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Wochenblatt
VG Montabaur
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Nr. 1/99
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Westerwaldverein-Zweigverein Niederelbert
Einladung zur Jahreshauptversammlung am Donnerstag, 21.01.1999, in jjer Gaststätte Kilian in Niederelbert.
Tagesordnung:
IJBegrüßung, 2. Verlesung des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung, 3. Bericht des Wanderführers, 4. Bericht des Kassierers, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Entlastung der Kassiererin, 7. Aussprache über die Berichte, 8. Verschiedenes Die Mitglieder sind berechtigt, Anträge zur Tagesordnung bis zu einer Woche vorder Versammlung schriftlich an den Vorstand zu stellen. Wir laden alle Mitglieder herzlich ein und hoffen auf einen guten Bäsuch.
[Gesangverein Hoffnung
F Jahreshauptversammlung
: dTo ordentliche Mitgliederversammlung des Gesangvereins findet am iFrfeitag, 22.01.1999, im Vereinslokal „Fohr-Pils-Stube“ statt. Der y^ginn der Jahreshauptversammlung ist um 19.30 Uhr.
a gesordnungspunkte u.a.: Begrüßung, Berichte von Schriftführer, Kas-
_renn, Chorleiter und Kassenprüfem, Termine 1999, Verschiedenes
Weitere Anträge zur Mitgliederversammlung reichen Vereinsmitglie- I der bitte bis spätestens drei Tage vor Versammlungsbeginn beim Vor- I sitzenden, Willi Müller, ein.
i Wir laden alle aktiven und inaktiven Damen und Herren des Vereins ' herzlich zur Teilnahme ein.
^holung der Weihnachtsbäume
durch die Freiwillige Feuerwehr Niederelbert
Auch in diesem Jahr wird die Freiwillige Feuerwehr Niederelbert wieder ihre traditionelle „Weihnachtsbaumaktion“ durchführen. Die Weih- nfchtsbäume werden am Samstag, 23.01.1999, abgeholt. Bitte stellen Sie Ihrem Baum ab 12.00 Uhr am Straßenrand ab.
Wie in jedem Jahr wird die freiwillige Feuerwehr Sie wieder um eine Spende bitten. Der Erlös dieser Spendenaktion soll der Anschaffung ,Vön Spielgeräten auf dem neu einzurichtenden Spielplatz in derSüd-
t äße dienen und damit wieder einem gemeinnützigen Zweck zuge- rt werden. Wir bitten Sie herzlich, dieses Anliegen großzügig zu unterstützen. Die Kinder werden es Ihnen danken.
Es wird noch darauf hingewiesen, daß der im Terminplan der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung angegebene Abholtermin ausfällt. Die jsgedienten Weihnachtsbäume werden in Niederelbert nur am vor- jnannten Termin von der freiwilligen Feuerwehr abgeholt.
[Jahreshauptversammlung Freiwillige Feuerwehr /
I Sfpielmannszug Niederelbert e.V.
[Wie bereits angekündigt findet die diesjährige Jahreshauptver- ytfmmlung am Samstag, 16.01,1999, um 20.00 Uhr im Vereinslokal Dhr-Pils-Stube“ statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Totenehrung, Siwesenheit, 2. Berichte des Vorsitzenden, des Wehrführers und des assierers, 3. Aussprache, 4. Wahl eines Versammlungsleiters - Ent- gtung des Vorstandes, Neuwahl eines Vereinsvorsitzenden, 5. Ver- tsphiedenes.
Weitere Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung können beim Vereinsvorsitzenden oder bei den Vorstandsmitgliedern gestellt werden. Alle Vereinsmitglieder sind herzlich zur Teilnahme an der Jah- rjjbhauptversammlung eingeladen und können so ihr Interesse an der pvicklung des Vereins bekunden.
rioportverein Blau-Weiß Niederelbert
sspfNNIS
lenlB&reits heute laden wir alle Mitglieder zur Jahreshauptversammlung sf«§ä|i 03.02.1999 um 19.30 Uhr ins Sportlerheim ein.
Der Vorstand
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.Karnevalverein Eiwerter Gickel e.V.
