Montabaur
Nr. 26/98
M
Kinderchor aus Fredericksburg empfangen
Der Fredericksburger Kinderchor Children's Chorai (Texas/USA) war von Donnerstag, 11. Juni, bis Sonntag, 14. Juni, zu Besuch in Niederelbert.
Angeregt wurde dieses partnerschaftliche Treffen vom Chorleiter des Gesangverein »Hoffnung-Niederelbert« und »Niederelberter Dorfspatzen«, Walter Frink, mit tatkräftiger Unterstützung der Deutsch Texanischen Gesellschaft.
Die Kinder aus Texas waren in Gastfamilien des Kinderchores »Niederelberter Dorfspatzen« untergebracht. Die teilweise mitan- gereisten Eltern wurden von Mitgliedern der Deutsch Texanischen Gesellschaft beherbergt.
Bei einem Empfang in der Bürgerhalle des Rathauses in Montabaur begrüßte der I. Beigeordnete der Verbandsgemeinde Edmund Schaaf den texanischen Kinderchor recht herzlich und stellte die Stadt Montabaur und deren Umgebung vor.
Nachdem sich der Kinderchor an Erfrischungen gestärkt hatte, folgte ein Rundgang durch die historische Altstadt, wo ihnen die Sehenswürdigkeiten erläutert wurden.
Rattenbekämpfungsaktion 1998
ln der Zeit vom 01.07.1998 bis 31.07.1998 wird im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur eine Rattenbekämpfungsaktion durchgeführt. Die Giftköder werden bei Feststellung eines Rattenbefalles in den öffentlichen Abwasserkanälen und an den Bachläufen so ausgelegt, daß keine Kinder oder Haustiere mit ihnen in Kontakt kommen können.
Auf Wunsch bringt das mit der Schädlingsbekämpfung beauftragte Unternehmen Giftköder auch auf Privatgrundstücken aus. Hier ist jedoch zu beachten, daß nur der Grundstückseigentümer und nicht dpr Mieter den entsprechenden Auftrag erteilen kann. Au ßerdem ist darauf zu achten, daß die vollständige Anschrift des betroffenen Anwesens, ein Ansprechpartner und die entsprechende Telefonnummer mitgeteilt werden müssen. Das Auslegen von Giftködern erfolgt dann gegen einen Unkostenbeitrag, der direkt an den Schädlingsbekämpfer zu entrichten ist. Wir bitten alle Haus- und Grundstückseigentümer, sich bei Rattenbefall an dieser Aktion zu beteiligen. Auch bei der Feststellung von Rattenbefall im öffentlichen Kanalnetz wird um umgehende Mitteilung gebeten.
Meldungen werden durch die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Telefon 02602/126.300, 301, 305 entgegengenommen. Sie können sich jedoch auch direkt an die ausführende Firma Helmut Diefenbach, Dornburg-Thalheim, Telefon 06436/91067, wenden.
Besitzer von Hunden und Katzen werden vorsorglich gebeten, in dem genannten Zeitraum ihre Tiere nicht frei herumlaufen zu lassen, da die ausgelegten Giftköder für Haustiere schädlich sein können. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, daß Vitamin-K- Tabletten als Gegenmittel zu dem verwandten Wirkstoff zu verwenden sind. Diese Tabletten sind in jeder Apotheke erhältlich. Bitte beachten Sie, daß die Giftköder nach dem Ende der Rattenbekämpfungsaktion aus Sicherheitsgründen von den Grundstücken entfernt werden müssen.
Verbandsgemeindeverwaltung -örtliche Ordnungsbehörde —
»Zurück ins Berufsleben«
Kurs für Frauen, die nach der Familienphase wieder einsteigen wollen
Das Arbeitsamt Montabaur bietet einen Kurs für Frauen an, die sich mit dem Gedanken an eine Berufsrückkehr tragen, sich aber noch fragen, wie dies am besten anzupacken ist.
An den Wochenenden vom 4./5. Juli und 11./12. Juli, von 09.00 bis 16.00 Uhr, findet das Seminar in den Räumen der Fa. ibis acam, Konrad-Adenauer-Platz 2 in Montabaur, statt. Hinzu kommt ein Vormittag (09.00 bis 12.00 Uhr) am Mittwoch, dem 8. Juli.
Zwei Dozentinnen vermitteln hier Methoden zur Selbstorganisation, informieren über die Chancen von Frauen am Arbeitsmarkt, schulen in Rhetorik, geben Einblick in moderne Bewerbungsmethoden und erläutern die Bedeutung von EDV und modernen Technologien im Berufsalltag. Außerdem wird darüber informiert, was das Arbeitsamt für Berufsrückkehrerinnen tun kann. Auskunft und Anmeldungen bei: Arbeitsamt Montabaur, Gisela Kretzer, Telefon 02602/123-750.
Regensichere Nisthiife für Hummeln
in Zusammenhang mit unserer letzten Veröffentlichung hier ein Tip zum Eigenbau eines Hummelnestes:
Nicht jeder hegt eine besondere Sympathie für Mäuse, sind die Nager doch eher ungeliebte Gäste im Garten. Ganz anders unsere Hummeln. Diese interessanten und nützlichen Insekten nisten nämlich am liebsten in verlassenen Mäusenestern. Der Mausgeruch scheint eine entscheidende Rolle bei ihrer Nistplatzsuche zu spielen. Eine Nisthiife für Hummeln kann man daher leicht selbst aus einem Blumentopf herrichten, der mit Nestmaterial aus einem Mäusenest (gibt es in Zoofachhandlungen) ausge- stattetjst. Der Blumentopf wird flach unter der Bodenoberfläche vergraBdh'und mit einem Regenschutz versehen.
Im Tontopf tummeln sich die Hummeln
Mit freundlicher Genehmigung aus: »mein schöner Garten«, Juni 1998
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 02602/126.193
K*. *
r > /
f:** - i
Wer vermißt seine Katze?
Es wurden mehrere Katzen gefunden, die jetzt beim Tierschutz- . verein Mons & Tabor e.V. betreut werden:
- am 07.06.1998 in Heiligenroth ein graugetigerter, kastrierter Kater mit weißem Latz und weißen Pfoten
- am 08.06.1998 in Wirzenborn eine weiße Katze mit schwarzen Flecken
- am 09.06.1998 in Neuhäusel eine schwarze Katze und
- am .17.06.1998 in Welschneudorf im Bereich Schulstraße eine noch junge, schwarz-weiße Katze
Die Tierhalter wenden sich bitte an den Tierschutzverein Mons & Tabor e.V., Frau Matthei, Telefon 0171/2439685 bzw. ab dem 01.07.1998 unter der neuen Rufnummer 02602/916852. Auch wer einer herrenlosen Katze ein neues Zuhause geben möchte, erhält beim Tierschutzverein Mons & Tabor e.V. nähere Informationen.
Katzen gefunden
Am 23.06.1998 wurden in Montabaur eine junge graugetigerte Katze und ein junger schwarz-weißer Kater gefunden. Der Verlierer wendet sich bitte an den Tierschutzverein Mons und Tabor e.V., Frau Matthei, Telefon 02602/916852.
Auch Witwer sollten einen Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen
Witwer erhalten beim Tode des Ehepartners unter den gleichen Voraussetzungen wie Witwen Hinterbliebenenrente. Grundsätzlich wird auf die Witwen- oder Witwerrente eigenes Einkommen angerechnet.
Wie die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, mitteilt, ist von dieser Regelung jedoch das sogenannte Sterbevierteljahr, das sind die ersten drei Monate nach dem Tod des Ehegatten, ausgenommen. Für diesen Zeitraum erhält die

