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7usammenarbeit mit dem Arbeitsamt wollen wir helfen: Alle arbeitslosen Arbeitssuchen­ion können unter dieser Rubrik ihre Anzeigen zwecks Arbeitssuche kostenlos aufgeben. Einen Gutschein zur Aufgabe Ihrer Anzeige erhalten Sie beim betreuenden Arbeitsamt.

Bitte geben Sie bei Ihren Anzeigenaufträgen an, ob Telefonnummer oder komplette Adresse in der Anzeige stehen sollen.

Verlag + Druck Linus Wittich KG,

Rheinstr. 41,56203 Höhr-Grenzhausen, Fax 0 26 24 / 9 11 -1 65

e | Verkäuferin, Erfahrung in Textil, huhe, Bäckerei, sucht 620,- DM- !er Teilzeitstelle.

>|, 0 26 61 / 93 87 71

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PF 14 51,56195 Höhr-Grenzh.

Öffentl. Bekanntmachungen

kanntmachung über Eintragungsfrist, piegestellen und Ausiegezeiten

s Volksbegehren zur Wiedereinführung |3uß- und Bettages als gesetzlicher Feiertag

Ir Zeit vom Montag, dem 16. November 1998 bis Sonntag, [29. November 1998, findet in Rheinland-Pfalz das vorbe- Inete Volksbegehren statt.

lies Volksbegehrens ist, die Verabschiedung des folgenden itzentwurfes durch den Landtag und im Falle der Ablehnung Volksentscheid.

(desgesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes

tag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlos­sen

iFeiertagsgesetz vom 15. Juli 1970 (GVBI. S. 225), zuletzt [dert durch Gesetz vom 20. Dezember 1994 (GVBI. S. 474),' 13-10, wird wie folgt geändert:

|2 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

In Nummer 9 wird das Wort »und« durch ein Komma ersetzt.

Folgende neue Nummer 10 wird eingefügt:

»10. der Buß- und Bettag (Mittwoch vor dem letzten Trini­tatissonntag) und«. '

Die bisherige Nummer 10 wird Nummer 11. p§6 Nr. 1 werden nach dem Wort »Karfreitag« die Worte », m Buß- und Bettag« eingefügt.

1§ 7 Nr. 2 werden nach dem Wort »Pfingstsonntag« die »orte», am Buß- und Bettag« eingefügt.

H 8 Nr. 2 werden nach dem Wort »Allerheiligentag« die Pte», am Buß- und Bettag« eingefügt.

N 9 werden das Gliederungszeichen »(1)« und der Absatz pstrichen.

|12 Abs. 1 wird wie folgt geändert: n Nummer 4 Buchst, a werden nach dem Wort »Karfrei- ag« die Worte », am Buß- und Bettag« eingefügt, w Nummer 5 Buchst, b werden nach dem Wort »Oster­sonntag« die Worte », am Buß- und Bettag« eingefügt.

c) In Nummer 6 Buchst, b werden nach dem Wort »Allerhei­ligentag« die Worte », am Buß- und Bettag« eingefügt.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.«

Alle in Rheinland-Pfalz stimmberechtigten Personen, die dem Volksbegehren zustimmen wollen, müssen dies durch Eintragung in die ausgelegten Listen tun. Die Listen liegen während der Eintragungsfrist in den Auslegestellen aus.

li.

Für die Ortsgemeinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Nentershausen, Neu­häusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Rup­pach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen und Welschneudorf sowie für die Stadt Montabaur ist eine Auslege- stelle für die Eintragung in die Eintragungslisten eingerichtet. Sie befindet sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Rathaus, Zimmer 101 (Bürgerbüro), Konrad-Adenauer- Platz 8,56410 Montabaur.

Die Auslegestelle ist wie folgt geöffnet:

montags bis mittwochs.von 08.00 bis 16.00 Uhr

donnerstags.von 08.00 bis 18.00 Uhr

freitags.von 08.00 bis 12.00 Uhr

samstags und sonntags.von 09.00 bis 12.00 Uhr

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Eintragung in den Ortsgemeinden während der Dienststunden der Ortsbürger­meisterinnen und Ortsbürgermeister. Eintragungszeit und Ein­tragungsort entnehmen Sie bitte der im Anschluß an diese öffent­liche Bekanntmachung (Seite 14) abgedruckten Übersicht der Auslegungszeiten in den Ortsgemeinden.

lii.

Jeder Eintragungsberechtigte kann sich nur bei der Auslegestelle eintragen, in deren Eintragungsberechtigtenverzeichnis er einge­tragen ist. Die Eintragungsberechtigten sollen ihren Personalaus­weis oder Reisepaß zur Eintragung mitbringen. Eintragungsberechtigte, die einen Eintragungsschein haben, können sich in einer beliebigen Auslegestelle in Rheinland-Pfalz gegen Abgabe des Eintragungsscheines in die Eintragungsliste eintragen.

Die Eintragung in die Eintragungsliste muß enthalten:

1. Familienname und Vorname

2. Anschrift (Hauptwohnung)

3. Unterschrift