Montabaur
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Tips für den Alltag
Mit dem Auto zur Schule: Wer haftet bei Unfall?
Verzeichnis im Wohnort eingetragen sei. Bei bestehender Betreuung könne die Betreuungsperson behilflich sein, wenn nötig rechtliche Schritte einzuleiten. Bei Fragen hierzu bietet der AWO- Betreuungsverein unter Tel. 02602/60874 vormittags eine Beratung an.
Für den Wahlsonntag will die AWO behinderten Bürgerinnen und Bürgern im Bereich ihres Mobilen Sozialen Dienstes einen Fahrservice anbieten. Hierzu werden noch genauere Informationen bekanntgegeben.
Die Wahlbroschüre kann kostenlos in der Geschäftsstelle der Arbeiterwohlfahrt Westenwald, Christian-Heibel-Straße52,56422 Wirges, werktags von 08.00 bis 12.00 Uhr, abgeholt werden. Gegen Einsendung von 3,00 DM in Briefmarken wird sie gerne zugesandt.
»Musik in alten Dorfkirchen« endet
Fahrgemeinschaft - ein aktuelles Thema zum Schulanfang. Schließlich fahren Eltern oftmals nicht nur ihre eigenen Kinder in die Schule, sondern nehmen auch Nachbarskinder mit. Wie die Kinder während der Fahrten versichert sind, erläutert die HUK- Coburg-Versicherungsgruppe.
Angenommen, Frau X holt ihren Sohn und dessen Freund von der Schule ab. Unterwegs nimmt ihr ein Auto die Vorfahrt. Werden die Kinder dabei verletzt, bezahlt die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nicht nur den Blechschaden an Frau X’s Auto, sondern kommt auch für den Personenschaden und alle sonstigen Schadenersatzansprüche der Insassen auf. Wie sieht die Rechtslage aus, wenn Frau X den Unfall selbst verschuldet? Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden ihres Unfallgegners und ist außerdem auch für Schadensersatzansprüche der Mitfahrer in ihrem Auto zuständig.
Denkbar ist jedoch auch: Frau X platzt auf der Landstraße ein Reifen, der in einwandfreiem Zustand war. Ihr Auto überschlägt sich. Für diesen Unfall trifft weder sie noch jemand anders eine Schuld. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung ist deshalb nur in begrenztem Maße zur Schadenregulierung verpflichtet. Sie haftet allein für die Dinge, die die Kinder an sich tragen oder dabei haben.
Die Kosten für die Heilbehandlung der Kinder trägt in diesem Fall die gesetzliche Unfallversicherung. Bleiben nach dem Unfall dauernde Schäden zurück, gewährt sie auch eine Rente. Die Höhe der Rente hängt vom Grad der Invalidität und dem Alter des Betroffenen ab. Allerdings leistet die gesetzliche Unfallversicherung nur auf dem direktenWeg zur Schule und zurück nach Hause. Wäre dieser Unfall passiert, als Frau X die Kinder zum Fußballtraining fuhr, wären sie im Falle der Invalidität leer ausgegangen. Eltern, die für solche Fälle Vorsorgen wollen, rät die HUK-Coburg-Versicherungsgruppe, eine Kinderunfallversicherung abzuschließen.
Eine allgemeine Unfallversicherung oder zumindest eine Insassenunfallversicherung empfiehlt sich aber auch für die Fahrerin; ansonsten geht sie bei selbstverschuldeten Verkehrsunfällen im Privatbereich leer aus.
Weitere Informationen über die HUK-Coburg-Versicherungsgruppe sind im Internet unter http://www.huk.de abrufbar.
»Wählen leichtgemacht«: AWO bietet Wahlhilfe-Broschüre für Behinderte
Eine Wahlhilfe-Broschüre für Menschen mit wesentlicher Behinderung stellte die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Westerwald jetzt in Wirges vor. Unter dem Motto »Ihre Stimme zählt« wird mit leicht verständlichem Text-unterstützt durch viele Bilder und Symbole -der Wahlvorgang erläutert. Zielgruppe sind insbesondere Menschen mit geistiger Behinderung, die zwar vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, dieses jedoch häufig nicht ausüben.
»Eine solche Wahlhilfe ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur tatsächlichen Gleichstellung von Menschen mit wesentlicher Behinderung«, stellte der AWO-Vorsitzende Joachim Jösch fest. Sie werde es den betroffenen Menschen erleichtern, von einem der wichtigsten demokratischen Rechte, dem Wahlrecht, Gebrauch zu machen. Herausgegeben wird die Broschüre vom korporativen AWO-Mitgliedsverband Reichsbund e.V. mit Unterstützung der »Aktion Grundgesetz« und anderen Verbänden.
