Montabaur
Einladung zur Weihnachtsfeier
Einer der jährlichen Höhepunkte ist eine festlich gestaltete Weihnachtsfeier, die am 3. Advent, Sonntag, 13. Dezember, im Gasthaus zum Wiesengrund, ab 14.30 Uhr, stattfindet. Gackenbacher Vereine und Börger werden nach Auskunft des Vorstandes der Senioren mit einem ansprechenden Rahmenprogramm, sicher auch in diesem Jahre einmal mehr erfreuen.
Anmeldungen werden bis zum 07.12.1998 unter den Telefon-Nr. 06439/6177, (S. Klinkner, oder 7778 (E. Apholte) entgegengenommen.
Horbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung:.Tel. 06439/7435
Ortsbürgermeister privat:.Tel. 06439/7404
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntgegeben.
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach findet am Donnerstag, dem 10. Dezember 1998, um 19.30 Uhr, im Bürgermeisteramt statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschriften der Sitzungen vom 24.09.1998 und 05.10.1998 (öffentlicher Teil)
2. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Erschließungsbeitragssatzung
3. Ausbau des Wirtschaftsweges »Käskerberweg« in Horbach
4. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschriften der Sitzungen vom 24.09.1998 und 22.10.1998 (nichtöffentlicher Teil)
2. Beratung und Beschlußfassung zum Grenzregelungsverfahren »Kleines Hühfeld«
3. Jagdpachtangelegenheit
4. Grundstücksangelegenheit/en - vorsorglich -
5. Verschiedenes
56412 Horbach, 30.11.1998 Wilhelmi, Ortsbürgermeister
Volksbegehren zur Wiedereinführung des Buß- und Bettages als gesetzlicher Feiertag
Zahl der Eintrag
ungen
Gemeinde
Verbands
gemeinde
Landkreis
Zahl der Stimmberechtigten insgesamt
Zahl der
Eintragungen
insgesamt
davon
ungültige
gültige
Prozent
Horbach
534
12
0
12
2,25
Forstrevier Buchfinkenland
Horbacher Bürger haben am Samstag, dem 12.12.1998, von 14.00 bis 16.00 Uhr, Gelegenheit, sich sehr schöne Fichtenweihnachtsbäume für 10,- DM/Stück zu schlagen.
Treffpunkt: Von der Hübinger Kreuzung in Richtung Welschneudorf, nach 200 m ist die Kultur auf der rechten Seite.
Henkes, Revierförster
MGV »Cacilia« Horbach e.V.
Am Freitag, 04.12.1998, findet die Chorprobe um 18.00 Uhr statt. Am Samstag 05.12.1998 treffen sich alle Sänger um 18.00 Uhr am Vereinslokal, mit Anzug für die Mitgestaltung des Gottesdienstes.
Möhnenverein »Immerfroh«
Wir treffen uns ?u unserer Adventsfeier am Mittwoch, 9. Dezember 1998, um 15.00 Uhr, bei Waltraud in der Gaststätte Westerwaldblick. Das Weihnachtspäckchen soll einen Wert von mindestens 15,-DM haben.
Hübingen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Donnerstags..... VO n 1 8.30 bis 19 3(1
Evtl. Änderungen werden im Wochenblatt lefon 06439/7607.
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Hübinaenfin J Dienstag, dem 8. Dezember 1998, um 19.30 Uhr imp„l dehaus statt. ,lme e«
Tagesordnung Öffentliche Sitzung
Einwohnerfragestunde
2. Beratung und Beschlußfassung über die schlie ßu ngsbeitragssatzung
3. Beratung und Beschlußfassung über den nung eines Baumes vor dem Grundstück Nr. 15
4. Beratung und Beschlußfassung über die Grillhüttendaches
5. Verschiedenes
Änderung der!
Antrag zur E J im Hansengal
56412 Hübingen, 23.11.1998
Renovierung c Merz, I. Ortsbeigeordnä
Volksbegehren zur Wiedereinführung des I Buß- und Bettages als gesetzlicher Feiertal
Zahl der Eintragungen
Gemeinde
Zahl der
Zahl der
davon
Verbands
gemeinde
Landkreis
Stimmbe
rechtigten
insgesamt
Eintragungen
insgesamt
ungültige
gültige
Pro3
Hübingen
380
22
0
22
5
Forstrevier Buchfinkenland
Aus dem Gemeindewald Hübingen können in diesem Jahr schöne Fichtenweihnachtsbäume angeboten werden.
Der Verkauf ist am Samstag, 12.12.1998, von 14.00 bis 1 Uhr.
Treffpunkt: Von der Hübinger Kreuzung in Richtung Welschnl dorf, nach 200 m ist die Kultur auf der rechten Seite. Auch Gäf sind willkommen.
Henkes, Revierförsl
Kleeblatt Möhnen
Unsere nächste Probe für Schwerdonnerstag findet 07.12.1998 um 20.15 Uhr in der Buchfinkenlandhalle statt, l vollständiges Erscheinen wird gebeten.
“EISBACHGEMEINDEN"
Winterdienst
Die seit einigen Tagen anhaltende winterliche Witterung ze eigentlich bekannte, aber immer wieder auftretende Probleme) Winterdienst auf, so daß wir an dieser Stelle noch einmal aufa Schneeräum- und Streupflicht hinweisen wollen.
Nach den Straßenreinigungssatzungen sind alle Anlieger v pflichtet, den Schneeräum- und Streudienst auf Gehwegen wa zunehmen; wenn kein Gehweg vorhanden ist, eine Flächev 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.
Dazu gehört neben der Schneeräumung auch das Abstreu glatter Flächen mit abstumpfenden Stoffen. Zum Streuen so möglichst auf Salz verzichtet werden; Sand, Splitt, Granula Asche und Sägemehl erfüllen oft den gleichen Zweck. Ledigiij bei Glatteis (Eisregen 0 . ä.) kann Salz in geringen Meil eingesetzt werden. I
Geräumter Schnee sollte auf dem eigenen Grundstück odeij wenn das nicht möglich ist - am Gehwegrand gelagert werot?

