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Wochenblatt VG Montabaur

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Welschneudorf

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Donnerstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

Telefon und Fax: 02608/204

Brennholzvorbestellung

Wie in den Vorjahren stellt der Forstbetrieb für die Bürger der Elbert- gemeinden Brennholz auf Vorbestellung bereit. Das Holz wird in zwei Variationen angeboten:

Variante 1 - herkömmliche Brennholzaufarbeitung: Das Holz wird im Bestand eingeschnitten, gespalten und ins Raummaß aufgesetzt. Der Preis beträgt 60,00 DM je Raummeter.

Variante 2 - Brennholz in langer Form: Die Brennholzstücke sind sechs Meter lang und werden durch den Forstbetrieb an den festen mit dem Lkw befahrbaren Waldweg erückt. Der Käufer schneidet und spaltet das Holz selbst. Der Preis für dasBrennholz lang beträgt 43,00 DM je Raummeter.

Bitte geben Sie unter Angabe Ihrer Wohnadresse ihre Brennholzvor­bestellung bis zum 22.01.1999 in den Sprechstunden des Ortsbür- germeisters auf.

Revierförster Gebhard Klein

Ski-ClubGroßer Dielkopf e.V. Welschneudorf

Zur diesjährigen Jahreshauptversammlung möchte ich alle Mitglie­der herzlich einladen. Da Neuwahlen des Vorstandes anstehen, bit­te ich um zahlreiche Teilnahme.

Wir treffen uns am 27.01.1999 um 20.00 Uhr im Rückerhof in Wel­schneudorf.

Als Tagesordnungspunkte sind vorgesehen

1. Begrüßung, 2. Bericht des Vorstandes, 3. Bericht der Kassenprü­fer, 4. Entlastung des Kassierers, 5. Wahl eines Versammlungslei­ters, 6. Entlastung des Vorstandes, 7. Neuwahl des Vorstandes (gemäß § 11 der Vereinssatzung), 8. Neuwahl des Kassenprüfers, 9. Beschlußfassung über vorliegende Anträge, 10. Terminfestlegung für Veranstaltungen, 11. Verschiedenes

Gemäß Vereinssatzung (§ 8) kann nur über Anträge, die nicht in der Tagesordnung verzeichnet sind, in der Mitgliederversammlung abge­stimmt werden, wenn sie mindestens vierTage vorder Versammlung schriftlich bei der 1. Vorsitzenden Sabine Lehmler, 56412 Wel­schneudorf, Bleichstraße 2, eingegangen sind.

SV Welschneudorf

Hallentraining

Nach überstandener Weihnachtspause nehmen wir am Donnerstag, 07.01.1999,20.00 Uhr unser Hallentraining in Welschneudorf wiederauf. Wer mitmachen will am Fastnachtszug - Wagenbau trifft sich am Samstag ab 14.00 Uhr an der Scheune Billaudelle.

Im Anschluß an unseren Saisonstart (Auswärtsspiel gegen Etters­dorf) am 13.03.1999 finden die Jahresfeier und die Abteilungs- Mit­gliederversammlung statt.

Freiwillige Feuerwehr

Die nächste Übung findet am Montag, 11.01.1999, um 19.00 Uhr statt. Es wird um Beachtung und vollzähliges Erscheinen gebeten.

Förderverein der freiwilligen Feuerwehr

Die erste konstituierende Sitzung des neugewählten Vorstandes fin­det am Mittwoch, 20.01.1999, um 19.30 Uhr im Gerätehaus der Feu­erwehr statt.

Fastnacht 1999

Da die Zeit der Vorbereitung in diesem Jahr relativ kurz ausfällt, bit­ten wir alle Interessenten und alle Aktiven der Kampagne 99 am Sonn­tag, 10.01.1999 ab 11.00 Uhr in den Westerwälder Hof. Hier ist eine rege Teilnahme von besonderer Bedeutung, da die Aufgaben, wie bekannt, neu verteilt werden müssen. Eine Dorfgemeinschaft lebt von einem lebendigen Miteinander.

