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Nr. 50/98

j, Einna hmen _

erhöht (+)

vermindert (-) um DM

./. 1 . 212.000

./. 1 . 212.000

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge

gegenüber bisher DM

9 . 782.000

9 . 782.000

auf nunmehr DM festgesetzt

8 . 570.000

8 . 570.000

Lden neu festgesetzt:

r Gesamtbetrag der Kredite von bisher 408.000 DM auf 0 [nachrichtlich: Umschuldungen-)

[Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird von |er 2.975-000 DM um 660.000 DM auf 3.635.000 DM erhöht.

[Steuersätze für die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

Lhmigung der Nachtragshaushaltssatzung

nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 98 Abs. 3 der [ijeindeordnung für Rheinland-Pfalz erforderliche Genehmi- i zu folgenden Teilen der Nachtragshaushaltssatzung der ßMontabaur für das Haushaltsjahr 1998 wird hiermit zu dem [amtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 300 DM, für den voraussichtlich Kredite aufgenommen i müssen, erteilt.

|10 Montabaur, den 30.11.1998 fsverwaltung des Westerwaldkreises 1 Az. 029/901-10

krage gez. Meckel

INachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 82.1998 bis 23.12.1998 bei der Verbandsgemeindeverwaltung ptabaur, Finanzabteilung, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer ,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis Jwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, [nerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr [ie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

ur, 03.12.1998 [dt Montabaur (S.)

gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister [weis

en, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- [rifteh dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustan- lekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung [von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht,

! Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die [Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung [der Satzung verletzt worden sind, oder lor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde pen Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde­verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. [jernand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, fanrrauch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann |e Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeord- pvon Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 4(GVBI. S. 153).

Verwaltung Montabaur mlegungsausschuß kanntmachung

Umlegungsplan »5. Vorwegnahme der Entscheidung« fürdas rangsgebiet »Christches Weiher« der Stadt Montabaur ist 02.12.1998 für die Ordn. Nr. 2, 24.1, 24.2, 29, 60 und 62 infechtbar geworden.

Pi §71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 in der Bekanntmachung vom 27. August 1987 (BGBl. Ir hi wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

| ??oJ en Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am naon der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird

*

gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskata­sters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen wer­den mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Westerburg, Außenstelle Monta­baur, Koblenzer Straße 15,56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 07.12.1998 (S.)

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses

gez. Reichling

Die Juso AG Montabaur informiert:

Das nächste Aktiventreffen findet am Montag, dem 14.12.1998, um 19.00 Uhr, in der Pizzeria »II Castello« statt.

Natürlich sind auch alle interessierten Jugendlichen, die bisher noch nicht bei uns mitgearbeitet haben, eingeladen vorbeizu­schauen.

KG Heiterkeit 1889, Montabaur

Stammtisch

Am 17.12.1998 treffen wir uns um 20.11 Uhr in unserem Vereins­lokal »Zur ewigen Lampe«, Kirchstraße, Montabaur zu unserem Stammtisch. Auch wollen wir die konkreten Planungen für die neue Kampagne und unseren Kappensitzungen besprechen.

Zu diesem Treffen sind auch interessierte Personen, die sich engagieren wollen, recht herzlich eingeladen. Wir freuen uns über Ihre närrische Teilnahme.

Schusterjungen Volkssportclub

Am kommenden Wochenende, 12./13. Dezember, sind die »Schusterjungen« zur Volkswanderung in Niederneisen mit Start und Ziel in der dortigen Turnhalle angemeldet. Die Startzeit beginnt für die 12- und 20 km-Strecke um 08.00 Uhr.

Am Samstag, 19. Dezember, führt uns die diesjährige Ab­schlußfahrt zur Abendwanderung nach Brüssel. Nach der Abfahrt um 08.00 Uhr wird gegen 13.00 Uhr in Brüssel eine Stadtführung mit Besichtigung des Manneken-Pis-Museum unternommen. Um 16.00 Uhr beginnen wir die Stadtwanderung über 10,15 oder 20 km bei Adventsstimmung und weihnachtlicher Beleuchtung. Die Übernachtung findet in Leuwen statt. Dort werden wir am Sonntag an der Wintenwanderung teilnehmen und gegen Mittag die Heim­reise antreten. Interessierte können sich unter Tel.: 02602/2522 anmelden.

Gymnastiktreff Gelbachtai

GymnastikgruppeWinterpause

Die Winterpause dauert vom 09.12.1998 bis zum 04.01.1999. Nach den Feiertagen geht es am 05.01.1999 in alter Frische weiter. Es wird nochmals an die Weihnachtsfeier am 15.12.1998 erinnert.

TuS Montabaur

Fußballsenioren

Nach dem Spielausfall am vergangenen Wochenende tritt die I. Mannschaft des TuS Montabaur zum letzten Auswärtsspiel in 1 998 am kommenden Samstag, dem 12.12.1998, um 14.30 Uhr, in Saarbrücken an.

Achtung, Voranzeige

Das Nachholspiel des TuS Montabaur gegen den VfL Hamm wurde auf Dienstag, den 15.12.1998, um 19.00 Uhr, festgesetzt. Wir hoffen, daß dieses Westerwaldderby am o. g. Termin im Stadion Mons-Tabor stattfinden kann.