Nr. 49/98
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diesjährige Weihnachtsfeier findet am Montag, 198 um 20.00 Uhr, im Sportlerheim statt. Eingeladen sind l wiven’und inaktiven Mitglieder. Bringt bitte einen Teller, ein
Bund ein Glas mit.
f t wir rechtzeitig planen können, werden alle gebeten, sich Eemarie, Tel.: 1274, anzumelden. Unkostenbeitrag ca.
iOO DM-
Welschneudorf
iechstunde des Ortsbürgermeisters
L rsta g S .von 18.00 bis 20.00 Uhr
lefon und Fax: 02608/204
llksbegehren zur Wiedereinführung des Iß. und Bettages als gesetzlicher Feiertag
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insgesamt
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gültige
Prozent
Wneudorf
756
29
0
29
3,84
Weihnachtsfeier
des Sportvereins Welschneudorf
Unsere diesjährige Weihnachtsfeier findet am 12. Dezember, ab 19.30 Uhr, im Saal der Gaststätte »Zum Hannes« statt. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.
‘GELBACHHOHEN’
[ennholzvorbesteilung
|e in den Vorjahren stellt der Forstbetrieb für die Bürger der fertgemeinden Brennholz auf Vorbestellung bereit. Das Holz jj in zwei Variationen angeboten:
(iante 1 - herkömmliche Brennholzaufarbeitung: Das Holz Bestand eingeschnitten, gespalten und ins Raummaß (gesetzt. Der Preis beträgt 60,00 DM je Raummeter.
e 2 - Brennholz in langer Form: Die Brennholzstücke |d 6 m lang und werden durch den Forstbetrieb an den festen Idem Lkw befahrbaren Waldweg gerückt. Der Käufer schneidet 1 spaltet das Holz selbst. Der Preis für das »Brennholz lang« lägt 43,00 DM je Raummeter.
gegeben Sie unter Angabe Ihrer Wohnadresse Ihre Brennholz- lestellung bis zum 21.12.1998 in den Sprechstunden des Ibiirgermeisters auf.
Revierförster Gebhard Klein
Einstimmung auf die Weihnachtszeit
fbe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
lieSie sicherlich schon festgestellt haben, hat die Ortsgemeinde liesem Jahr erstmals in dem Brunnen vor dem Rathaus einen Ißen Weihnachtsbaum mit Beleuchtung aufgestellt. Weiterhin »de das Rathaus mit einer Lichterkette geschmückt. Ich freue jtsehr, daß auch die umliegenden Geschäfte weihnachtlich loriertwurden. Besonders danken möchte ich Rene Knittel aus I Bad Emser Straße, der uns die schöne Edeltanne aus seinem Igarten als Weihnachtsbaum gestiftet hat. jfreundlichen Grüßen gez. Helmut Heiden, Ortsbürgermeister
(rloren - Gefunden
jeimirwurden abgegeben: ncherheitsschlüssel mit Lederetui lamenregenschirm in beige, Besonderheit: die Schirmspitze pnt aus einem Gummistopfen wie bei einem Spazierstock P Gegenstände können während der Sprechstunden bei mir in |P' an g genommen werden.
gez. Helmut Heiden, Ortsbürgermeister
piwillige Feuerwehr Welschneudorf
i,. Jfhrige Weihnachtsfeier findet am Samstag, dem H z.1998, ab 19.00 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus statt. Alle ”, m| t Frau/Freundin sind herzlich eingeladen.
Der Wehrführer
Winterdienst
Die seit einigen Tagen anhaltende winterliche Witterung zeigt eigentlich bekannte, aber immer wieder auftretende Probleme im Winterdienst auf, so daß wir an dieser Stelle noch einmal auf die Schneeräum- und Streupflicht hinweisen wollen.
Nach den Straßenreinigungssatzungen sind alle Anlieger verpflichtet, den Schneeräum- und Streudienst auf Gehwegen wahrzunehmen; wenn kein Gehweg vorhanden ist, eine Fläche von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.
Dazu gehört neben der Schneeräumung auch das Abstreuen glatter Flächen mit abstumpfenden Stoffen. Zum Streuen sollte möglichst auf Salz verzichtet werden; Sand, Splitt, Granulate, Asche und Sägemehi erfüllen oft den gleichen Zweck. Lediglich bei Glatteis (Eisregen o. ä.) kann Salz in geringen Mengen eingesetzt werden.
Geräumter Schnee sollte auf dem eigenen Grundstück oder — wenn das nicht möglich ist — am Gehwegrand gelagert werden, ohne daß die Straßenrinne blockiert wird (wegen des Ablaufens von Tauwasser).
Die weit verbreitete Unsitte, den Schnee einfach vom Gehweg auf die Straße zu schaufeln, gefährdet unnötig den Verkehr und führt regelmäßig zu Ärgernissen, wenn die öffentlichen Räumdienste die weiße Pracht wieder auf den Gehweg zurückdrücken.
Alle »Laternenparker« werden eindringlich gebeten, ihre Fahrzeuge besonders in engen, steilen und unübersichtlichen Fahrbahnbereichen nicht auf der Fahrbahn abzustellen, weil dies zu erheblichen Behinderungen der Räumfahrzeuge führt und eine Beschädigung der geparkten Fahrzeuge nicht ausgeschlossen werden kann. Bitte berücksichtigen Sie bei der Wahl Ihres Parkplatzes, daß die Durchfahrt der Räumfahrzeuge nicht beeinträchtigt wird, denn auch diese können bei Schnee- und Eisglätte mit den breiten Räumschildern nicht problemlos manövrieren. Nähere Einzelheiten über den Winterdienst nach den jeweiligen örtlichen Satzungsregelungen können den veröffentlichten Straßenreinigungssatzungen entnommen werden.
Die Satzungen können bei Bedarf während der allgemeinen Dienstzeit bei der Verwaltung eingesehen werden.
Verbandsgemeindeverwaltung
Ordnungsamt
Grundschule Horbach
Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 1999/2000
Die Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 1999/2000
erfolgt im Büro der Grundschule Horbach
am Donnerstag, dem 10. Dezember 1998,08.00 bis 11.00 Uhr,
für die Kinder aus Gackenbach und Hübingen
am Montag, dem 14. Dezember 1998, 08-00 bis 11.00 Uhr, für
die Kinder aus Daubach, Horbach und Stahlhofen
Es müssen angemeldet werden:
1. Alle Kinder, auch beeinträchtigte Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli 1998 bis 30. Juni 1999 das sechste Lebensjahr vollendet haben, bzw. vollenden werden und bisher noch nicht die Schule besuchen.
. 2. Alle Kinder, auch beeinträchtigte Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren.
Es können angemeldet werden alle Kinder, die in der Zeit vom 01.07. bis 31.12.1999 das 6. Lebensjahr vollenden.
Bei der Anmeldung des Kindes ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch oder der Aufnahmeschein/Registrierschein vorzulegen.
Wenn aus triftigen Gründen die Anmeldetermine der Grundschule nicht wahrgenommen werden können, sollten sich die Eltern mit der Schule telefonisch in Verbindung setzen.
Die Schulneulinge müssen, entgegen dem Anschreiben, bei der Anmeldung nicht anwesend sein. Die Kinder besuchen zu einem späteren Zeitpunkt vom Kindergarten aus die Grundschule.

