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Montabaur

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erhebe sich vor dem Speisesaal im Abstand von 8 m, beim Mehrzweckraum im Abstand von einem Meter, eine ca. 14m hohe Wand. Hinzu komme noch, daß auf der östlichen Seite den dargestellten Fenstern und Türen ein ca. 3 m breiter Flur vorge­lagert sei, so daß auch auf dieser Seite eine direkte Belichtung nicht gegeben sei. Bei der Tiefe des Raumes und den v. g. Belichtungsverhältnissen würden die Senioren in der Regel bei Licht speisen müssen.

Im Anschluß teilte der Fraktionsvorsitzende den Ratsmitgliedern mit, daß man die Umbau- und Sanierungsmaßnahmen des Alten- und Pflegeheimes begrüße und dazu die volle Unterstützung geben werde, man könne dies jedoch nicht für das auf dem Areal des Alten- und Pflegeheimes beabsichtigte Bauvorhaben des »Betreuten Wohnens«.

Abschließend wurde von der FWG der Antrag auf eine namentli­che Abstimmung bezüglich des Satzungsbeschlusses gestellt. Von der BfM - »Bürger für Montabaur« wurde der Gedanke des »Betreuenden Wohnens« in der Stadt grundsätzlich begrüßt, jedoch sollte man das städtische Grundstück in der Eifelstraße zur Verfügung stellen, da es geeigneter erscheine.

Es wurden zwei Anträge gestellt:

1. Die Errichtung von Gebäuden für »Betreuendes Wohnen« auf dem, Grundstück der Alten- und Pflegeheim GmbH soll nicht weiter verfolgt werden. Der Bereich des Anwesens der Alten- und Pflegeheim gGmbH bleibt soll weiter dem rechtskräftigen Bebauungsplan »Alberthöhe« zugeordnet bleiben. Lediglich im Bereich der Rheinstraße soll die Änderung des Bebauungs­planes so vorgenommen werden, daß die Modernisierung und Sanierung des Alten- und Pflegeheimes so ausgeführt werden kann, wie vom Stadtrat 1997 beschlossen.

2. Die Verwaltung soll beauftragt werden, sofort mit freien Trä- gern-Caritas, AWO, usw.-Verbindung aufzunehmen, damit ein freier Träger auf dem städtischen Grundstück in der Eifel­straße Gebäude errichten kann, die dem »Betreuenden Woh­nen« dienen.

Von seiten der Fraktion »B 90/Grüne« wurden keine Änderungs­wünsche vorgetragen. Sie stimmten der Vorlage in der vorgeleg­ten Form zu.

Zum Schluß erläuterte die SPD-Fraktion ihren Standpunkt zur geplanten Änderung des Bebauungsplanes. Der Fraktionsvorsit­zende fand es bedauerlich, daß sich die Diskussionen bezüglich dieser Bebauungsplanänderung ausschließlich um scheinbare Nachteile drehen und nur diese dann auch publikumswirksam verbreitet würden. Argumentiert würde mit der Beschattung des Altenheimkomplexes, insbesondere des Speisesaales durch die dreigeschossige Bauweise. Aber auch eine zweigeschossige Bauweise würde daran nichts ändern. Und eine zweigeschossige Bauweise sei das, was von einem Teil der Gegner des Projektes gefordert werden würde. Seiner Meinung nach sei man in der Lage, mit dem Projekt am Altenheim etwas besonderes zu schaf­fen: Der Verbund des »Betreuten Wohnens« mit einem unmittel­bar in der Nähe vorhandenen Altenheimes, dessen Einrichtun­gen, dessen Service- und Sicherheitsleistungen den Bewohnern uneingeschränkt zur Verfügung stünden. Außerdem sei das er­forderliche Grundstück bereits im Besitz der Altenheim gGmbH, so daß auch die späteren Mietpreise in einem sozialverträglichen Rahmen gestaltet werden könnten. Auch der SPD-Fraktion sei klar, daß einige Anlieger von diesem neuen Bauwerk betroffen würden. Der Fraktionsvorsitzende appellierte an die Anlieger, sie sollten selbst noch einmal die auf sie zukommenden wirklichen Nachteile prüfen und abwägen, ob diese es rechtfertigen, dieses Projekt zum Scheitern zu bringen.

Abschließend gab der SPD-Fraktionsvorsitzende zur Kenntnis, daß der größte Teil der Fraktion der Vorlage mit der Option auf eine dreigeschossige Bebauung zustimmen werde. Er beantragte mit in den Beschluß aufzunehmen, daß bei der äußeren Gestal­tung des Bauwerkes dem Stadtrat ein Mitbestimmungsrecht ein­geräumt wird.

Im Anschluß daran erfolgte die Abstimmung über einzelne Anre­gungen und Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern.

Nach Zurückweisung der Einwendungen durch Mehrheitsbe­schluß des Stadtrates wurde über die Einzelanträge der Fraktion abgestimmt.

Die Anträge der BfM, die Errichtung von Gebäuden für »Betreu­endes Wohnen« auf dem Grundstück der Alten- und Pflegeheim gGmbH nicht weiter zu verfolgen und mit freien Trägern Verbin­dung aufzunehmen, fand im Stadtrat keine Mehrheit.

