Wochenblatt VG Montabaur
§ 6 - Kostenspaltung
Der Erschließungsbeitrag kann für den Grunderwerb, die Freilegung, die Fahrbahn, die Radwege, die Gehwege, die Parkflächen, die Grünanlagen, die Beleuchtungsanlagen, die Entwässerungsanlagen
gesondert und unabhängig von der vorstehenden Reihenfolge erhoben werden, sobald die jeweilige Maßnahme, deren Aufwand gedeckt werden soll, abgeschlossen ist. Diesen Zeitpunkt stellt die Gemeinde fest.
§ 7 - Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen
1. Straßen, Wege und Plätze, mit Kraftfahrzeugen nicht befahrba
re Verkehrsanlagen, Sammelstraßen und selbständige Parkflächen sind endgültig hergestellt, wenn
a) ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und
b) sie über betriebsfertige Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen verfügen. Die flächenmäßigen Bestandteile ergeben sich aus dem Bauprogramm.
Die flächenmäßigen Bestandteile der Erschließungsanlage sind endgültig hergestellt, wenn
a) Fahrbahnen, Gehwege und Radwege eine Befestigung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen,
b) unselbständige und selbständige Parkflächen eine Befestigung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster, Rasengittersteinen aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweisen bestehen;
c) unselbständige Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind;
d) Mischflächen in den befestigten Teilen entsprechend Buchstabe a) hergestellt und die unbefestigten Teile gemäß Buchstabe c) gestaltet sind.
3. Selbständige Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen im Eigentum def Gemeinde stehen und gärtnerisch gestaltet sind.
§ 8 - Immissionsschutzanlagen
Art, Umfang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale von Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden durch ergänzende Satzung im Einzelfall geregelt.
§ 9 - Vorausleistungen
Im Fall des § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden.
§ 10 - Ablösung des Erschließungsbeitrages Der Erschließungsbeitrag kann abgelöst werden. Der Betrag einer Ablösung nach § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB bestimmt sich nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung zu ermittelnden Erschließungsbeitrages.
§ 11 - Inkrafttreten / Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erschließungssatzung vom 05.10.1987 mit allen Änderungen außer Kraft.
56412 Heilberscheid, 28.12.1998 Reichwein
Ortsgemeinde Heilberscheid Ortsbürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBI. S. 171) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Kon- rad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung hach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Heilberscheid, 28.12.1998 Reichwein
Ortsgemeinde Heilberscheid Ortsbürgermeister
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Nr. 1/9fwc
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderatesj Heilberscheid vom 18.12.1998
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Erschließiingsbeitragssatzung
Der Ortsgemeinderat Heilberscheid beschloß einstimmig den EntwuJ der Erschließungsbeitragssatzung in der vorgelegten Form. Dies! Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattej öffentlich bekanntgemacht und tritt am Tag nach der öffentliche! Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig, tritt die ErschließungsbeJ tragssatzung vom 05.10.1987 mit allen Änderungen außer Kraft. Auftragsvergabe für die Planung des Neubaugebietes „Im Neuroth II“ f
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmmig, den Auftrag für die Pla| nungsleistungen zum Bau des Neubaugebietes „Neuroth II“ auf Basir der HOAI zu vergeben.
Verschiedenes
Der Ortsgemeinderat stimmte der Dacheindeckung für die Bushaltej stelle einstimmig zu.
Frauengemeinschaft Heilberscheid
Alle Frauen, die interessiert sind an unserer Frauenfastnacht aktil i mitzuwirken sind herzlich eingeladen, am Dienstag, 12.01.1999, uni 19.30 Uhr ins Dorfgemeinschaftshaus. J
Auch über Neuzugänge würden wir uns sehr freuen. I c |
Gemischter Chor Waldeslust Heilberscheid
Beginn der Chorprobe ist am Montag, 11.01.1999, um 19.30 Uhr. Viertagefahrt des gemischten Chores vom 03.06. bis 06.06.1999( (Fronleichnam in den Bayerischen Wald nach Sonnen
Für den o.a. Ausflug in den Bayerischen Wald sind noch ein paar Plätl ze frei. In Sonnen sind wir in einem 4-Sterne-Sporthotel untergebrachl Der Preis für Fahrt und drei Übernachtungen mit Halbpension (Früh! stücksbuffet und Abendessen) sowie zwei Tagesfahrten beträgt zwil sehen 270,00 DM und 300,00 DM. Der genaue Preis kann erst untel Berücksichtigung derTeilnehmerzahl und den zusätzlichen Unkostel an den Tagesfahrten festgeglegt werden. Ein Einzelzimmerzuschlatj beträgt DM 15,00 je Übernachtung. Wer an der Fahrt teilnehmel möchte, kann sich bei Egon Reichwein anmelden. Die Teilnahme vo| Nichtmitgliedern ist, soweit noch Plätze frei sind, möglich.
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Verein der Freunde und Förderer der Freiwilliger) Feuerwehr Heilberscheid e.V.
Jahreshauptversammlung 08.01.1999
Unsere Jahreshauptversammlung findet nicht, wie angekündigt inj Dorfgemeinschaftshaus, sondern am Freitag, 08.01.1999,20.00 UiiJ Dorfschänke Heilberscheid, statt.
Um zahlreiche Teilnahme wird gebeten.
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
mittwochs..von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhl
Evtl. Änderungen bitte ich dem Aushang am Bürgermeisteramt zu enj nehmen.
Telefon und Fax;.06485/221
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ICE-Baumaßnahmen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
zu Beginn ein nachträglich herzliches Prosit Neujahr!
Wie fast jeder sicherlich festgestellt hat, nehmen die Begleiterscheil nungen der Baumaßnahmen vehement zu. Leider sind diese Beläsf gungen durch den starken Verkehr und dadurch bedingte Verschmut zung nicht vermeidbar. Wir liegen mit unserer Gemeinde „mitten inj Herz“ der Anfahrtswege zu den außerhalb unserer Gemeinde liegen! den Baustellen. Der Durchgangsverkehr konnte leider nicht verhinde» werden, weil es sich bei „unseren“ Straßen um klassifizierte Straßel handelt, deren Inanspruchnahme die Ortsgemeinde rechtlich nicht vei| hindern konnte und die als Transportwege planfestgestellt wurden. Der Verschmutzung wird mit Kehrmaschinen der verursachenden Fii| men „zu Leibe gerückt“.
Die Jahre 1999 und 2000 werden für uns diesbezüglich „harte Jahre? Ich bitte Euch um Verständnis - wie es Ihr beim Ausbau der Dorfmi| te bewiesen habt.
Bürgerinnen und Bürger, der Bau der ICE-Strecke ist den „Jahrhundert-Bauwerken“, was dei Umfang der Arbeiten anbeiangt, zuzuordnen. Daß hierbei die Beläl stigung - für manche vielleicht als unzumutbar empfunden - auftrer ten, läßt sich leider nicht vermeiden. Ich kann mich nur dafür einsei zen, daß Absprachen eingehalten werden, um das Ganze möglichsj einzudämmen (Verschmutzung).
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