Nr. 51/98
«ltabaur____
r1 g 99 . Gemäß den Berechnungen der Forstverwaltung wur- ! Gesamteinnahmen von 169.360,00 DM und Gesamtausga- ;L n 150.918,00 DM veranschlagt. Der Holzeinschlag wurde insgesamt 1.820 fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf:
55 fm Eiche 750 fm Buche j),5 fm Fichte
Lillerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsge- Jnde Montabaur
, r ortsgemeinderat beschloß die Berücksichtigung folgender »sichtspunkte im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde
lontabaur:
Vorratsfläche für die künftige Wohnentwicklung im »Boden«. Einbeziehung der gesamten östlich der Tennisplätze gelegenen Gewanne.
Großräumige Umgehung über den Mittelweg mit einer in ioberelbert nach Westen verlaufenden Trasse der L 327 (Verzicht auf einen Kreisel) mit abknickender Vorfahrt.
[ Ausweisung eines Gewerbegebietes im Bereich »Auf der [Heide«.
Lppenaufstieg zum Aussichtspunkt »Steinkaut«
ir Ortsgemeinderat hält es für sinnvoll einen direkten Auf- Lg/Aufstieg zum Aussichtspunkt »Steinkaut« von der L 327 aus [schaffen. Die Maßnahme soll jedoch bis zum Haushaltsjahr 59 zurückgestellt werden, nachdem entsprechende Haushalts- Hel im Haushaltsplan bereitgestellt sind.
Heiligung der Ortsgemeinden an den Kosten der Entwäs- Lg von Baugebieten; Regelung der Kostenanteile für die twässerung von Verkehrsflächen
r Ortsgemeinderat Niederelbert stimmte dem Entwurf der öf- ich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Verbandsge- linde Montabaur und der Ortsgemeinde über die Inanspruch- Le von Gemeindestraßen für Wasserversofgungs- und Ab- [sserbeseitigungsanlagen sowie die Erstattung der Kosten für I Niederschlagswasserbeseitigung von Gemeindestraßen und fegen in der in der Sitzung vorliegenden Form zu.
Iderung des Bebauungsplanes »Ortslage«
«Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« nach § 2 Abs. 1 d 4 BauGB wurde beschlossen. Gleichzeitig wurde dem Ent- |rf zur Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« ein- ießlich Begründung und Textfestsetzungen in der Form zuge- Lt, wie er dem Rat in der Sitzung Vorgelegen hat. Die vorge- fcene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in der Form ichgeführt, daß die Begründung und die Textfestsetzungen für (Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeindever- [ilung Montabaur eingesehen werden können. Die Verwaltung Erde beauftragt, gleichzeitig das Verfahren zur Beteiligung der feger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
lesterwaldverein Zweigverein Niederelbert
lladung zur Jahreshauptversammlung am Donnerstag, 101.1999, in der Gaststätte Kilian in Niederelbert.
[gesordnung: 1. Begrüßung, 2. Verlesung des Protokolls der pen Jahreshauptversammlung, 3. Bericht des Wanderführers, Bericht der Kassiererin, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Entla- |ng der Kassiererin, 7. Aussprache über die Berichte, 8. Vermiedenes
1 Mitglieder sind berechtigt, Anträge zur Tagesordnung bis eine lohe vor der Versammlung schriftlich an den Vorstand zu len.
| laden alle Mitglieder recht herzlich ein und hoffen auf einen len Besuch.
Oberelbert
irechstunde des Ortsbürgermeisters
inerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
neindeverwaltung, Telefon und Fax:.02608/595
pürgermeister, Telefon:..:.02608/1499
Pietung der Stelzenbachhalle:
pMans.02608/1340
Pietung des Sportlerheimes:
PNeeb.
Hzl.
Bekanntmachung
gemäß § 69 Baügesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. IS. 2141)
Nach Erörterung mit den Eigentümern ist der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Im Flürchen« in der Ortsgemeinde Oberelbert gemäß § 66 BauGB durch Beschluß des Umlegungsausschusses vom 10.11.1998 aufgestellt worden.
Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.
Der Umlegungsplan kann bei dem Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, Zimmer 138, 56410 Montabaur, während der Dienststunden von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Gemäß § 70 Abs. 1 BauGB wird den an der Umlegung Beteiligten ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.
Montabaur, den 11.12.1998 (S.)
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Oberelbert Reichling
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert
vom 08.12.1998
Erschließung des Neubaugebietes »Im Flürchen«
Herr Kläser - techn. Werkleiter der Verbandsgemeindewerke - erläuterte die Pläne zur Führung und zum Betrieb der Oberflächenentwässerungsgräben. Des weiteren erklärte er die möglichen Eigentumsverhältnisse. Der Ortsgemeinderat beschloß, daß die Verbandsgemeindewerke Montabaur Besitzer der Gräben werden. Es wird eine kostenlose Rückübertragung an die Ortsgemeinde eingetragen, wenn die geplante Nutzung entfallen sollte. Im Anschluß erläuterte der zuständige Planer die Entwässerungsmöglichkeiten der einzelnen Baugrundstücke in das Grabensystem oder auf die Straßenflächen. Der Ortsgemeinderat stimmte dem vorgelegten Plan des Planungsbüros zu. Zur weiteren Planung soll ein Bodengutachter eingeschaltet werden.
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Erschließungsbeitragssatzung
Der Ortsgemeinderat Oberelbert beschloß den Entwurf der Erschließungsbeitragssatzung in der vorgelegten Form. Diese Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht und tritt am Tag nach der öffentlichen ; Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erschließungsbeitragssatzung vom 03.12.1988 mit allen Änderungen außer Kraft.
Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 21.11.1995
Der Ortsgemeinderat beschloß die Änderung der Friedhofsgebührensatzung in der vorgelegten Form. Die Satzung wird ebenfalls in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht.
Aufstellung eines Altkleidercontainers durch den DRK-Orts- verein Daubach
Die Gemeinde stimmte der Aufstellung eines Altkleidercontainers durch den DRK neben dem Bauhof zu.
Weitere Verwendung des alten Gemeindehauses und Feuerwehrgerätehauses
Der Ortsgemeinderat sprach sich dafür aus, nach dem Vorliegen des Zuschußbescheides aus Mainz zum Anbau an die Stelzenbachhalle erneut über eine Nutzung (Sanierung des »Backes«) zu entscheiden.
Haushaltsrechnung 1997 beschlossen und Entlastung erteilt
Bereits am 22.10.1998 fand die Rechnungsprüfung der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur statt, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kassenbelege wurde abschließend festgestellt, daß die Überprüfung zu keinen Beanstandungen Anlaß gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1997 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 08.12.1998 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1997 Entlastung erteilt.
Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluß des Haushaltsjahres 1997 werden im Rahmen
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