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Wochenblatt VG Montabaur

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Nr. 1/|

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CDU-Ortsverband Eitelborn

Einladung zur Vorstandssitzung

Unsere erste Sitzung im neuen Jahr findet am 07.01.1999 um 19.30 Uhr im Gasthaus Nassauer Hof in Eitelborn statt. Hierzu lade ich alle Mitglieder des Vorstandes herzlich ein.

Karneval 1999 in Eitelborn

Der Eitelborner Karnevalsverein 1995 e.V. gibt den närrischen Fahr­plan der Session 1999 bekannt.

Einläuten wollen wir die Session 1999 mit .der traditionellenGroßen Kappensitzung am Samstag, 06.02.1999, 19.33 Uhr, in der Augst- Halle. Wir wollen Ihnen mit spritzigen Vorträgen, tollen Show- und Tanzvorführungen und einigen Überraschungen einen unvergeßli­chen Abend bereiten.

Auch unsere Kinder kommen nicht zu kurz, denn am Sonntag, 07.02.1999, 15.11 Uhr findet der beliebte Kindermaskenball in der Augst-Halle statt. Eintritt frei.

Aufgrund der großen Resonanz im letzten Jahr findet am Schwer­donnerstag, 11.02.1999, ab 19.30 Uhr, wieder ein Schwerdonners­tagsbail im Saal des GasthausesZur Krone statt. Es spielt zum Tanz die bekannte Bandlive alive, die bereits durch unseren Oldie-Abend in Eitelborn bestens bekannt ist.

Vorher wollen wir wieder mit Hilfe der Eitelborner Schützengesell­schaft das alte Rathaus in Eitelborn erstürmen. Dazu laden wir alle Bürger herzlich ein. Beginn der Rathauserstürmung ist 18.00 Uhr. Abgerundet wird die diesjährige Session mit dem Rosenmontagszug am 15.02.1999,14.11 Uhr unter Teilnahme von vier Kapellen, vielen Motivwagen und Fußgruppen.

Nach dem Rosenmontagszug buntes Treiben im Saal des Gasthauses Zur Krone. Für die musikalische Unterhaltung sorgtWerners Party- Disco. Die Zugplakette, die allen Besuchern des Rosenmontagszuges für einen Preis von 2,00 DM angeboten wird, gilt als Eintrittskarte.

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns mit Ihrem Besuch auf unseren Veranstaltungen unterstützen würden. Damit helfen Sie uns, die schö­ne Eitelborner Karnevalstradition zu erhalten.

Kartenvorverkauf für dieGroße Kappensitzung am 06.02.1999 in Eitelborn

Der Kartenvorverkauf für dieGroße Kappensitzung am 06.02.1999 in der Augst-Halle findet am Samstag, 16.01.1999, im GasthausZur Krone statt. Der Verkauf beginnt um 13.00 Uhr. Ende ist um 15.00 Uhr. Das Lokal ist ab 11.00 Uhr geöffnet. Der Preis beträgt wie im Vorjahr 12,00 DM pro Karte. Auch in diesem Jahr werden wir wieder numerierte Platzkarten haben.

Um einen gerechten Ablauf einzuhalten, werden die Interessenten in der Reihenfolge ihres Eintreffens in eine Liste eingetragen und erhal­ten damit eine Nummer, die dann fortlaufend aufgerufen wird. Sollten noch Restkarten vorhanden sein, können diese ab Montag, 18.01.1999, in Elas Lädchen, Hohlweg in Eitelborn, erworben werden. Aufgrund einiger Unstimmigkeiten im vergangenen Jahr möchten wir auf folgendes hinweisen:

Im vergangenen Jahr wurden erstmals nur Personen mit einer gülti­gen Eintrittskarte in die Augst-Halle eingelassen. Grund dafür war, daß sich in 1997 viele Besucher der Kappensitzung, die Karten im hinte­ren Bereich hatten, über die großen Unruhen im Eingangsbereich beschwerten. Diese Unruhen gingen von Leuten aus, die keine Ein­trittskarten besaßen. Wir freuen uns natürlich über alle, die an unse­ren Veranstaltungen Interesse zeigen, sind aber der Meinung, daß all unsere Gäste, unabhängig ihres Sitzplatzes, Anspruch auf einen unge­störten schönen Abend haben sollen. Der Erfolg gab uns im letzten Jahr recht und die Gäste im hinteren Bereich der Augst-Halle beschei­nigten uns eine enorme Verbesserung dieses Mißstandes.

Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, daß wir auch in diesem Jahr wieder so verfahren werden. Es handelt sich hierbei nicht um Böswilligkeit, wie sie uns im letzten Jahr vorgewor­fen wurde, sondern lediglich um eine faire Lösung, die wir unseren Gästen schuldig sind.

Rosenmontagszug 1999 in Eitelborn

Wir bitten alle Vereine und auch private Gruppen, die mit Wagen, Fuß­gruppen oder sonstigen Aktivitäten den Rosenmontagszug am ,15.02.1999 in Eitelborn mitgestalten wollen, um kurze Mitteilung an den 1. Vorsitzenden Thomas Rothweiler unter Telefon 2222 bis zum 30.01.1999.

