Montabaur
“Öffentliche Bekanntmachungen”
Oberelbert/
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Bekanntmachung
1. Die Ortsgemeinde Oberelbert und die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur beabsichtigen im Zusammen- hang mit der Erschließung des Neubaugebietes »Flürchen« in Oberelbert den Ausbau (Herstellung,
Umgestaltung, Beseitigung) verschiedener Gräben - Gewässer 3.
Ordnung -, die Herstellung eines Regenrückhaltebeckens und die Einleitung von Oberflächenwasser aus dem Baugebiet in einen Graben-Gewässer 3. Ordnung - (s. Übersichtskarte).
Hierfür ist gemäß § 31 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 18.11.1996 (BGBl. I S. 1696), i.
V. m. den §§ 72 ff. und 114 ff. des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz - LWG) vom 14.12.1990 (GVBI. S. 11), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 05.04.1995 (GVBI. S. 69) sowie den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) vom 25.05.1976 (BGBl. I S. 1253), jeweils in der geltenden Fassung, die Durchführung eines förmlichen Planfeststellungsverfahrens erforderlich.
2. Näheres über Art und Umfang des beantragten Vorhabens kann den Antrags- und Planungsunterlagen (Erläuterungen, ZeicM gen, Pläne) entnommen werden, die im Zeitraum vom 03.08.1998 bis 09.09.1998 wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme ausgä. werden:
- bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer-Nr. 219, zu den folgenden Dienstzeiten: Montag bisMittwoch.1 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis Uhr.
- der Kreisverwaltung des Westerwald-Kreises, 56410 Montabaur, Peter-Altmeier-Platz 1, Zimmer Nr. N152/N153,; folgenden Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag, 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr, freitags 07.30 bis 13.00
3. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, a spätestens zum 23.09.1998, Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Die Einwendungen sind schriftlich oderzurNiedersd bei den o. a. Behörden zu erheben.
Für den fristgerechten Eingang der Einwendungen ist das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden maßgebend Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen.
4. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmix Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den Personen erörtert, die Einwendungen gegend Vorhaben erhoben haben.
Der Träger des Vorhabens, die jeweiligen Behörden und die Personen, die Einwendungen erhoben haben, werden von4 Erörterungstermin benachrichtigt. Beim Ausbleiben eines Beteiligten zu dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhau! werden.
5. Bei mehr als 100 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen
- können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmadi benachrichtigt werden, und
- kann die Zustellung der Entscheidungen über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
In Vertretung: (S.) Dr. Helmut Stadtfeld, Leiter des Umweb
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindewerke Montabaur- Fachbereich Technik-schreiben die Erneuerung der Kanal- und Wasserleitung in der Koblenzer Straße in Montabaur öffentlich aus.
Leistungsumfang:
180 lfdm. Rohrleitung 0 400 SBR 180 lfdm. Rohrleitung 0 100 GGG Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 17.08.1998» den Verbandsgemeindewerken Montabaur - Fachbereich Technik, Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur anzufordern. , J
Die Schutzgebühr in Höhe von 20,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto der Verbandsgerneiwj werke Montabaur, Konto-Nr. 500 140 (BLZ 5.70 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen, r Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist Montag, 7. September 1998,10.00 Uhr, Angebote, die mit einer i Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei den Verbandsgemeindewerken Montabaur-Fa Technik-, Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, einzureichen.
Die Submission findet im Zimmer 218 statt.
Montabaur, 04.08.1998 Jürgen Klaeser, techn.

