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jntliche Bekanntmachung
ÜHaushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses Inrtsaemeinderates vom 24.09.1998 der Ortsgemeinde jcenbach für das Haushaltsjahr 1997
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Teilung des hnisses: Annahmen gang alter
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ne bereinigte Ausgaben
UuB/Fehlbetrag
Verwaltungs- haushalt DM
601.872,60
601.872,60
601.872,60
601.872,60
Vermögenshaushalt DM
158.763,35
866,00
157.897,35
281.292,35
281.292,35
123.395,00
Gesamt DM
760.635,95
759.769,95
883.164,65
883.164,65
123.395,00
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gestellt: Montabaur, 27.03.1998 Indsgemeindeverwaltung Montabaur p gez. Schaaf, I. Beigeordneter
Itlastungsbeschluß
Brtsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeinde- ßltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1997 aufgestellte fsrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlos- lem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beigelten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1997 &tung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird fehlet.
Jit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang ^genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach i GemO erteilt.
[Ifentliche Auslegung
Jaushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur fehtnahme vom 19.10. bis 28.10.1998 bei der Verbandsge- Heverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Id-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kern- Jszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und [14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr fort 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Sffentlich aus.
Inbach, den 08.10.1998 [emeindeverwaltung Gackenbach (S.)
gez. Weidenfeiler, Ortsbürgermeister
Horbach
ßchstunde des Ortsbürgermeisters
s..von 18.00 bis 19.30 Uhr
feindeverwaltung:.Tel. 06439/7435
fcrgermeister privat:.Tel. 06439/7404
Jungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt be- fgegeben.
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jntliche Bekanntmachung
Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses jrtsgemeinderates vom 24.09.1998 der Ortsgemeinde pch für das Haushaltsjahr 1997
Stellung des nisses:
Verwaltungshaushalt DM
Vermögens haushalt DM
Gesamt DM
innahmen
735.817,15
224.582,18
960.399.33
ebereinigte
innahmen
735.817,15
224.582,18
960.399,33
ljusgaben
735.817,15
214.582,18
950.399,33
e Haushaltsauseste
10.000,00
10.000,00
igie bereinigte usgaben
735.817,15
224.582,18
960.399,33
stellt: Montabaur, 03.04;1998 bdsgemeindeverwaltung Montabaur
gez. Schaaf, I. Beigeordneter
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Nr. 42/98
II. Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1997 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1997 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
III. Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 19.10. bis 28.10.1998 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Horbach, den 08.10.1998 Ortsgemeindeverwaltung Horbach (S.)
gez. Wilhelmi, Ortsbürgermeister
Möhnen Immerfroh
Am 21. Oktober 1998 ist es wieder soweit. Die Horbacher Möhnen machen den herbstlichen Wald unsicher. Abmarsch ist um 14.30 Uhr am scharfen Eck. Abschluß ist um 18.00 Uhr bei Zwiebelkuchen und Federweißer im Gasthaus »Zum grünen Baum«.
Bitte meldet Euch bei Agnes oder Regina, Tel.: 6584, an.
_ Hübingen _
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Evtl. Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben, Telefon 06439/7607.
Überprüfung der Öl- und Gasheizungen
Ab 1.11.1998 werde ich aufgrund der Ersten Veränderungsverordnung zur Ersten Durchführungsverordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen -1 BlmSCHV) vom 15. Juli 1988 die Messungen in der Gemeinde 56412 Hübingen vornehmen. Sollten die Werte der Verordnung nicht entsprechen, bin ich verpflichtet, innerhalb von 6 Wochen eine Nachmessung durchzuführen. Diese ist ebenfalls gebührenpflichtig. Eine Wartung der Anlage durch den Kundendienst vor der Messung ist empfehlenswert.
Helmut Zerfas, Bezirksschomsteinfegermeister, Birkenweg Nr. 16,56244 Otzingen
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 29.09.1998 der Ortsgemeinde Hübingen für das Haushaltsjahr 1997
I. Haushaltsrechnung
Feststellung des Ergebnisses:
Verwaltungshaushalt DM
Vermögenshaushalt DM
Gesamt DM
Soll-Einnahmen
705.324,95
358.583,09
1.063.908,04
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
705.324,95
358.583,09
1.063.908,04
Soll-Ausgaben
705.324,95
356.384,59
1.061.709,54
+ Neue Haushaltsausgabereste
0,00
2.198,50
2.198,50
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
705.324,95
358.583,09
1.063.908,04
Überschu ß/Fehlbetrag
0,00
0,00
0,00
Festgestellt: Montabaur, 27.03.1998 Verbandsgemeindeverwaltung : Moptab4Mfc .
' *' ■ de2?Sb'frääf, ^Beigeordneter

