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Jedaktionsschluß

ii Vereine, Veranstalter und Organisatoren von Festen, ^iern und kulturellen Veranstaltungen in der Verbandsge-

lefnde Montabaur

rfaktionsschluß für die Ausgabe Januar bis März 1999 Kt Montag, 2. November 1998.

Ltere Termine können Sie bei der Verbandsgemeindever- Iflituna Montabaur einreichen. Bitte geben Sie den Veran- lltungsort und die Uhrzeit mit an.

nn qjg Fragen haben, rufen Sie uns an. Die Redaktion iktuell« - Telefon 02602/126.323, Fax 02602/126.255 - jbt Ihnen gerne Auskünfte.

arrgemeinde

(Bartholomäus-Gackenbach

linänderung

Br den 29. Oktober angekündigte Erwachsenenbildung der frei St. Bartholomäus Gackenbach mußte kurzfristig auf den ivember verlegt werden: msein heute-vielseitig gefordert«

,iin:5. November 1998, 20.00 Uhr [Pfarrheim Gackenbach |ung: Christa Röhrig, Holler iiibr: DM 4,- Äeldung: erwünscht

[tere Informationen und Anmeldung bei Edith Schulte 139/1732).

Wann? Am Sonntag, den 8. November 1998, ab 13.30 Uhr

Wo? In der Elberthalle in Niederelbert

Anbieter Kinder und Eltern des Kindergartens Niederelbert

16 Uhr Zaubervorsteüung mit Picoiino und Picolina!. ^ Für Essen und Trinken wird gesorgt!

Daubach

! rechstunde des Ortsbürgermeisters

nerstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

erungen werden am Rathaus bekanntgemacht

Satzung

Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsge- H e Daubach vom 20. Oktober 1998

Ortsgemeinderat Daubach hat in seiner Sitzung am 28. Itember 1998 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für linland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBI. S. 653), sowie 5§§ 2 Abs. 1,7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i20.06.1995 (GVBI. S. 175) und des § 32 der Satzung über i Friedhofs- und Bestattungswesen vom 23. Januar 1992 fol- Ide Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntge- ®pht wird:

^Satzung der Ortsgemeinde Daubach über die Erhebung von feitert ' 1 ^ aS ^ r ' ec ^ 0 * s " unc * Bestattungswesen wird wie folgt

Nr. 44/98

§ 2 Höhe der Gebühren - wird um den Punkt IV ergänzt:

IV: Sonstige Gebühren:

1. Einsegnungshalle

1.1 Benutzung der Einsegnungshalle und Aufbewahrung von

Leichen in Aufbewahrungsräumen.100,- DM

1.2 Aufbewahrung von Leichen ohne Benutzung der Einseg­nungshalle

1.2.1 bis zu drei Tagen.60,- DM

1.2.2 für jeden weiteren angefangenen Tag.20,DM

§2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntma­chung in Kraft.

56412 Daubach, den 20.10.1998

Ortsgemeinde Daubach (S.) Hahn, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 1995 (GVBI. S. 521 ff.) wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor­schriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zu­stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntma­chung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwal­tung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begrün­den soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56412 Daubach, 20.10.1998 (S.)

Hahn, Ortsbürgermeister

Bitte Aktion »Saubere Landschaft« nicht vergessen

Die Gemeinde erinnert nochmals an die erbetene Beteiligung an der diesjährigen Aktion »Saubere Landschaft«. Zu diesem Zweck treffen sich alle Helfer am kommenden Samstag, 31.10.1998, um 09.00 Uhr an der Grillhütte.

Hier erfolgt die Aufteilung der einzelnen Helfer auf verschiedene Arbeitsgruppen, die sich dann später wieder alle zu einem kleinen Umtrunk an der Grillhütte einfinden werden.

Raimund Hahn, Ortsbürgermeister

Fundsache

Nach dem Krebbelchesfest wurden 3 Regenschirme gefunden. Die Verlierer können die Fundsachen bei mir abholen.

Raimund Hahn, Ortsbürgermeister

Katholisches Pfarramt St. Margaretha, Holler

Seniorennachmittag

Die Senioren aus Daubach und Stahlhofen sind am Mittwoch, 4. November 1998, recht herzlich nach Stahlhofen eingeladen. Wir beginnen um 15.00 Uhr mit einer Andacht in der Pfarrkirche. Anschließend gemütliches Beisammensein im Pfarrhaus. Unter Anleitung von Frau Hilger testen wir »Wie fit bin ich?« und führen Leibesübungen ohne Streß durch. Träger der Veranstaltung ist das kath. Bildungswerk Westenwald.

Daubacher Möhnen

Am Freitag, dem 06.11.1998, wollen wir uns um 19.00 Uhr am DRK-Heim treffen.

Die Oberelberter Möhnen feiern ihr 44jähriges Jubiläum. Mittwoch, den 11.11.1998, treffen sich alle Daubacher Möhnen um 20.11 Uhr in der Eulenstube zum Start der neuen Saison. Wir würden uns freuen, wenn viele von Euch neue gute Vorschläge