Auch die Anträge der CDU-Fraktion eine maximal zweigeschos­sige Bebauung zuzulassen und die maximale Firsthöhe auf 11 m, gemessen vom ungünstigsten Punkt des vorhandenen Geländes, festzulegen, wurde abgelehnt.

Im Anschluß daran folgte dann die namentliche Abstimmun den Zustimmungs- und Satzungsbeschluß. Er wurde mit o?« mengleichheit abgelehnt. Somit fand der Entwurf zur ÄnH I des Bebauungsplanes »Große Alberthöhe I Teilbereich ai 1 !! und Pflegeheim«, einschließlich Begründung sowie dent T chen und zeichnerischen Festsetzungen keine Mehrheit unrtl de dahingehend auch nicht als Satzung nach SS io Ranro I 24 GemO beschlossen. ^

Änderung des Bebauungsplanes » Fichten - Auf der Trift fit das frühere Betriebsgelände der Fa. Oerlikon n " f

Der Stadtrat von Montabaur stimmte der Änderung des BehJ ungsplanes »Fichten - Auf der Trift« einschließlich BegründT* und textlichen sowie zeichnerischen Festsetzungen in dervorl legten Form zu. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach 8 BauGB wird in der Form durchgeführt werden, daß die Entwurf Planung einschließlich Begründung und Textfestsetzungen für J Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeindev! waltung Montabaur eingesehen werden kann. Außerdem wurl die Verwaltung beauftragt, gleichzeitig das Verfahren zur Betel gung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 41 BauGB eini leiten. I

i. Änderung des Bebauungsplanes »Westlich der TonnJ restraße« 1

Mehrheitlich stimmte der Stadtrat dem Entwurf zur Änderung dl Bebauungsplanes »Westlich derTonnerrestraße« einschließll Begründung sowie den neuen zeichnerischen Festsetzungen! der vorgelegten Form zu. Auf die vorgezogene Bürgerbeteilgul nach § 13 Nr. 1 BauGB wird verzichtet werden, da die Änderul des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berüh] Es wurde beschlossen, den Bebauungsplanentwurf eil schließlich Begründung und den geänderten zeichnerisch! Festsetzungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulege] Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woc| vorher ortsüblich bekannt gemacht. Anregungen können dal während der Auslegungsfrist vorgetragen werden. Gleichzeitig wurde die Verbandsgemeindeverwaltung beauftral die Träger öffentlicher Belange von der Offenlage zu unterricht!

Änderung des Bebauungsplanes »Alter Galgen - Erweitj rung«

Der Stadtrat beschloß einstimmig, den Bebauungsplan »Altl Galgen - Erweiterung« durch eine Ergänzung der textlichl Festsetzungen zu ändern. Er stimmte dem Entwurf zur Ändern des Bebauungsplanes einschließlich Begründung sowie d| textlichen Festsetzungen in der vorgelegten Form zu.

Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 31 BauGB wird in di Form durchgeführt werden, daß die textlichen Festsetzungen uij die Begründung zur Änderung des Bebauungsplanes für d] Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeinde Mol tabaur eingesehen werden können. Zudem wurde die Verwaltul beauftragt, gleichzeitig das Verfahren zur Beteiligung der Träg| öffentlicher Belange nach § 4 I BauGB einzuleiten.

Erlaß einer Ergänzungssatzung für den Bereich der Dernb] eher Straße, Montabaur-Elgendorf

Der Stadtrat beschloß einstimmig, für den Bereich der Dernbl eher Straße in Montabaur-Elgendorf eine ErgänzungssatzungJ erlassen. Dem Entwurf der Ergänzungssatzung einschlielilij Begründung und textlichen sowie, zeichnerischen Festsetzung! wurde in der vorgelegten Form zugestimmt.

Es wurde beschlossen, die Planungsunterlagen einschließll Begründung sowie textlichen und zeichnerischen Festsetzung! für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Innerhalb! ses Zeitraums wird den betroffenen Bürgern Gelegenheit gegj ben werden, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke! Planung zu informieren. Darüber hinaus wird ihnen analog zu|j II BauGB die Möglichkeit eingeräumt werden, Stellung zu nehmi und Anregungen vorzutragen. I

Außerdem wurde vom Stadtrat beschlossen, die berührtenTrägj öffentlicher Belange von der Einleitung des Verfahrens zur A| Stellung einer Ergänzungssatzung zu informieren und innerhalb eines Monats Gelegenheit zur Stellungnahme zu g] ben.

Verbesserung der Ausstattung der Innenstadt -Antrag der CDU-Fraktion -

Von der CDU-Fraktion wurden zwei Anträge zur Verbesserusj der Ausstattung der Innenstadt gestellt. Der erste Antrag bez| sich auf die Anbringung von drei Fahrradständern (Ecke I sträße/Kolpingstraße, Konrad-Adenauer-Platz und E hofstraße). Nach Meinung der CDU-Fraktion werden für FaW in die Innenstadt mit steigender Tendenz Fahrräder benutzt