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IHll SCHORNSTEINFEGER INFORMIERT:

4 /j dem 15. November 1998 werden in Heiligenroth ie Gasheizungen gemessen.

Bezirksschornsteinfegermeister Wolfgang Groß.

Etliche Bekanntmachung

lufsrechtssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth a$ Bebauungsplangebiet »Illbach«

Ürtsgemeinde Heiligenroth vom 27.10.1998

rund der §§ 24 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinländ­ern 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert am

31996 (GVBI. S. 152) und 25 I Nr. 1 des Baugesetzbuches OB) in der Fassung der Bekanntmachung des Gesetzes vom

31997 (BGBl. I S. 2141) hat der Ortsgemeinderat von Heili- jjh am 27.10.1998 folgende Satzung beschlossen;

en Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungspla- Ibach«, mit Ausnahme der für den Bau der K 103 (neu) ligten Flächen, wird hiermit ein besonderes Vorkaufsrecht an lortigen, unbebauten Grundstücken begründet.

Geltungsbereich dieser Satzung stimmt mit dem Geltungsbe- des Bebauungsplangebietes »Illbach« - mit Ausnahme der in Bau der K103 (neu) benötigten Flächen, überein und wird b dargestelltwie folgt begrenzt (Westen: durch die Bundesstraße 255, n Norden: durch einen Teil des Wirtschaftsweges Parzelle 052/11 und die Nordgrenzen der Grundstücke Flur 25, arzellen 2237,2199 und 2173, die Eisenbahnlinie sowie den frtschaftsweg Parzelle 14/6 und die Trasse der K103 (neu), sten: durch den Wirtschaftsweg Flur 49, Parzelle 108/4 und utobahn A 3,

iderv. durch die Kreisstraße 103.

Geltungsbereich ist außerdem in der beigefügten Übersichts- "eingetragen. Diese zeichnerische Darstellung ist Bestand- eser Satzung.

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§3

Diese Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. 56412 Heiligenroth, 27.10.1998

In Vertretung (S.) Erich Herbst, erster Ortsbeigeordneter

Hinweis

1. Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jeder­mann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Satzung Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die besondere Vorkaufs­rechtssatzung nach § 25 I Nr. 1 BauGB in Kraft.

2. Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften ist darzulegen.

3. Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt_geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22.12.1995 (GVBI. S. 521 ff.) wird außerdem auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntma­chung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Heiligenroth, 28.10.1998

In Vertretung Erich Herbst, erster Ortsbeigeordneter

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Am hohlen Weg - Auf der Schlaf« der Ortsgemeinde Heiligenroth hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 27.10.1998 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Am hoh­len Weg-Auf der Schlat« zu ändern.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

Bebauungsplan »Am hohlen Weg Auf der Schlat«

Heiligenroth, 02.11.1998

In Vertretung Erich Herbst, erster Ortsbeigeordneter

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