[A^ctiventreffen
lATn Montag, 11.01.1999, findet unser nächstes Aktiventreffen statt. ■ Eihgeladen sind hierzu alle aktiven Büttenredner, der Elferrat sowie die Vertreter der Tanz- und Gesangsgruppen. Wir treffen uns um 120.00 Uhr in. der Fohr-Pils-Stube. Um vollzähliges Erscheinen wird |beten.
[vpranstaltungstermine der Karnevalssession r 1|>99
. 06.02.1999: erste Kappensitzung 20.11 Uhr |l3.02.1999: zweite Kappensitzung 20.11 Uhr Kartenvorverkauf für beide Kappensitzungen 17.01.1999,11.00 Uhr 24.01.1999,11.00 Uhr
Sichern Sie sich Ihre Eintrittskarten im Vorverkauf. Auch in diesem Jahr erwartet Sie wieder ein tolles Programm mit vielen karnevalistischen Leckerbissen.
Der Eintrittspreis beträgt wie im Vorjahr 11,00 DM. Alle Veranstaltungen sowie der Kartenvorverkauf finden in der Fohr-Pils-Stube Niederelbert statt.
_ Oberelbert _
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
donnerstags..von 18.00 bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung, Telefon und Fax:.02608/595
Ortsbürgermeister, Telefon:....02608/1499
Vermietung der Stelzenbachhalle:.
Jürgen Mans.02608/1340
Vermietung des Sportlerheimes:
Rolf Neeb.02608/376
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Oberelbert
über die Erhebung einmaliger Beiträge für die erstmalige
Herstellung von Erschließungsanlagen
(Erschließungsbeiträge) vom 19.12.1998
Der Ortsgemeinderat Oberelbert hat am 08.12.1998 aufgrund des
a) § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I.S. 2141)
und
b) § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973
in den jeweils geltenden Fassungen die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgernacht wird.
§ 1 - Erhebung des Erschließungsbeitrages Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für Erschließungsanlagen erhebt die Gemeinde Erschließüngsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches und dieser Satzung.
§ 2 - Art und Umfang der Erschließungsanlagen
1. Beitragsfähig ist der Aufwand für
1.1. Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung von Grundstücken dienen, ausgenommen solche in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufszentren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Aus- stellungs-, Kongreß- und Hafengebiet,
a) mit bis zu 2 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 12 m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 9 m, wenn eine einseitige Nutzung zulässig ist,
b) mit 3 oder 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 15 m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 12 m, wenn eine einseitige Nutzung zulässig ist,
c) mit mehr als 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 18 m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn eine einseitige Nutzung zulässig ist.
1.2. Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung von Grundstücken dienen in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufszentren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongreß- und Hafengebiet, mit einer Breite bis zu 18 m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn eine einseitige Nutzung zulässig ist,
1.3. mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen (z.B. Fußwege, Wohnwege) mit einer Breite von 5 m.
1.4. Sammelstraßen mit einer Breite bis zu 18 m.
1.5. Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche, Mischflächen (Flächen), die innerhalb der Straßenbegrenzungslinien Funktionen von Teileinrichtungen miteinander kombinieren und bei denen auf eine Funktionstrennung ganz oder teilweise verzichtet wird) bis zu den jeweils in Nr. 1 genannten Höchstbreiten.
1.6. Parkflächen,
a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen nach Nrn. 1 bis 5 sind, bis zu einer weiteren Breite von 6 m,
b) die nicht Bestandteile der Verkehrsanlagen nach Nrn. 1 bis 5 sind (selbständige Parkflächen), bis zu 15 % der durch gesonderte Satzung festzusetzenden Grundstücke.
1.7. Grünanlagen,
a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen nach Nrn. 1 bis 5 sind, bis zu einer weiteren Breite von 6 m,
b) die nicht Bestandteile von Verkehrsanlagen nach Nrn. 1 bis 5 sind, bis zu 15 % der Flächen der durch gesonderte Satzung festzusetzenden Grundstücke.
2. Endet eine Verkehrsanlage mit einem Wendeplatz, so erhöhen sich die in Abs. 1, 2 und 4 angegebenen Maße um die Hälfte, mindestens aber 8 m.
3. Ergeben sich nach Abs. 1 unterschiedliche Höchstbreiten, so gilt für die gesamte Verkehrsanlage die größte Breite.

