|ontabaur___ _L1HJ_____ Nr. 30/98
ni Bewohner der Straßen »Auf dem Kalk«, Gartenstraße, Paehlerstraße und Karl-Walter-Straße fahren über den Verbindunqswea oishlerstraße/Gelbachstraße (Pfosten wird rechtzeitig entfernt) zur Kirchstraße und von dort über die Elisabethenstraße/Juden- Tse und das Sauertal zur Wirzenborner Straße. Eine Ausfahrt auf die Peterstorstraße ist nicht möglich, jjL Bereich des Hinteren Rebstockes und des Vorderen Rebstockes (ab Einmündung Hinterer Rebstock) bis zum Schloßweq wird nr beide Veranstaltungstage ein absolutes Haltverbot angeordnet, das zur Sicherheit der Rennfahrer eingehalten werden muß und entsprechend überwacht wird. Verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt!
nie Akademie Deutscher Genossenschaften im Schloß Montabaur wird aus diesem Anlaß ihre Parkdecks im Vorderen Rebstock Han Anwohnern zur Verfügung stellen. Diese Parkdecks werden nach dem Radrennen am Sonntag, 26.07.1998, ab 18 00 Uhr wieder für die eintreffenden Seminarteilnehmer benötigt. WirHoitten alle Anwohner, ihre Fahrzeuge rechtzeitig vor diesem Termin
wieder zu entfernen.
Von Samstag, 25.07., 13.00 Uhr, bis Sonntag, 26.07., 24.00 Uhr, werden die Bushaltestellen im Innenstadtbereich aufgehoben Neben der Haltestelle am Bahnhof steht dann nur eine Bedarfshaltestelle in der Hunsrückstraße (an der Standortverwaltung) zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Informationen an den Fahrplankästen der Haltestellen.
joller
Alle Anlieger der Hauptstraße vom Ortseingang bis zur Kirche sowie der Johannes-Henkel-Straße und der Niederelberter Straße werden gebeten, ihre Fahrzeuge außerhalb der Rennstrecke abzustellen, wenn sie sie während der Veranstaltung benutzen möchten.
Weil die Hauptstraße von der Kirche bis nach Montabaur und die Verbindung nach Niederelbert gesperrt sind, ist eine Umleitung über Untershausen, die K 166 und K 173 bis nach Welschneudorf, von dort über die L 327 nach Oberelbert und die K 169 (sog. »Mittelweg«) bis zur Umgehungsstraße und zur B 49 erforderlich.
lederelbert
Die Bewohner der Hollerer Straße, der Horresser Straße und der Hauptstraße vom Ortseingang aus Richtung Montabaur bis zur Hollerer Straße stellen ihre Fahrzeuge außerhalb der Sperrstrecke ab, wenn sie sie an diesem Tag benutzen möchten.
In den Rennpausen oder bei Lücken im Teilnehmerfeld ist zwar ein Befahren der Hauptstraße in Richtung Montabaur möglich, es ist wegen der unvermeidlichen Wartezeiten jedoch dringend anzuraten, über die L 327 und die K 169 (sog. »Mittelweg«) zur Umgehungsstraße bzw. zur B 49 zu fahren.
sen
Alle in die Niederelberter Straße und Westerwaldstraße (in Richtung Montabaur/Niederelbert) einmündenden Straßen sind gesperrt.
Die Anwohner der westlich der Rennstrecke liegenden Straßenzüge (z. B. Hirtengarten, Heideweg usw.) können über die Buchenstraße nach Eigendorf und von dort weiter zu ihrem Ziel fahren.