Pfarrgemeinderat/Verwaltungsrat

Zum Jahresbeginn findet am Montag, 18.01.1999, ab 20.00 Uhr eine gemeinsame Sitzung im Jugendraum statt. In einer lockeren Runde werden gemeinsame Ziele und Aufgaben für 1999 besprochen. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

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GELBACHHOHEN

SPD-Ortsverein Buchfinkenland/Gelbachhöhen]

Besuch im Altenheim am 19.01.1999

Zu einem Besuch im AltenheimIgnatius-Lötschert-Haus in Horbat lädt der SPD-Ortsverein Buchfinkenland/Gelbachhöhen alle Mitglj der am Dienstag, 19.01.1999 ein. Heimleiter Benno Heibel wird ui zunächst durch das Haus führen und anstehende Baumaßnahnii erläutern. Im anschließenden Gespräch geht es um die Auswirku gen der Pflegeversicherung auf die stationäre Altenpflege, die Arbeit

bedingungen sowie die soziale Betreuung in der Einrichtung, die Er Wicklung der Kurzzeitpflege und der weitere Bedarf an stationär] Altenheimplätzen. Treff ist um 19.00 Uhr am Eingang. Willkomm!] sind auch interessierte Gäste, die nicht der SPD angehören. Info t Jörg Harle, Tel. 06439/900304 oder Uli Schmidt, Tel. 02608/636.

DRK-Ortsverein Daubach

Blutspendetermin in Horbach | 3

Der nächste Blutspendetermin findet am Donnerstag, 07.01.1999, f n L

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der Zeit von 16.30 Uhr bis 20.00 Uhr im Buchfinkenzentrum in HoJ

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Daubach

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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

donnerstags.von 19.00 Uhr bis 20.00 Ul|

Änderungen werden am Rathaus bekanntgemacht.

Öffentliche Bekanntmachung Satzung der Ortsgemeinde Daubach über die Erhebung i einmaliger Beiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge)

vom 15.12.1998 j

Der Ortsgemeinderat Daubach hat am 14.12.1998 aufgrund des j a) § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung de Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) j

und

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b)

§ 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) voii 14.12.1973 f

in den jeweils geltenden Fassungen die folgende Satzung beschlosl sen, die hiermit bekanntgemacht wird. |

§1

Erhebung des Erschließungsbeitrages

Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes fi Erschließungsanlagen erhebt die Gemeinde Erschließungsbeiträi nach den Vorschriften des Baugesetzbuches und dieser Satzung.

§2

Art und Umfang der Erschließungsanlagen

3.

1 .

Beitragsfähig ist der Aufwand für

1.1 Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung von Grund stücken dienen ausgenommen solche in Kern-, Gewerbe- un Industriegebieten sowie in Sondergebieten mit der Nutzungsai Einkaufszentren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Aus stellungs-, Kongreß- und Hafengebiet,

a) mit bis zu 2 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 12 m, wem eine beidseitige urid mit einer Breite bis zu 9 m, wenn eine eil seitige Nutzung zulässig ist,

b) mit 3 oder 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 15 m, wem eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 12 m, wenn eine ein seitige Nutzung zulässig ist,

c) mit mehr als 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis 18 zu m wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 13 m, wem eine einseitige Nutzung zulässig ist.

1.2. Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung von Grund stücken dienen in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowii in Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufszentren großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongreß und Hafengebiet, mit einer Breite bis zu 18 m, wenn eine beid seitige und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn eine einseitig! Nutzung zulässig ist,

1.3. mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen (z.Bl

Fußwege, Wohnwege) mit einer Breite von 5 m. *

1.4. Sammelstraßen mit einer Breite bis zu 18 m.

1.5. Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche, Mischflächei (Flächen, die innerhalb der Straßenbegrenzungslinien Funkt onen von Teileinrichtungen miteinander kombinieren und bf denen auf eine Funktionstrennung ganz oder teilweise verzichte wird) bis zu den jeweils in Nr. 1 genannten Höchstbreiten.

4.

5.-

6 .

7.

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