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Gackenbach

rechstunde des Ortsbürgermeisters

, pn , , _' .von 19.00 bis 20.00 Uhr

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chule'^Efnunimerdes Ortsbürgermeisters privat.06439/900990

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Kemeinde bietet Weihnachtsbäume an

J gemeinde kann in diesem Jahr wieder Weihnachtsbäume Fpv-hten) aus eigenen Beständen anbieten. Der Selbsteinschlag Inlatam Samstag, dem 19. Dezember 1998, in der Zeit von loobis 12.00 Uhr vormittags, in der Weihnachtsbaumkultur im filteren Sarnburg« (unter der Überlandleitung). Die Fichten - frößezwischen 1,50 bis 2,00 Meter-werden zu einem Preis von ioo DM angeboten.

Ulrich Weidenfeiler, Ortsbürgermeister

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ennhoiz für jeden Geschmack

^diesem Jahr bietet das Forstrevier Buchfinkenland Brennholz folgenden Varianten an:

Traditionelles Buchenbrennholz in Raummetern.

Das Holz sittz an einer Waldstraße und kostet 65,00 DM/rm. Für Personen, die im Umgang mit Motorsäge und Spaltham- mer geübt sind und körperliche Arbeit nicht scheuen, bieten i ; j w ir Langholz in Kleinpoltern zu jeweils 20 Stück an, das sind |je nach Länge und Stärke ca. 6 bis 8 rm. Auch dieses Holz ist gerückt, lagert an der Waldstraße und kostet 45,00 DM/rm. Preiswerteste Variante ist, im Wald liegendes Kronen- und anderes Restholz selbst aufzuarbeiten. Dazu ist allerdings [neben geeignetem Werkzeug auch eine Sicherheitsausrü­stung zu empfehlen. Der Preis wird jeweils vereinbart und richtet sich nach Baumart, Stärke, Hanglage usw.

[rbestellungen füro. g. Sortimente bitte bis zum 31.12.1998 bei ster Manfred Henkes, Tel.: 06439/1626, aufgeben.

Henkes, Revierförster

|uchfinkensenioren

[Einladung zur Weihnachtsfeier

|ne der jährlichen Höhepunkte ist eine festlich gestaltete Weih- Ichtsfeier, die am 3. Advent, Sonntag, 13. Dezember, im Gast- |üs»Zum kühlen Grund«, ab 14.30 Uhr, stattfindet. Gackenba- Jjer Vereine und Bürger werden nach Auskunft des Vorstandes [er Senioren mit einem ansprechenden Rahmenprogramm, si- ler auch in diesem Jahr einmal mehr erfreuen.

Imeldungen werden bis zum 07.12.1998 unter den Tel.: [139/6177, (S. Klinkner) oder 7778 (E. Apholte) entgegenge- nmen.

Horbach

prechstunde des Ortsbürgermeisters

fenstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung:.Tel. 06439/7435

Ttsbürgermeister privat:.Tel. 06439/7404

iderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt be- Tintgegeben. -

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I Äsern Jahr bietet das Forstrevier Buchfinkenland Brennholz folgenden Varianten an:

| Traditionelles Buchenbrennholz in Raummetern.

Das Holz sitzt an einer Waldstraße und kostet 65,00 DM/rm. Für Personen, die im Umgang mit Motorsäge und Spaltham- j mer geübt sind und körperliche Arbeit nicht scheuen, bieten w Langholz in Kleinpoltern zu jeweils 20 Stück an, das sind |je nach Länge und Stärke ca. 6 bis 8 rm. Auch dieses Holz ist i geruckt, lagert an der Waldstraße und kostet 45,00 DM/rm. Preiswerteste Variante ist, im Wald liegendes Kronen- und anderes Restholz selbst aufzuarbeiten. Dazu ist allerdings neben geeignetem Werkzeug auch eine Sicherheitsausrü- trihl® zu ern Pfehlen. Der Preis wird jeweils vereinbart und ! ncntet sich nach Baumart, Stärke, Hanglage usw.

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Nr. 48/98

Vorbestellungen für o. g. Sortimente bitte bis zum 31.12.1998 bei Förster Manfred Henkes, Tel.: 06439/1626, aufgeben.

Henkes, Revierförster

MGV »Cacilia« Horbach e.V.

Am Freitag, dem 27.11.1998, beginnt die Chorprobe für alle Sänger um 18.30 Uhr.

__ Hübingen _

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Evtl. Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben, Ter lefon 06439/7607.

Bekanntmachung des Tages der Wahl des Ortsbürgermeisters

der Ortsgemeinde Hübingen und Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsbür­germeisters der Ortsgemeinde Hübingen

I.

Am Sonntag, dem 31. Januar 1999, findet die Wahl des Ortsbür­germeisters der Ortsgemeinde Hübingen statt. Eine etwa notwen­dig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 14. Februar 1998,

durchgeführt.

Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsbür­germeisters auf.

II.

Im Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbürgermeisters darf nur ein Bewerber genannt werden.

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wähiergruppen und von Einzelbewer­bern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.

Parteiwahlvorschläge und Wahivorschläge mitgliedschaftlich or­ganisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahl­berechtigten Mitglieder oder Vertreter der Gemeinde, Wahlvor­schläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung zu der die Wahlberechtigten der Gemeinde einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Ein ge­meinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitglie­dern/Anhängern oder Delegierten der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.

Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muß spätestens am 47. Tage vor der Wahl, das ist am Dienstag, 15. Dezember 1998, bis 18.00 Uhr, beim Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14-16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl mit dem Nachweis der Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteien­gesetzes anzeigen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestä­tigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft einge­reicht worden war.

III.

Wahlvorschläge müssen von mindestens 25 Wahlberechtigten des Wahlgebiets, die den Wahlvorschlag unterstützen, eigenhän­dig unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften). Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nach § 16 Abs. 3 KWG privilegiert sind, bedürfen keiner Unterstützungsun­terschriften.

Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag unterschrei­ben; hat jemand mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig.

Die Unterzeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig. Für jeden Unterzeichner ist auf dem Wahlvorschlag, der Unterschrif­tenliste oder gesondert eine Bescheinigung der Gemeindeverwal­tung, bei der er im Wählerverzeichnis eingetragen ist, beizufügen, daß er im Wahlgebiet wahlberechtigt ist. Gesonderte Bescheini­gungen der Wahlberechtigung sind vom Träger des Wahlvor­schlags bei der Einreichung mit den Unterstützungsunterschriften zu verbinden. Wer für einen anderen eine Bescheinigung dar Wahlberechtigung beantragt, muß nachweisen, daß der Betref­fende den Wahlvorschlag unterstützt.