Ausgabe 
11.12.1998
Seite
3540
 
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Montabaur

a) Fahrbahnen, Gehwege und Radwege eine Befestigung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise be­stehen;

b) unselbständige und selbständige Parkflächen eine Befe­stigung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster, Rasengittersteinen auf­weisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Mate­rial neuzeitlicher Bauweisen bestehen;

c) unselbständige Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind;

d) Mischflächen in den befestigten Teilen entsprechend Buchstabe a) hergestellt und die unbefestigten Teile ge­mäß Buchstabe c) gestaltet sind.

3. Selbständige Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und gärtne­risch gestaltet sind.

§8

Immissionsschutzanlagen

Art, Umfang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale von Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Um­welteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgeset­zes werden durch ergänzende Satzung im Einzelfall geregelt.

§9

Vorausleistungen

Im Fall des § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erho­ben werden.

§10

Ablösung des Erschließungsbeitrages

Der Erschließungsbeitrag kann abgelöst werden. Der Betrag ei­ner Ablösung nach § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB bestimmt sich nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung zu ermittelten Erschließungsbeitrages.

§11

Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntma­chung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erschließungssatzung vom 5. Oktober 1987 mit allen Änderungen außer Kraft.

56412 Gackenbach, 02.12.1998 (S.)

Ortsgemeinde Gackenbach Weidenfeller, Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 1995 (GVBI. S. 521 ff.) wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor­schriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustan­de gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwal­tung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Be­zeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56412 Gackenbach, 02.12.1998 (S.)

Ortsgemeinde Gackenbach Weidenfeiler, Ortsbürgermeister

Gemeinde bietet Weihnachtsbäume aus eigenem Bestand an

Die Ortsgemeinde kann auch in diesem Jahr wieder Weihnachts­bäume (Fichten) aus eigenem Bestand-Größe ca. 1,50 bis 2,00 Meter - zum Selbsteinschlag anbieten. Der Verkauf - der Preis beträgt 10,00 DM - erfolgt am Samstag, dem 19. Dezember 1998, von 10.00 bis 12.00 Uhr.

Treffpunkt: Unter der Überlandleitung im »Hinteren Sarnburg« (ca. 300 Meter hinter der Grillhütte).

Ulrich Weidenfeiler, Ortsbürgermeister

36

Nr.

Horbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.00 bis 19 % i n

Gemeindeverwaltung:...Tel. 06439^

Ortsbürgermeister privat:.Tel. 06439 / 74 «

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt h kanntgegeben. 1DE

Fichtenweihnachtsbäume schlagen

Horbacher Bürger haben am Samstag, dem 12.12.1998 14.00 bis 16.00 Uhr, Gelegenheit, sich sehr schöne Fichtenweif nachtsbäume für 10,00 DM/Stück zu schlagen. i

Treffpunkt: Von der Hübinger Kreuzung in Richtung WelschiW dort, nach 200 m ist die Kultur auf der rechten Seite.

MGV »Cacilia« Horbach e.V.

Die Chorprobe am Freitag, dem 11.12.1998, fällt aus, daf[ proben wir am Sonntag, dem 13.12.1998, in unserem Vereinslc kal. Anschießend ist unser Auftritt bei den Senioren.

Hübingen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Ul

Evtl. Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben Te lefon 06439/7607.

Fichtenweihnachtsbäume

Aus dem Gemeindewald Hübingen können in diesem Jahr s4 schöne Fichtenweihnachtsbäume angeboten werden.

Der Verkauf ist am Samstag, 12.12.1998, von 14.00 bis Uhr.

Treffpunkt: Von der Hübinger Kreuzung in Richtung Welschnei dort, nach 200 m ist die Kultur auf der rechten Seite. Auch Gäs^ sind willkommen.

Henkes, Revierförstl

MGV »Frohsinn« Hübingen e.V.

Am Samstag, dem 12.12.1998, treffen sich die Sänger pünk® um 16.30 Uhr in der Buchfinkenlandhalle Hübingen zum Ans» gen. Anschließend (17.00 Uhr) werden wir die silberne Hochzi von Klaus Eberth in der Kapelle im Feriendorf gesanglich r" stalten. Um dieser Feier einen würdigen Rahmen zu geben, wir die Sänger um vollzähliges Erscheinen.

Nach der Gesangstunde am Montag, dem 14.12.1998, möchte wir nach einem gemeinsamen Abschlußessen die Termine f 1999 ansprechen. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir das Jal 1998 mit allen Sängern in dieser kleinen Feier abrunden könnte! Letzte Gesangstunde in 1998 wäre dann am Montag, de| 21.12.1998, wie gewohnt um 18.45 Uhr.

AH Welschneudorf-Hübingen

Am Samstag, dem 12. Dezember, um 20.00 Uhr, beginnt jj Gasthaus »Zum Hannes« die Weihnachtsfeier des SV Ws schneudorf, zu der auch die Hübinger Alten Herren nebst Anhan herzlich eingeladen sind. Gesonderte Anmeldung ist nicht erfoj derlich. Die interne Jahres-Abschlußfeier findet Anfang nächsts Jahres statt, der genaue Termin wird in Kürze bekanntgegebej

EISBACHGEMEINDEN’

Girod

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 17.00 bis 19.00 4

Donnerstags.von 17.00 bis 19.00 uj

Telefon: 06485/4696