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Nr. 49/98

gliche Bekanntmachung

mq des Bebauungsplanes »Westlich der Tonner- < der Stadt Montabaur

Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß §2 IV und I des Baügesetzbuches (BauGB)

I w V on Montabaur hat in seiner Sitzung am 24.11.1998 I schluß gefaßt, den Bebauungsplan »Westlich derTonner- P« insgesamt zu ändern.

i j-nmnsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 I und IV BauGB

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febaur, 30.11.1998

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Bereich der Dernbacher Straße in Montabaur-Elgendorf hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses ge­mäß § 34 Abs. IV des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 24.11.1998 den Beschluß gefaßt, eine Ergänzungssatzung für den Bereich der Dernbacher Straße in Montabaur-Elgendorf aufzustellen.

Der Aufstellungsbeschluß wird hiermit gemäß § 34 Abs. IV BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehenden Skizze.

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Montabaur, 30.11.1998

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Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

fntliche Bekanntmachung

ung des Bebauungsplanes »Westlich der Tonner- < der Stadt Montabaur [ Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung j nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Itadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 24.11.1998 perung des Bebauungsplanes »Westlich der/Tonner- p« beschlossen (s. vorstehende öffentliche Bekanntma-

|§3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele pecke der_ Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist pneitzür Äußerung und Erörterung zu geben.

JtZweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme IJeitvom 14.12.1998 bis 15.01.1999 (einschließlich) bei Pandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer IjWad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der i underi (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis unrund 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis Änd 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis I Uhr) öffentlich aus.

aur 30.11.1998 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Bereich der Dernbacher Straße in Montabaur-Elgendorf hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 34 Abs. V des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 24.11.1998 die Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Bereich der Dernbacher Straße in Montabaur-Elgendorf beschlossen (s. vor­stehende öffentliche Bekanntmachung).

Nach § 34 Abs. V BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke,der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 14.12.1998 bis 15.01.1999 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis

12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis

12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis

12.30 Uhr) öffentlich aus.

Montabaur, 30.11.1998 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Winterdienst

Die seit einigen Tagen anhaltende winterliche Witterung zeigt eigentlich bekannte, aber immer wieder auftretende Probleme im Winterdienst auf, so daß wir an dieser Stelle noch einmal auf die Schneeräum- und Streupflicht hinweisen wollen.