Die Geschäftsführerin des AWO-Betreuungsvereins, Marianne Michels, weist darauf hin, daß nach der Änderung des Betreuungsgesetzes in vielen Fällen nicht bemerkt wurde, daß Personen jetzt wahlberechtigt sind. Wer bis zum 6. September keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe, müsse prüfen, ob er ins Wähler-
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»Colaleila« kommt mit Königin des Klezmer
Zum Abschluß und Höhepunkt der diesjährigen »Musik in alten Dorfkirchen« der Kleinkunstbühne Mons Tabor kommt Deutschlands derzeit wohl beste Klezmergruppe in den Westerwald. Am Sonntag, 13.09.1998, um 17.00 Uhr, ist Colaleila in der ev. Kirche in Neuhäusel zu erleben.
Von ihrer unverwechselbaren »Singen-Lachen-Weinen-Tanzen- Musik« ist seit über 10 Jahren jedes Publikum begeistert. Gründerin und treibende Kraft des Ensembles ist die »Queen of Klezmer«: Irith Gabriely. Sie besticht durch ihre phantastisch gespielte Klarinette. Hierfür wurde sie beim größten Klezmer-Fe- stival in Israel mit dem 1. Solistenpreis ausgezeichnet. Irith Gabriely versteht es aber auch ausgezeichnet, zwischen den Liedern jiddischen Schalk zu vermitteln. Ausdrucksstarkes Spiel und klare Arrangements prägen die Musik von Colaleila. Diese vier ausgezeichneten Musiker vermitteln sicher auch in Neuhäusel ein Stück jüdischer Tradition-frisch und begeisternd interpretiert. Unterstützt wird das Konzert im Rahmen des Kultursommers Rheinland-Pfalz von der Kreissparkasse Westerwald und der Ev. Erlöser-Kirchengemeinde Neuhäusel. Eintrittskarten nur an der Tageskasse für 15,00 DM. Einlaß um 16.45 Uhr. Info bei Pfarrer Karl Jacobi, Tel.: 02620/920820 oder Uli Schmidt, Tel.: 02608/ 636.
Arbeitsbescheinigung aus dem Internet
Arbeitgeber können sich jetzt den Vordruck für die Arbeitsbescheinigung, die dem Arbeitnehmer bei der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses stets zusammen mit den Arbeitspapieren ausgehändigt werden sollte, aus dem Internet auf ihren Personalcomputer herunterladen. Dafür ist das Programm »WIN- ZIP« erforderlich. Nach Mitteilung des Arbeitsamtes Montabaur steht.das Formblatt unter der Internet-Adresse »http://www.ar- beitsamt.de« in der Rubrik »Geldleistungen« und dann »Vordrucke« zur Verfügung.
Nach dem Sozialgesetzbuch III (Paragraph 312) sind die Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei der Beendigung seines Beschäftigungsverhältnisses eine Arbeitsbescheinigung auszustellen. Die Arbeitnehmer brauchen diese Arbeitsbescheinigung, wenn sie arbeitslos werden und Arbeitslosengeld beantragen; unter anderem berechnet das Arbeitsamt aufgrund der Arbeitgeberangaben die Höhe und die Dauer der Leistung. Arbeitnehmern empfiehlt das Arbeitsamt Montabaur, die Arbeitsbescheinigung bei jeder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses vom Arbeitgeber anzufordern, auch wenn man dann nicht arbeitslos wird. Bei einer später eintretenden Arbeitslosigkeit ist sie nämlich nachträglich oftmals nur mit sehr viel Aufwand zu beschaffen. Dadurch kann sich dann die Auszahlung der zustehenden Leistungen erheblich verzögern. Vordrucke für die Arbeitsbescheinigung sind auch weiterhin beim Arbeitsamt Montabaur und seinen sieben Geschäftsstellen erhältlich.
Deutsche Sarkoidose-Vereinigung e.V. (Morbus Boeck)
Der Gesprächskreis Koblenz und Umgebung trifft sich zu einer Gesprächsrunde in den Räumen des Pfarrzentrums St. Franziskus, Fröbelstraße in Koblenz-Goldgrube, am 12.09.1998, ab 14.00 Uhr. Alle Mitglieder und interessierte Betroffene sowie deren Angehörige sind herzlich eingeladen.
Kontakt-Tel. 02654/960830.
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