Montabaur
Seine Ernennung zum Ehrenbeamten des Landes Rheinland- Pfalz erfolgte am 29. Juni 1998 durch den Direktor des Amtsgerichts Montabaur.
Seinen Dienstsitz hat er in: 56410 Montabaur, Lahnstraße 2 Sprechzeit: nach Vereinbarung (Telefon: 02602/5590) Stellvertreter: Gregor Hommrich, Orgelsweg 23, 56412 Großholbach
Zugleich wurde Herr Philippi zum Stellvertreter des Schiedsman- nes im Schiedsamtsbezirk IV (Girod, Großholbach, Görgeshau- sen, Heilberscheid, Niedererbach, Nomborn, Nentershausen, Heiligenroth und Ruppach-Goldhausen) bestellt.
Herr Philippi übernimmt das Amt von Bruno Decker, Montabaur, der nach Ablauf seiner Amtszeit als Schiedsmann entlassen wurde.
Schaaf, I. Beigeordneter
Wer vermißt etwas?
Anläßlich des Pfarrfestes am 11. Juni 1998 (Fronleichnam) in Boden an der Ahrbachhalle sind verschiedene Gegenstände wie Kleidungsstücke, Schirme, ein Klappstühlchen, Tortenring usw. liegengeblieben.
Die Eigentümer können diese Gegenstände bei der Gemeindeverwaltung abholen.
Eulberg, Ortsbürgermeisterin
Heiligenroth
Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters
Dienstags.17.00 bis 19.30 Uhr
und .nach Vereinbarung
T elefon.02602/16606
Fax.02602/917396
Gemeindeverwaltung Heiligenroth - Umlegungsausschuß -
Bekanntmachung
Der Umlegungsplan - 12. »Vorwegnahme der Entscheidung« vom 25.06.1998-für das Umlegungsgebiet »Illbach« der Ortsgemeinde Heiligenroth ist am 01.07.1998 unanfechtbar geworden. Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I. S. 2141) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben. Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen werden mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Heiligenroth schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widersprach, noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasterämt eingegangen ist.
Montabaur, den 03.07.1998 (S.)
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses gez. Reichling
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Heiligenroth
vom 23.06.1998
Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen
Dem Ortsgemeinderat lagen zwei Auflistungen über im Haushaltsjahr 1997 eingetretene Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben vor.
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Nr. 2i
Die erste Auflistung enthielt die vom Umfang her unerheblL über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Hfl haltsjahr 1997, die sich bei 4 Haushaltsstellen auf insgel 954,97 DM beliefen. Die Deckung erfolgt im Rahmen des! samthaushaltes. I
Die zweite Auflistung wies erhebliche über- und außerplanmäl Haushaltsausgaben bei insgesamt 9 Haushaltsstellen in J eines Gesamtbetrages von 884.410,83 DM aus. 1
Bei diesen Mehrausgaben handelte es sich zum einen uml Betrag von 714.522,15 DM für den Grunderwerb im RahmeJ Erschließung »Illbach«. Bei den zunächst bereitgestellten M handelte es sich um eine geschätzte Summe, da man bei Aufstellung des Haushaltes 1997 nicht absehen konnte, wie! Abwicklung des Umlegungsverfahrens erfolgen würde. Im ll des Jahres 1997 zeigte es sich aber, daß die Verhandluil hinsichtlich des Grunderwerbs zügig vonstatten gingen und di auch die entsprechenden Ausgleichszahlungen geleistet weil mußten. 1
Des weiteren mußten außerplanmäßig 73.000,00 DM für! Erschließung »Illbach« zur Verfügung gestellt werden. Im r| men der Errichtung der Brücke im Erschließungsgebiet kani überraschenderweise bereits zu Ausgaben für die Erschlielij »Illbach«. Diese Ausgaben wurden korrekterweise bei der riJ gen Haushaltsstelle verbucht wegen der späteren Abrechnl der Erschließungsbeiträge. Bei der Aufstellung des Haustia war nicht bekannt, daß schon Ausgaben für das Erschließuj gebiet anfallen würden. |
Für Bauausgaben (Umbau Gemeindehaus) mußten zusäta 14.904,91 DM überplanmäßig bereitgestellt werden. Oer Ha) haltsansatz (120.000,00 DM) bezog sich auf die Vorgabe] Zuschußantrages. Diese Mittel reichten aber letztlich nicht] um die Restkosten (Schlußzahlungen von Firmen, Einricht] Sitzungssaal, Beleuchtung) für den Umbau des Gemeindehai] zu finanzieren.
Ebenfalls mußten 54.169,84 DM überplanmäßig für den Uni nehmereinsatz im Forstbetrieb bereitgestellt werden. Bedj durch den Mehreinschlag von Holz kam es zu einem verstäria Einsatz von Holzrückeunternehmen. Daneben entstanden r| Ausgaben für einen Hordengatteraufbau. Weiterhin erfolgte] Bodenschutzkalkung. Der ursprüngliche Haushaltsanj (32.214,64 DM) berücksichtigte diese Gesamtkosten nicht.] Mehrausgaben stehen allerdings Mehreinnahmen von 28.531 DM aus Holzverkäufen sowie eine Landeszuweisung für Bodenschutzkaikung von 21.982,00 DM gegenüber.
Des weiteren mußten überplanmäßig 12.583,00 DM für die] grund der Umlagegrundlage tatsächlich zu zahlende Verba] gemeindeumlage und 10.268,00 DM für die aufgrund der Ll] gegrundiage tatsächlich zu zahlende Kreisumlage zur Verfüg gestellt werden.
Die Deckung der o. g. Kosten erfolgt durch Mehreinnahmen anderen Haushaltspositionen.
Der Ortsgemeinderat nahm zustimmend Kenntnis von den u heblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben genehmigte die erheblichen über- und außerplanmäßigen Ha haltsausgaben für das Jahr 1997.
Antrag der Ortsgemeinde Holler auf Angliederung zum Fo revier Ahrbach
Der Ortsgemeinderat Heiligenroth stimmte dem Antrag derO gemeinde Holler auf Angliederung an das Forstrevier Ahr] einstimmig zu.
Erneuerung diverser Straßenieuchten in der Industrie-1 Rheinstraße
Der Ortsgemeinderat stimmte einstimmig der Erneuerung! schiedener Straßenleuchten in der Rhein- und Industriestraßei
Verbesserung der Verkehrsverhäitnisse im Kreuzung^ reich Schul-, Königsberger-, Leipziger Straße
Die Schulstraße ist ab Königsberger Straße/Leipziger Stfi verkehrsberuhigt ausgebaut. Das Schild »Verkehrsberuhij Bereich« steht etwa 10 m in der Straße und ist von den andi Straßen aus nicht sichtbar. Dadurch ist die Regelung der Vorli nicht klar erkennbar. Aus diesem Grund soll ein Schild »Verkel beruhigter Bereich« im Kreuzungsbereich aufgestellt werden
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, die vorgenan« Arbeiten ausführen zu lassen.

