“ Holler
ALTE HERREN
Einladung zur Winterwanderung
Am Samstag, 16.01.1999, findet die diesjährige Winterwanderung statt. Treffpunkt und Abmarsch ist um 14.30 Uhr am Sportplatz. Zu dieser Wanderung sind insbesondere auch die inaktiven Mitglieder herzlich eingeladen.
Stahlhofen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr
im Bürgermeisterzimmer im Lindensaal
Telefon:.02602/5650
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Stahlhofen
über die Erhebung einmaliger Beiträge für die erstmalige
Herstellung von Erschließungsanlagen
(Erschlleßungsbelträge) vom 31.12.1998
Der Ortsgemeinderat Stahlhofen hat am 18.12.1998 aufgrund des
a) § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl, I S. 2141)
und
b) § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973
In den jeweils geltenden Fassungen die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird.
§ 1 - Erhebung des Erschließungsbeitrages Zur Deckung Ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für Erschließungsanlagen erhebt die Gemeinde Erschlleßungsbelträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches und dieser Satzung.
§ 2 - Art und Umfang der Erschließungsanlagen 1. Beitragsfähig ist der Aufwand für
1.1. Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung von Grundstücken dienen, ausgenommen solche In Kern, Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufszentren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Aus- stellungs-, Kongreß- und Hafengebiet,
a) bis zu 2 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 12 m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 9 m, wenn eine einseitige Nutzung zulässig ist,
b) mit 3 oder 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 15 m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 12 m, wenn eine einseitige Nutzung zulässig ist,
c) mit mehr als 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis 18 m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn eine einseitige Nutzung zulässig Ist.
1.2. Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung von Grundstücken dienen in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie In Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufszentren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongreß- und Hafengebiet, mit einer Breite bis zu 18 m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn eine einseitige Nutzung zulässig ist.
1.3. Mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen (z.B. Fußwege, Wohnwege) mit einer Breite von 5 m.
1.4. Sammelstraßen mit einer Breite bis zu 18 m.

