Nr. 45/98
Aufgepaßt— Aufgepaßt.. Aufgepaßt...
Geänderte Öffnungszeiten im
Mons -Tabor'
onde^
las Mons-Tabor-Bad Montabaur ist am Wochenende 7./8. November 1998 Austragungsort onSchwimmwettkämpfen; aus diesem Grunde ändern sich die Öffnungszeiten.
Ulgemeiner Badebetrieb ist am
Samstag, 7. November 1998, von 07.00 bis 14.00 Uhr Sonntag, 8. November 1998, von 08.00 bis 12.00 Uhr.
Wir bitten unsere Badegäste um Beachtung und freuen uns auf Ihren Besuch.
Das Team des Mons-Tabor-Bades Montabaur (Telefon 02602/4611)
höver der Bundeswehr
Iständigen Bundeswehrdienststellen haben folgendes Ma-
längekündigt: »Kleines Exsamen 98«
anöverraum: Stationen der Funkübung: 1. Koppel, 2. Ober-
U Salzkopf, 4. RuppeJstein, 5. Blickenstein, 6. Wörstadt, 7.
brturm, 8. Frankenstein
Iraum: 02.11. bis 13.11.1998
Eppenstärke: ca. 80 Soldaten
firzeuge: ca. 30 Radfahrzeuge
lende Einheit: Fernmeldesektor 125, 76149 Karlsruhe, Ger [•Fahnert-Kaserne, Üb. Sachbearbeiter: Hptm Roßfeldt, Tel.: 178092411/2440
6 der Übung: Fernmeldeübung Enstiges: -/-
per der Bundeswehr
Inständigen Bundeswehrdienststellen haben folgendes Ma- fangekündigt: »Schneller Fuß« pverraum: Koblenz, Nisterau, Waldmühlen, Boppard |raum: 04.11. bis 07.11.1998 |ppenstärke: ca. 160 Soldaten j: ca. 7 Radfahrzeuge
KP* Einheit: 1./PzGrenBtl 342 56076 Koblenz (Tel.:
0-2259 HptFw Kraus) pder Übung: Durchschlageübung listiges: Es finden Nachtmärsche statt. Übungs- und Darstel- |munition kommen zum Einsatz. Koch- und Wärmefeuer unden Verfügungsräumen (Raum: Montabaur, Oberahr psterburg siehe hierzu beigefügte Karte) angelegt.
(iöver der Bundeswehr
i Bündeswehrdienststellen haben folgendes Ma- —ligt: »Westerwald«, pverraum: Waldbröhl - Biedenkopf - Bendorf - Oberkleen iraum: 06 . 1 1. 1 998 bis 08.11.1998 TPPenstärke: ca. 200 Soldaten Fzeuge: ca. 50 Radfahrzeuge
5. Übende Einheit: Feldjägerbataillon 750, 72510 Stetten
6. Art der Übung: Verkehrsleitnetzübung
7. Sonstiges: Es finden Nachtmärsche statt. Schwerpunkt der Übung ist der Raum Daaden.
Rehabilitationsmaßnahmen sind unverzichtbare Leistungen
Auch vor dem Hintergrund finanzieller Begrenzungen, erhöhter Zuzahlungen und weiterer Einschränkungen für die Versicherten sind Rehabilitationsmaßnahmen nach wie vor eine wichtige Leistung der Rentenversicherung. Sie können einer drohenden Minderung der Erwerbsfähigkeit Vorbeugen und so ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Berufsleben verhindern.
Es besteht kein Grund, auf eine erforderliche medizinische Reha- bilitationsrhaßnahme zu verzichten. Denn: Rechtzeitige medizinische Rehabilitation führt in hohem Maße dazu, gesundheitliche Beeinträchtigungen zu mindern oder gar zu beseitigen. Durch umfassende stationäre, teilstationäre oder auch ambulante Behandlungen kann die Erwerbsminderung, der dadurch bedingte Arbeitsplatzverlust sowie die Frühverrentung verhindert werden.
Die Zuzahlungen—sie betragen im Höchstfall 25,00 DM pro Tag - sind nach dem monatlichen Nettoverdienst gestaffelt. Viele Versicherte sind sogar ganz befreit. Beispielsweise entfällt für Übergangsgeld- und Krankengeldbezieher, Sozialhilfeempfänger und Versicherte unter 18 Jahren die Eigenbeteiligung ganz.
Die LVA rät deshalb, notwendige Rehabilitationsmaßnahmen in jedem Fall zu beantragen. Wenn eine Wiederholung der Heilbehandlung aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist, können medizinische Rehabilitationsleistungen auch vor Ablauf der Vier- Jahres-Frist bewilligt werden.
Auskünfte erteilen die LVA Rheinland-Pfalz, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenältesten, die Krankenkassen, die Versicherungsämter der Kreis- und Stadtverwaltungen sowie die Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen.