Damit wird eine schöne Aufteilung aller Fußgruppen, Wagen und Musikkapellen ermöglicht. Außerdem wollen wir alle angemeldeten Zugnummern mit Wurfmaterial unterstützen.

Selbstverständlich freuen wir uns auch über eine rege Teilnahme aus unseren Nachbargemeinden.

An alle Mitglieder des Eitelborner Karnevalsvereins t995 e.V.

Wir erinnern noch einmal an die wichtige Mitgliederversammlung am 08.01.1999 um 20.00 Uhr im VereinslokalZur Krone. Da es um unse­re anstehende Session geht, bitten wir um vollzähliges Erscheinen.

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Westerwald-Verein Eitelborn dje ,

Jahreshauptversammlung z j n ^

Wie bereits im Wochenblatt der Verbandsgemeinde angekündigt, fiif giüc det unsere Jahreshauptversammlung am Freitag, 15.01.1999, uifcjghs 20.00 Uhr im Wanderheim statt.

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Auch im neuen Jahr bleiben wir unserer Tradition treu und verarftiv^i stalten den monatlichen Stammtisch. Wir treffen uns am Freitafwürc 08.01.1999, um 19.30 Uhr im Wanderheim. ?fürtdi

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MännergesangvereinMozart Eitelborn

Wir weisen auf unser Stiftungsfest am Samstag, 09.01.1999, im einslokalZur Krone hin.

Für ein reichhaltiges und kurzweiliges Programm ist bestens gesorgt!! 80 Zu dieser Veranstaltung laden wir die Vereinsfamilie sowie FreundjDigs und Gönner des Vereins herzlich ein. rer C

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Am Samstag, 09.01.1999,20.00 Uhr, feiert die Sängerfamilie das 133|lp Stiftungsfest im VereinslokalNassauer Hof, t " ur L

Es wird gebeten, Preise für die Tombola am Stiftungsfest, in derChoif p , probe am Donnerstag, 07.01.1999, abzugeben.

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Freiwillige Feuerwehr Eitelborn ten n

Die erste Übung im Jahr 1999 findet am Freitag, 08.01.1999, um 19.3lzur £ Uhr statt. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebetenfwickl

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SC Eitelborn ;b|vc

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Wanderung

Am 09.01.1999 findet unsere alljährliche Wanderung statt. Ziel islY! rs diesmal derRote Hahn in Arenberg. Ich möchte hiermit alle Aktiveil!^ 1 ® und Inaktiven dazu herzlich einladen. B

Abmarsch ist um 14.00 Uhr vom Dorfplatz in Eitelbom.

Hallenturnier in Bad Ems

Am 10.01. nehmen wir am Hallenturnier des SV Fachbach statt. T reff' punkt ist um 9.15 Uhr auf dem Dorfplatz. 1. Spiel der AH Eitelbom uiiwjj.

10.30 Uhr in der Silberauhalle in Bad Ems. .Yt 1

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Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

Dienstags von 18.00 Uhr bis 20.00 UM wähl

und nach Vereinbarunldafül

Gemeindeverwaltung, Telefon und Fax: 02620/633 Tffen

Ortsbürgermeister, Telefon: 02620/1001 (ab 13.30 Uhr) Es w

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Gemeindeverwaltung Kadenbach i ein j er

- Umlegungsausschuß -

Bekanntmachung j Alle I

Der Grenzregelungsbeschluß vom 13.11.1998 im Grenzregelungsfseji i verfahrenIn der Au ist am 17.12.1998 unanfechtbar geworden! min. Gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Unanfechtbar!acfit keit hiermit bekanntgegeben. tigln

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bis tere I herige Rechtszustand durch den in dem Beschluß über die Grenzre imlM gelung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekannt des r machung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitf v$ai der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein. stlllu

Soweit im Grenzregelungsbeschluß nichts anderes festgelegt ist, gelf Ziil v das Eigentum gemäß § 83 Abs. 3 BauGB an den ausgetauschte|tiwpr oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuerfaffih Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderliclil Unlse Die ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteile und zugefg e p . wiesenen Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem zugewiesen werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstücf G || n erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile. ke 'j { 2

Die Geldleistungen sind fällig.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tage nacf ten s der Bekanntmachung in Kraft (§41 Abs.4Verwaltungsverfahrensgesetz|sj e s Rechtsbehelfsbelehrung ggfr e

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nac|| n "Äj ( Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wderspruch ist bei denhyJL Katasteramt Westerburg Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15,56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschüsse! schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Widerspruchsfrist (Satzl ) ist nur gewahrt, wenn der Wderspruch noch vor Ablauf dieser Frist bein vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

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Montabaur, 21.12.1998

(Siegel) Der Vorsitzende de|Beaii Umlegungsausschussei\Nar\ Reichlirm