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jntliche Bekanntmachung

ÜHaushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses Inrtsaemeinderates vom 24.09.1998 der Ortsgemeinde jcenbach für das Haushaltsjahr 1997

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ne bereinigte Ausgaben

UuB/Fehlbetrag

Verwaltungs- haushalt DM

601.872,60

601.872,60

601.872,60

601.872,60

Vermögens­haushalt DM

158.763,35

866,00

157.897,35

281.292,35

281.292,35

123.395,00

Gesamt DM

760.635,95

759.769,95

883.164,65

883.164,65

123.395,00

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gestellt: Montabaur, 27.03.1998 Indsgemeindeverwaltung Montabaur p gez. Schaaf, I. Beigeordneter

Itlastungsbeschluß

Brtsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeinde- ßltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1997 aufgestellte fsrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlos- lem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beige­lten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1997 &tung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird fehlet.

Jit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang ^genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach i GemO erteilt.

[Ifentliche Auslegung

Jaushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur fehtnahme vom 19.10. bis 28.10.1998 bei der Verbandsge- Heverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Id-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kern- Jszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und [14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr fort 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Sffentlich aus.

Inbach, den 08.10.1998 [emeindeverwaltung Gackenbach (S.)

gez. Weidenfeiler, Ortsbürgermeister

Horbach

ßchstunde des Ortsbürgermeisters

s..von 18.00 bis 19.30 Uhr

feindeverwaltung:.Tel. 06439/7435

fcrgermeister privat:.Tel. 06439/7404

Jungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt be- fgegeben.

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jntliche Bekanntmachung

Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses jrtsgemeinderates vom 24.09.1998 der Ortsgemeinde pch für das Haushaltsjahr 1997

Stellung des nisses:

Verwaltungs­haushalt DM

Vermögens haushalt DM

Gesamt DM

innahmen

735.817,15

224.582,18

960.399.33

ebereinigte

innahmen

735.817,15

224.582,18

960.399,33

ljusgaben

735.817,15

214.582,18

950.399,33

e Haushaltsaus­este

10.000,00

10.000,00

igie bereinigte usgaben

735.817,15

224.582,18

960.399,33

stellt: Montabaur, 03.04;1998 bdsgemeindeverwaltung Montabaur

gez. Schaaf, I. Beigeordneter

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Nr. 42/98

II. Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1997 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlos­sen, dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beige­ordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1997 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

III. Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 19.10. bis 28.10.1998 bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kern­arbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Horbach, den 08.10.1998 Ortsgemeindeverwaltung Horbach (S.)

gez. Wilhelmi, Ortsbürgermeister

Möhnen Immerfroh

Am 21. Oktober 1998 ist es wieder soweit. Die Horbacher Möhnen machen den herbstlichen Wald unsicher. Abmarsch ist um 14.30 Uhr am scharfen Eck. Abschluß ist um 18.00 Uhr bei Zwiebelku­chen und Federweißer im Gasthaus »Zum grünen Baum«.

Bitte meldet Euch bei Agnes oder Regina, Tel.: 6584, an.

_ Hübingen _

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Evtl. Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben, Te­lefon 06439/7607.

Überprüfung der Öl- und Gasheizungen

Ab 1.11.1998 werde ich aufgrund der Ersten Veränderungsver­ordnung zur Ersten Durchführungsverordnung des Bundesim­missionsschutzgesetzes (Verordnung über Kleinfeuerungsan­lagen -1 BlmSCHV) vom 15. Juli 1988 die Messungen in der Ge­meinde 56412 Hübingen vornehmen. Sollten die Werte der Verordnung nicht entsprechen, bin ich verpflichtet, innerhalb von 6 Wochen eine Nachmessung durchzuführen. Diese ist ebenfalls gebührenpflichtig. Eine Wartung der Anlage durch den Kundendienst vor der Messung ist empfehlenswert.

Helmut Zerfas, Bezirksschomsteinfegermeister, Birkenweg Nr. 16,56244 Otzingen

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 29.09.1998 der Ortsgemeinde Hübingen für das Haushaltsjahr 1997

I. Haushaltsrechnung

Feststellung des Ergebnisses:

Verwaltungs­haushalt DM

Vermögens­haushalt DM

Gesamt DM

Soll-Einnahmen

705.324,95

358.583,09

1.063.908,04

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

705.324,95

358.583,09

1.063.908,04

Soll-Ausgaben

705.324,95

356.384,59

1.061.709,54

+ Neue Haushaltsaus­gabereste

0,00

2.198,50

2.198,50

Summe bereinigte Soll-Ausgaben

705.324,95

358.583,09

1.063.908,04

Überschu ß/Fehlbetrag

0,00

0,00

0,00

Festgestellt: Montabaur, 27.03.1998 Verbandsgemeindeverwaltung : Moptab4Mfc .

' *' de2?Sb'frääf, ^Beigeordneter