Die östlich der Rennstrecke Wohnenden (z. B. Herrenhahnweg usw.) können am Kreuzungspunkt Lerchenstraße/Meisenstraße die Rennstrecke überqueren und über die Meisenstraße nach Eigendorf fahren. Sinnvoll ist wegen der zu absehbaren Wartezeiten, die Fahrzeuge vor Rennbeginn im Bereich der westlichen Straßen abzustellen.
|ir bitten alle Anwohner um Verständnis für die Straßensperrungen, Umleitungen und die damit verbundenen Umstände; es ist jedoch ir sicheren Durchführung einer solchen sportlichen Großveranstaltung und zur Vermeidung von Gefahren für Teilnehmer und Sschauer unerläßlich, die Rennstrecke vom allgemeinen Straßenverkehr freizuhalten. Die Zufahrt der Rettungsdienste ist überall - ch innerhalb der Rennstrecke - gewährleistet.
itte befolgen Sie die Anweisungen der eingesetzten Ordner und vermeiden Sie in jedem Fall, die gesperrte Rennstrecke mit Erzeugen zu befahren.
Verbandsgemeindeverwaltung - Ordnungsamt -
[eatpartys 1999 in der Schulturnhalle der /aldschule Horressen
(der Benutzungsordnung für die Schulturnhalle an der Waldige in Horressen ist die Anzahl der zugelassenen Beatpartys F vergleichbaren schadensgeneigten Veranstaltungen gere- jlt. Pro Jahr sind in der Halle nicht mehr als drei Beatpartys, »runter die Veranstaltung der Kirmesjugend, zugelassen.
, 1 die zu vergebenden Termine in Zukunft gerechter zu verteilen, pten wir allen interessierten Gruppen und Vereinen an, sich um pen Termin für das neue Jahr zu bewerben. Bitte senden Sie ren Antrag bis spätestens 30. September 1998 an die Ver- Fsgemeindeverwaltung, Später eingehende Anträge können Pht mehr berücksichtigt werden. Wir werden dann eine entspre- ende Auswahl treffen.
latpartys sind grundsätzlich nur freitags möglich bzw. sams- 0s, wenn der darauffolgende Montag unterrichtsfrei ist.
jue Hinzuverdienstgrenzen bei vorzeitigen Ptersteilrenten
^®. ntenan passung zum 1. Juli 1998 haben sich auch die .„fdienstgrenzen für Altersteilrenten vor dem 65. Lebens- jjjj ' Dies teilt die Landesversicherungsanstalt (LVA) einland-Pfalz, Speyer, mit.
Die Hinzuverdienstgrenze richtet sich nach dem Arbeitsverdienst, der im Kalenderjahr vor Rentenbeginn erzielt wurde. In jedem Fall darf der Rentner seit 1. Juli 1998 zu einer Drittel-Teilrente monatlich bis zu 1.667,75 DM brutto, zu einer halben Teilrente bis zu 1.250,81 DM brutto und zu einer Zweidrittel-Teilrente bis zu 833,88 DM brutto rentenunschädlich hinzuverdienen.
Wer vor Beginn der Altersteilrente mehr als die Hälfte des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten erzielt hat (die Hälfte des Durchschnittsverdienstes betrug z. B. 1997 monatlich rd. 2.242,00 DM), kann entsprechend mehr hinzuverdienen. Abhängig von der Höhe des Bruttoverdienstes und der Art der Teilrente gilt für jeden Altersrentner eine individuelle Hinzuverdienstgrenze. Die LVA empfiehlt daher, sich vor Aufnahme einer Beschäftigung oder Änderung des Verdienstes über die eigene Hinzuverdienstgrenze beraten zu lassen. Grundsätzlich gilt, je niedriger die Teilrente, desto höher der zulässige Hinzuverdienst.
Bei der Altersvollrente beträgt die Hinzuverdienstgrenze im Jahr 1998 einheitlich 620,00 DM monatlich.
Ab vollendetem 65. Lebensjahr kann sowohl neben der Teilrente als auch der Vollrente unbegrenzt hinzuverdient werden. Auskünfte erteilen die LVA Rheinland-Pfalz, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenältesten sowie die Stadt-, Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen.

