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Wochenblatt VG Montabaur
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Nr. 1/if W 6
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Welschneudorf
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Donnerstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr
Telefon und Fax: 02608/204
Brennholzvorbestellung
Wie in den Vorjahren stellt der Forstbetrieb für die Bürger der Elbert- gemeinden Brennholz auf Vorbestellung bereit. Das Holz wird in zwei Variationen angeboten:
Variante 1 - herkömmliche Brennholzaufarbeitung: Das Holz wird im Bestand eingeschnitten, gespalten und ins Raummaß aufgesetzt. Der Preis beträgt 60,00 DM je Raummeter.
Variante 2 - Brennholz in langer Form: Die Brennholzstücke sind sechs Meter lang und werden durch den Forstbetrieb an den festen mit dem Lkw befahrbaren Waldweg erückt. Der Käufer schneidet und spaltet das Holz selbst. Der Preis für das „Brennholz lang“ beträgt 43,00 DM je Raummeter.
Bitte geben Sie unter Angabe Ihrer Wohnadresse ihre Brennholzvorbestellung bis zum 22.01.1999 in den Sprechstunden des Ortsbür- germeisters auf.
Revierförster Gebhard Klein
Ski-Club „Großer Dielkopf e.V. Welschneudorf
Zur diesjährigen Jahreshauptversammlung möchte ich alle Mitglieder herzlich einladen. Da Neuwahlen des Vorstandes anstehen, bitte ich um zahlreiche Teilnahme.
Wir treffen uns am 27.01.1999 um 20.00 Uhr im Rückerhof in Welschneudorf.
Als Tagesordnungspunkte sind vorgesehen
1. Begrüßung, 2. Bericht des Vorstandes, 3. Bericht der Kassenprüfer, 4. Entlastung des Kassierers, 5. Wahl eines Versammlungsleiters, 6. Entlastung des Vorstandes, 7. Neuwahl des Vorstandes (gemäß § 11 der Vereinssatzung), 8. Neuwahl des Kassenprüfers, 9. Beschlußfassung über vorliegende Anträge, 10. Terminfestlegung für Veranstaltungen, 11. Verschiedenes
Gemäß Vereinssatzung (§ 8) kann nur über Anträge, die nicht in der Tagesordnung verzeichnet sind, in der Mitgliederversammlung abgestimmt werden, wenn sie mindestens vierTage vorder Versammlung schriftlich bei der 1. Vorsitzenden Sabine Lehmler, 56412 Welschneudorf, Bleichstraße 2, eingegangen sind.
SV Welschneudorf
Hallentraining
Nach überstandener Weihnachtspause nehmen wir am Donnerstag, 07.01.1999,20.00 Uhr unser Hallentraining in Welschneudorf wiederauf. Wer mitmachen will am Fastnachtszug - Wagenbau trifft sich am Samstag ab 14.00 Uhr an der Scheune Billaudelle.
Im Anschluß an unseren Saisonstart (Auswärtsspiel gegen Ettersdorf) am 13.03.1999 finden die Jahresfeier und die Abteilungs- Mitgliederversammlung statt.
Freiwillige Feuerwehr
Die nächste Übung findet am Montag, 11.01.1999, um 19.00 Uhr statt. Es wird um Beachtung und vollzähliges Erscheinen gebeten.
Förderverein der freiwilligen Feuerwehr
Die erste konstituierende Sitzung des neugewählten Vorstandes findet am Mittwoch, 20.01.1999, um 19.30 Uhr im Gerätehaus der Feuerwehr statt.
Fastnacht 1999
Da die Zeit der Vorbereitung in diesem Jahr relativ kurz ausfällt, bitten wir alle Interessenten und alle Aktiven der Kampagne 99 am Sonntag, 10.01.1999 ab 11.00 Uhr in den Westerwälder Hof. Hier ist eine rege Teilnahme von besonderer Bedeutung, da die Aufgaben, wie bekannt, neu verteilt werden müssen. Eine Dorfgemeinschaft lebt von einem lebendigen Miteinander.
