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Nr. 28/98

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Öffentl. Bekanntmachungen

wasserzweckverband Bad Ems

22 Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweck- irbandes Bad Ems findet am Mittwoch, dem 15. Juli 1998,17.00 r im großen Sitzungssaal des Rathauses in Bad Ems, Bleich- aße 1, statt.

gesordnung entlicher Teil

1 Wahl eines weiteren Mitgliedes zur Unterzeichnung der Sit-

1 Z ungsniederschriften

2 Beratung und Feststellung des Jahresabschlusses des Ab- 1 wa sserzweckverbandes Bad Ems zum 31. Dezember 1997

Erweiterung der Kläranlage in Bad Ems (3. Reinigungsstufe); hier: Vergabe der elektrotechnischen Ausrüstung des 1. Bauabschnittes

4 , Vorstellung von Planungsalternativen für den Anschluß der ortsgemeinde Frücht an die Kläranlage Bad Ems und Ent­scheidung über die Art der Ausführung 5j Mitteilungen & Anfragen Nichtöffentlicher Teil 7, Grundstücksangelegenheiten 8{ Mitteilungen di Anfragen

lad Ems, 01.07.1998 Rink, Verbandsvorsteher

2|Die Verwaltung informiert

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Öffnungszeiten

|der Verwaltung

[Montag bis Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr

[Donnerstag auch.16.00 bis 18.00 Uhr

fzentrale Tel.-Nr.02602/126.0

|des Bürgerbüros

{Montag bis Mittwoch.08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Donnerstag.08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

[Freitag..08.00 bis 12.00 Uhr

Tel.-Nr.02602/126.123

für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)

Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr

! und.14.00 bis 16.00 Uhr

| Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

und.14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag..-..08.00 bis 12.30 Uhr

I Zimmer 220 Tel.-Nr.02602/126.192

Zimmer 221 Tel.-Nr.02602/126.191

Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten

I Montag bis Freitag.08.00 bis 11.30 Uhr

I Tel.-Nr.02602/126.332

oder nach Vereinbarung

Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz benutzen.

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)ie Verbandsgemeindewerke informieren

{fegen dringender Arbeiten im Hochbehälter Bladernheim muß 11 Mittwoch, 15. Juli 1998, in der Zeit von 09.00 bis 13.00 Uhr, gesamten Bereich Bladernheim das Wasser abgestellt wer- |en.

Vir bitten um Ihr Verständnis.

Verbandsgemeindewerke Montabaur

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur bleibt am 10.07.1998 geschlossen

Wegen einer innerdienstlichen Veranstal­tung bleibt die Verbandsgemeindeverwal­tung am 10.07.1998 geschlossen.

Für die terminierten Trauungen und not­wendige Beurkundungen von Sterbefälien sowie für die Koordinierung der Bestat­tungstermine bleibt die Verwaltung geoff-

Wir bitten um Beachtung.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung

Stellenausschreibung

Die Ortsgemeinde Neuhäusel sucht für den kommunalen Kindergarten ab 13.08.1998

eine(n) Erzieher/in

(vollbeschäftigt) als Gruppenleiterin zur Vertretung wäh­rend der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz und des sich anschließenden Erziehungsurlaubs einer Mitarbeiterin

Die Einstellung ist nur befristet bis 22.06.1999 möglich. Gesucht wird eine engagierte Kraft, die in der Lage ist, nach zeitgemäßen pädagogischen Konzepten eine Kindergruppe zu leiten und mitzubetreuen. Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit werden vorausgesetzt.

Die Vergütung richtet sich nach dem Bundesangestelltenta­rifvertrag (BAT). Darüber hinaus werden die im öffentlichen Dienst obligatorischen Sozialleistungen gewährt. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Lichtbild) werden bis zum 17.07.1998 erbeten an den Kindergarten, Eisenköppel 2 a, 56335 Neuhäusel. Nähere Informationen können telefonisch erfragt werden im Kindergarten Neuhäusel (Telefon 02620/15079, Leiterin, Frau Breibach) oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Telefon 02602/126.334 oder 331).

Verkehrsregelung am »Gelbachtag«

(19. Juli 1998,09.00 bis 18.00 Uhr)

Der Gelbachtag mit der damit verbundenen Vollsperrung der Landesstraße 313/325 bringt auch für die Bewohner einige Neue­rungen mit sich, die Möglichkeiten zur An- und Abfahrt sind eingeschränkt.

Mit freundlicher Genehmigung durch die Forstbehörde und die Forstreviere können die Anwohner für unabweisbar notwendi­ge Fahrten von und zum Wohnort vorhandene Wege benutzen. Wegen des Ausbauzustandes und der geringen Fahrbahnbreiten sind die o. g. Wege nicht als Umleitungsstrecken anzusehen, sondern als Notzuwegung für unabweisbare Fahrten (z. B. von und zur Arbeitsstätte, Urlaubsfahrten, usw.); bei der Benutzung sollte besondere Vorsicht an den Tag gelegt werden, auf Fahr­bahnunebenheiten, Begegnungsverkehr, Fußgänger und nicht zuletzt auf Wild ist besonders zu achten. Angepaßte (niedrige!) Fahrtgeschwindigkeit ist einzuhalten.

Nähere Einzelheiten werden unter den Rubriken der jeweiligen Stadtteile und Ortsteile erläutert.

Verbandsgemeindeverwaltung

-Ordnungsamt-