Nr. 49/98
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'ffflffl doch mal Bewegung in Ihre Geschenke!
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Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Das Team des Mons-Tabor-Bades Montabaur
(Telefon 02602/46 11)
Allgemeiner Badebetrieb
Dienstag
10.00 bis 21.00 Uhr *
Mittwoch (Warmbadetag)
08.00 bis 19.30 Uhr *
Frauenbad
19.30 bis 21.00 Uhr
Donnerstag (Warmbadetag)
10.00 bis 21.00 Uhr *
Freitag
13.00 bis 17.00 Uhr
Samstag
07.00 bis 18.00 Uhr
Sonntag
08.00 bis 17.00 Uhr
* zeitgleich Schulschwimmen
ze gefunden
ientershausen wurde am 25.11.1998 eine braun-schwarze ierkatze gefunden. Der Verlierer wendet sich bitte an den schutzverein Mons und Tabor e.V., Frau Matthei, Telefon 12/916852.
(Verwaltung Montabaur plegungsausschuß -
pnntmachung
[Umlegungsplan »5. Vorwegnahme der Entscheidung« für das legungsgebiet »Christches Weiher« der Stadt Montabaur ist |0.11.1998 für die Ordn. Nr. 57 und 64 unanfechtbar gewor-
! äß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 in assung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. 141) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben, echtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Hach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im -aungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der ■n Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. 2*9** des Grundbuches und des Liegenschaftskata- i bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen werden mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15,56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 30.11.1998
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses (S.)
gez. Reichling
Nachstehende Anmeldetermjne werden hiermit bekanntgemacht
A. Schulen für Lernbehinderte im Westerwaldkreis
10.12. und 11.12.1998.09.00 bis 11.00 Uhr
14.12. und 15.12.1998.09.00 bis 11.00 Uhr
Schulgebäude Höhr-Grenzhausen, Rathausstraße 131, für den Bereich der Verbandsgemeinden Höhr-Grenzhausen, Ransbach- Baumbach und den Ortsgemeinden Neuhäusel, Eitelborn, Kadenbach und Simmern

