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Nr. 49/98

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'ffflffl doch mal Bewegung in Ihre Geschenke!

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Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Das Team des Mons-Tabor-Bades Montabaur

(Telefon 02602/46 11)

Allgemeiner Badebetrieb

Dienstag

10.00 bis 21.00 Uhr *

Mittwoch (Warmbadetag)

08.00 bis 19.30 Uhr *

Frauenbad

19.30 bis 21.00 Uhr

Donnerstag (Warmbadetag)

10.00 bis 21.00 Uhr *

Freitag

13.00 bis 17.00 Uhr

Samstag

07.00 bis 18.00 Uhr

Sonntag

08.00 bis 17.00 Uhr

* zeitgleich Schulschwimmen

ze gefunden

ientershausen wurde am 25.11.1998 eine braun-schwarze ierkatze gefunden. Der Verlierer wendet sich bitte an den schutzverein Mons und Tabor e.V., Frau Matthei, Telefon 12/916852.

(Verwaltung Montabaur plegungsausschuß -

pnntmachung

[Umlegungsplan »5. Vorwegnahme der Entscheidung« für das legungsgebiet »Christches Weiher« der Stadt Montabaur ist |0.11.1998 für die Ordn. Nr. 57 und 64 unanfechtbar gewor-

! äß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 in assung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. 141) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben, echtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Hach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im -aungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der n Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. 2*9** des Grundbuches und des Liegenschaftskata- i bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen wer­den mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Westerburg, Außenstelle Monta­baur, Koblenzer Straße 15,56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 30.11.1998

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses (S.)

gez. Reichling

Nachstehende Anmeldetermjne werden hiermit bekanntgemacht

A. Schulen für Lernbehinderte im Westerwaldkreis

10.12. und 11.12.1998.09.00 bis 11.00 Uhr

14.12. und 15.12.1998.09.00 bis 11.00 Uhr

Schulgebäude Höhr-Grenzhausen, Rathausstraße 131, für den Bereich der Verbandsgemeinden Höhr-Grenzhausen, Ransbach- Baumbach und den Ortsgemeinden Neuhäusel, Eitelborn, Ka­denbach und Simmern