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Jedaktionsschluß
ii Vereine, Veranstalter und Organisatoren von Festen, ^iern und kulturellen Veranstaltungen in der Verbandsge-
lefnde Montabaur
rfaktionsschluß für die Ausgabe Januar bis März 1999 Kt Montag, 2. November 1998.
Ltere Termine können Sie bei der Verbandsgemeindever- Iflituna Montabaur einreichen. Bitte geben Sie den Veran- lltungsort und die Uhrzeit mit an.
nn qjg Fragen haben, rufen Sie uns an. Die Redaktion iktuell« - Telefon 02602/126.323, Fax 02602/126.255 - jbt Ihnen gerne Auskünfte.
arrgemeinde
(Bartholomäus-Gackenbach
linänderung
Br den 29. Oktober angekündigte Erwachsenenbildung der frei St. Bartholomäus Gackenbach mußte kurzfristig auf den ivember verlegt werden: msein heute-vielseitig gefordert«
,iin:5. November 1998, 20.00 Uhr [Pfarrheim Gackenbach |ung: Christa Röhrig, Holler iiibr: DM 4,- Äeldung: erwünscht
[tere Informationen und Anmeldung bei Edith Schulte 139/1732).
Wann? Am Sonntag, den 8. November 1998, ab 13.30 Uhr
Wo? In der Elberthalle in Niederelbert
Anbieter Kinder und Eltern des Kindergartens Niederelbert
16 Uhr Zaubervorsteüung mit Picoiino und Picolina!. ^ Für Essen und Trinken wird gesorgt!
Daubach
! rechstunde des Ortsbürgermeisters
nerstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
erungen werden am Rathaus bekanntgemacht
Satzung
Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsge- H e Daubach vom 20. Oktober 1998
Ortsgemeinderat Daubach hat in seiner Sitzung am 28. Itember 1998 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für linland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBI. S. 653), sowie 5§§ 2 Abs. 1,7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i20.06.1995 (GVBI. S. 175) und des § 32 der Satzung über i Friedhofs- und Bestattungswesen vom 23. Januar 1992 fol- Ide Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntge- ®pht wird:
^Satzung der Ortsgemeinde Daubach über die Erhebung von feitert ' 1 ^ aS ^ r ' ec ^ 0 * s " unc * Bestattungswesen wird wie folgt
Nr. 44/98
§ 2 Höhe der Gebühren - wird um den Punkt IV ergänzt:
IV: Sonstige Gebühren:
1. Einsegnungshalle
1.1 Benutzung der Einsegnungshalle und Aufbewahrung von
Leichen in Aufbewahrungsräumen.100,- DM
1.2 Aufbewahrung von Leichen ohne Benutzung der Einsegnungshalle
1.2.1 bis zu drei Tagen.60,- DM
1.2.2 für jeden weiteren angefangenen Tag.20,—DM
§2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
56412 Daubach, den 20.10.1998
Ortsgemeinde Daubach (S.) Hahn, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 1995 (GVBI. S. 521 ff.) wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Daubach, 20.10.1998 (S.)
Hahn, Ortsbürgermeister
Bitte Aktion »Saubere Landschaft« nicht vergessen
Die Gemeinde erinnert nochmals an die erbetene Beteiligung an der diesjährigen Aktion »Saubere Landschaft«. Zu diesem Zweck treffen sich alle Helfer am kommenden Samstag, 31.10.1998, um 09.00 Uhr an der Grillhütte.
Hier erfolgt die Aufteilung der einzelnen Helfer auf verschiedene Arbeitsgruppen, die sich dann später wieder alle zu einem kleinen Umtrunk an der Grillhütte einfinden werden.
Raimund Hahn, Ortsbürgermeister
Fundsache
Nach dem Krebbelchesfest wurden 3 Regenschirme gefunden. Die Verlierer können die Fundsachen bei mir abholen.
Raimund Hahn, Ortsbürgermeister
Katholisches Pfarramt St. Margaretha, Holler
Seniorennachmittag
Die Senioren aus Daubach und Stahlhofen sind am Mittwoch, 4. November 1998, recht herzlich nach Stahlhofen eingeladen. Wir beginnen um 15.00 Uhr mit einer Andacht in der Pfarrkirche. Anschließend gemütliches Beisammensein im Pfarrhaus. Unter Anleitung von Frau Hilger testen wir »Wie fit bin ich?« und führen Leibesübungen ohne Streß durch. Träger der Veranstaltung ist das kath. Bildungswerk Westenwald.
Daubacher Möhnen
Am Freitag, dem 06.11.1998, wollen wir uns um 19.00 Uhr am DRK-Heim treffen.
Die Oberelberter Möhnen feiern ihr 44jähriges Jubiläum. Mittwoch, den 11.11.1998, treffen sich alle Daubacher Möhnen um 20.11 Uhr in der Eulenstube zum Start der neuen Saison. Wir würden uns freuen, wenn viele von Euch neue gute Vorschläge

