Einzelbild herunterladen

htabaur

Nr. 42/98

Eitelborn

[rechstunden des Ortsbürgermeisters

, as ..i.von 18.00 bis 19.30 Uhr

ünerstags...von 18.30 bis 20.00 Uhr

efon und Fax: 02620/8610

Irbrennen von Pflanzen und Pflanzenteile ^erhalb der bebauten Ortslage

; in jüngster Vergangenheit gegebenen Verstößen gegen das illgesetz wird auf nachstehenden Auszug aus der Landesver- aung zur Durchführung des Abfallgesetzes vom 04.07.1974, lidertam 22.08.1985, hingewiesen und um Beachtung gebe­ten und Pflanzenteile, die auf landwirtschaftlich oder gärtne­rn genutzten Grundstücken anfallen, dürfen nur außerhalb der

J usammenhang bebauten Ortslage an Ort und Stelle ver- it werden, soweit sie dem Boden aus landbaulichen Gründen der wegen ihrer Beschaffenheit nicht zugeführt werden können nd anderweitige. Verwertung nicht zumutbar ist. fer mehr als drei Kubikmeter pflanzliche Abfälle verbrennen will, at&ies der Ortspolizeibehörde unter Angabe von Art und ~ige der Abfälle sowie des Verbrennungsortes schriftlich Veilen.

Ortspolizeibehörde kann die zur Wahrung von Sicherheit und iung erforderlichen Anordnungen treffen, insbesondere hin- Blich der Aufsicht und Bereitstellung von Feuerlöscheinrich- |en. Sie kann das Verbrennen untersagen, wenn die Ver­letzungen für das Verbrennen nicht vorliegen, ilässig ist as flächenhafte Verbrennen; as Verbrennen innerhalb eines Mindestabstandes von 100 m zu Wäldern, Mooren und Heiden,

50 m zu Gebäuden jeder Art und zu öffentlichen Verkehrs­wegen,

10 m zu gefährdeten Nachbarkulturen sowie zu angren­zenden Rohr- und Riedbeständen und Feldrainen; as Verbrennen zwischen 18.00 und 08.00 Uhr sowie an onn- und Feiertagen; as Mitverbrennen von nichtpflanzlichen Abfällen, insbeson- ere Altreifen.

iwerbrennungsvorgang ist so zu steuern, daß kein gefahrbrin- ger Funkenflug und keine Verkehrsbehinderung oder sonstige _pliche Belästigung durch Rauchentwicklung entstehen. OT/erbrennungsvorgang ist ständig von mindestens einer mit |netem Gerät ausgestatteten über 18 Jahre alten Person zu Ifsichtigen. Feuer und Glut müssen vor dem Verlassen der |ennungsstelle gelöscht werden oder erloschen sein. Die Trennungsrückstände sind unverzüglich in den Boden ^arbeiten.

|öße werden nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz geahn-

Verbandsgemeindeverwaltung örtliche Ordnungsbehörde

IterwaId-Verein Eitelborn

leffen uns am Sonntag, dem 18. Oktober, um 13.00 Uhr, p r Augstschule, um von dort zur Limes-Wanderung zu in. Diese Halbtageswanderung führt uns vom Kalterbachtal . phlberg, entlang des römischen Grenzwalles (»Limes«) l'd'Qber Kadenbach bis zu unserem Wanderheim. Peter Klein- pn stellt mit dieser Wanderung den neu ausgezeichneten pes-Wanderweg vor.

inergesangverein »Mozart« Eitelborn

[ikündigung

hißn)(u^ 0 . zart<< verar| staltet am Sonntag, dem 8. November, |.uo Uhr, in der Augst-Halle wieder sein traditionelles Herbst-

lol S fi JU ! )i ? Umskonzer t ste * 1t 9 anz im Zeichen des Chorleiters Itctiift der Y nseren Chor seit nunmehr 30 Jahren musikalisch - lunter seiner Gesamtleitung bringt der Chor traditionelle h ., sov '' 1 ® a . u . s 9 e wählte Darbietungen aus dem Bereich der P? una Spiritual Musik zu Gehör.

Als weitere Programmpunkte konnten der Musikverein Hillscheid, sowie bekannte Solistinnen und Solisten der ehemaligen Musik­schule Kalbeitzer gewonnen werden.

Tennis-Club 1980 Eitelborn e.V.

Am Samstag, dem 24. Oktober, wird der Spielbetrieb eingestellt. Ab 13.00 Uhr wollen wir im letzten Arbeitseinsatz dieses Jahres die Tennisplätze winterfest machen. Teilnehmer tragen sich bitte wie immer in die Liste ein. Anschließend wird die Saison mit einem kleinen Umtrunk in gemütlicher Runde offiziell beendet.

SG Eitelborn/Neuhäusel

Kreisliga A

Am Sonntag, dem 18. Oktober, spielt unsere Mannschaft aus­wärts gegen den SC Vallendar. Spielbeginn ist um 14.30 Uhr in Vallendar.

SC Eitelborn

Alte Herren

Am Samstag, dem 17.10.1998, findet das Lokalderby gegen Neuhäusel statt. Treffpunkt ist um 16.00 Uhr auf der Nörr. Der Anstoß erfolgt um 16.30 Uhr.

Vorschau

Am Mittwoch, dem 21.10.1998, empfangen wir die Sportkamera­den aus Kadenbach. Treffpunkt ist um 18.30 Uhr auf der Nörr. Der Anstoß erfolgt um 19.00 Uhr.

Kadenbach

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

und.nach Vereinbarung

Gemeindeverwaltung, Telefon und Fax: 02620/633 Ortsbürgermeister, Telefon: 02620/1001 (ab 13.30 Uhr)

Nachruf

Am 11. Oktober 1998 verstarb im Alter von 57 Jahren

Reinhard Maurer.

Herr Mäurer war von 1973 bis 1989 Mitglied des Ortsgemein­derates von Kadenbach, wo er von 1979 bis 1989 das Amt des II. Ortsbeigeordneten bekleidete.

Darüber hinaus war er von 1979 bis 1989 Mitglied des Ver­bandsgemeinderates Montabaur und in mehreren Fachaus­schüssen tätig.

Herr Mäurer hat seinen Sachverstand und seine Zeit in den Dienst der Allgemeinheit gestellt. Fachkompetenz und Sach­lichkeit zeichneten seine kommunalpolitische Arbeit aus. Ver­bunden mit seinem freundlichen Wesen führten sie in den Gremien und in der Verwaltung zu hohem Ansehen Reinhard Mäurers.

Die Räte und die Verwaltung der Ortsgemeinde Kadenbach und der Verbandsgemeinde Montabaur danken Herrn Mäurer für seine kommunalpolitische Arbeit und für die zum Wohle der Allgemeinheit geleisteten Dienste. Wir werden sein An­denken in Ehren halten.

Unsere Anteilnahme gilt seinen Angehörigen.

12. Oktober 1998

Für die Ortsgemeinde Kadenbach Helmut Marx, Ortsbürgermeister

Für die Verbandsgemeinde Montabaur Edmund Schaaf, I. Beigeordneter der Verbandsgemeinde Montabaur