7usammenarbeit mit dem Arbeitsamt wollen wir helfen: Alle arbeitslosen Arbeitssuchenion können unter dieser Rubrik ihre Anzeigen zwecks Arbeitssuche kostenlos aufgeben. Einen Gutschein zur Aufgabe Ihrer Anzeige erhalten Sie beim betreuenden Arbeitsamt.
Bitte geben Sie bei Ihren Anzeigenaufträgen an, ob Telefonnummer oder komplette Adresse in der Anzeige stehen sollen.
Verlag + Druck Linus Wittich KG,
Rheinstr. 41,56203 Höhr-Grenzhausen, Fax 0 26 24 / 9 11 -1 65
e | Verkäuferin, Erfahrung in Textil, •huhe, Bäckerei, sucht 620,- DM- !er Teilzeitstelle.
>|, 0 26 61 / 93 87 71
plomsportlehrerin, 33, (Berufserfahrung in der Sportthera- >, sucht Vollzeitbeschäftigung im Kur- d Rehabilitationsbereich.
1026 02 / 8 06 08
[junge Frau, 27, sucht eine Teilzeit- Istelle im Verkauf. Führersch. Kl. 3, eigner PKW Tel. 02688/ 98 90 25
Siebdruckereien aufgepaßt!
Junge Frau (27) sucht eine Teilzeitstelle als Siebdrucker oder Druckvorlagenhersteller. Langjährige Berufserfahrung. Mobilität gewährleistet. Tel. 0 26 88/98 96 00
Einzelhandelskauffrau, 46, sucht vormittags Teilzeitstelle: Verkauf, Büro, Lager, Telefonzentrale
Tel. 0 26 80/82 63 AB
Kauffrau für Bürokommunikation sucht Arbeit für zu Hause. PC und ISDN vorhanden. Ich freue mich auf Ihren Anruf.
Tel. 0 26 61/93 97 50
Junge Frau sucht dringend Vollzeitoder Teilzeitbeschäftigung als Spülerin, Zimmermädchen oder Reinigungskraft im Raum Koblenz, Vallendar, Höhr-Grenzhausen. Zuschriften unter Chiffre-Nr. 41 21 an die Verlag+Druck Linus Wittich KG,
PF 14 51,56195 Höhr-Grenzh.
‘Öffentl. Bekanntmachungen”
kanntmachung über Eintragungsfrist, piegestellen und Ausiegezeiten
s Volksbegehren zur Wiedereinführung |3uß- und Bettages als gesetzlicher Feiertag
Ir Zeit vom Montag, dem 16. November 1998 bis Sonntag, [29. November 1998, findet in Rheinland-Pfalz das vorbe- Inete Volksbegehren statt.
lies Volksbegehrens ist, die Verabschiedung des folgenden itzentwurfes durch den Landtag und im Falle der Ablehnung Volksentscheid.
(desgesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes
tag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen
iFeiertagsgesetz vom 15. Juli 1970 (GVBI. S. 225), zuletzt [dert durch Gesetz vom 20. Dezember 1994 (GVBI. S. 474),' 13-10, wird wie folgt geändert:
|2 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
In Nummer 9 wird das Wort »und« durch ein Komma ersetzt.
Folgende neue Nummer 10 wird eingefügt:
»10. der Buß- und Bettag (Mittwoch vor dem letzten Trinitatissonntag) und«. '
Die bisherige Nummer 10 wird Nummer 11. p§6 Nr. 1 werden nach dem Wort »Karfreitag« die Worte », m Buß- und Bettag« eingefügt.
1§ 7 Nr. 2 werden nach dem Wort »Pfingstsonntag« die »orte», am Buß- und Bettag« eingefügt.
H 8 Nr. 2 werden nach dem Wort »Allerheiligentag« die Pte», am Buß- und Bettag« eingefügt.
N 9 werden das Gliederungszeichen »(1)« und der Absatz pstrichen.
|12 Abs. 1 wird wie folgt geändert: n Nummer 4 Buchst, a werden nach dem Wort »Karfrei- ag« die Worte », am Buß- und Bettag« eingefügt, w Nummer 5 Buchst, b werden nach dem Wort »Ostersonntag« die Worte », am Buß- und Bettag« eingefügt.
c) In Nummer 6 Buchst, b werden nach dem Wort »Allerheiligentag« die Worte », am Buß- und Bettag« eingefügt.
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.«
Alle in Rheinland-Pfalz stimmberechtigten Personen, die dem Volksbegehren zustimmen wollen, müssen dies durch Eintragung in die ausgelegten Listen tun. Die Listen liegen während der Eintragungsfrist in den Auslegestellen aus.
li.
Für die Ortsgemeinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen und Welschneudorf sowie für die Stadt Montabaur ist eine Auslege- stelle für die Eintragung in die Eintragungslisten eingerichtet. Sie befindet sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 101 (Bürgerbüro), Konrad-Adenauer- Platz 8,56410 Montabaur.
Die Auslegestelle ist wie folgt geöffnet:
montags bis mittwochs.von 08.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags.von 08.00 bis 18.00 Uhr
freitags.von 08.00 bis 12.00 Uhr
samstags und sonntags.von 09.00 bis 12.00 Uhr
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Eintragung in den Ortsgemeinden während der Dienststunden der Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister. Eintragungszeit und Eintragungsort entnehmen Sie bitte der im Anschluß an diese öffentliche Bekanntmachung (Seite 14) abgedruckten Übersicht der Auslegungszeiten in den Ortsgemeinden.
lii.
Jeder Eintragungsberechtigte kann sich nur bei der Auslegestelle eintragen, in deren Eintragungsberechtigtenverzeichnis er eingetragen ist. Die Eintragungsberechtigten sollen ihren Personalausweis oder Reisepaß zur Eintragung mitbringen. Eintragungsberechtigte, die einen Eintragungsschein haben, können sich in einer beliebigen Auslegestelle in Rheinland-Pfalz gegen Abgabe des Eintragungsscheines in die Eintragungsliste eintragen.
Die Eintragung in die Eintragungsliste muß enthalten:
1. Familienname und Vorname
2. Anschrift (Hauptwohnung)
3. Unterschrift