Pfarrgemeinderat/Verwaltungsrat
Zum Jahresbeginn findet am Montag, 18.01.1999, ab 20.00 Uhr eine gemeinsame Sitzung im Jugendraum statt. In einer lockeren Runde werden gemeinsame Ziele und Aufgaben für 1999 besprochen. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
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‘GELBACHHOHEN’
SPD-Ortsverein Buchfinkenland/Gelbachhöhen]
Besuch im Altenheim am 19.01.1999
Zu einem Besuch im Altenheim „Ignatius-Lötschert-Haus“ in Horbat lädt der SPD-Ortsverein Buchfinkenland/Gelbachhöhen alle Mitglj der am Dienstag, 19.01.1999 ein. Heimleiter Benno Heibel wird ui zunächst durch das Haus führen und anstehende Baumaßnahnii erläutern. Im anschließenden Gespräch geht es um die Auswirku gen der Pflegeversicherung auf die stationäre Altenpflege, die Arbeit
bedingungen sowie die soziale Betreuung in der Einrichtung, die Er Wicklung der Kurzzeitpflege und der weitere Bedarf an stationär] Altenheimplätzen. Treff ist um 19.00 Uhr am Eingang. Willkomm!] sind auch interessierte Gäste, die nicht der SPD angehören. Info t Jörg Harle, Tel. 06439/900304 oder Uli Schmidt, Tel. 02608/636.
DRK-Ortsverein Daubach
Blutspendetermin in Horbach | 3
Der nächste Blutspendetermin findet am Donnerstag, 07.01.1999, f n L
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der Zeit von 16.30 Uhr bis 20.00 Uhr im Buchfinkenzentrum in HoJ
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Daubach
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
donnerstags.von 19.00 Uhr bis 20.00 Ul|
Änderungen werden am Rathaus bekanntgemacht.
Öffentliche Bekanntmachung Satzung der Ortsgemeinde Daubach über die Erhebung i einmaliger Beiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge)
vom 15.12.1998 j
Der Ortsgemeinderat Daubach hat am 14.12.1998 aufgrund des j a) § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung de Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) j
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§ 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) voii 14.12.1973 f
in den jeweils geltenden Fassungen die folgende Satzung beschlosl sen, die hiermit bekanntgemacht wird. |
§1
Erhebung des Erschließungsbeitrages
Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes fi Erschließungsanlagen erhebt die Gemeinde Erschließungsbeiträi nach den Vorschriften des Baugesetzbuches und dieser Satzung.
§2
Art und Umfang der Erschließungsanlagen
3.
1 .
Beitragsfähig ist der Aufwand für
1.1 Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung von Grund stücken dienen ausgenommen solche in Kern-, Gewerbe- un Industriegebieten sowie in Sondergebieten mit der Nutzungsai Einkaufszentren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Aus stellungs-, Kongreß- und Hafengebiet,
a) mit bis zu 2 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 12 m, wem eine beidseitige urid mit einer Breite bis zu 9 m, wenn eine eil seitige Nutzung zulässig ist,
b) mit 3 oder 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 15 m, wem eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 12 m, wenn eine ein seitige Nutzung zulässig ist,
c) mit mehr als 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis 18 zu m wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 13 m, wem eine einseitige Nutzung zulässig ist.
1.2. Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung von Grund stücken dienen in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowii in Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufszentren großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongreß und Hafengebiet, mit einer Breite bis zu 18 m, wenn eine beid seitige und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn eine einseitig! Nutzung zulässig ist,
1.3. mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen (z.Bl
Fußwege, Wohnwege) mit einer Breite von 5 m. *
1.4. Sammelstraßen mit einer Breite bis zu 18 m.
1.5. Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche, Mischflächei (Flächen, die innerhalb der Straßenbegrenzungslinien Funkt onen von Teileinrichtungen miteinander kombinieren und bf denen auf eine Funktionstrennung ganz oder teilweise verzichte wird) bis zu den jeweils in Nr. 1 genannten Höchstbreiten.
4.
5.-
6 .
7.
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