Montabaur
10. September 1998, 24. September 1998, 8. Oktober 1998, 22. Oktober 1998.
Sportfreunde Germania Kadenbach 1910
Die Wanderfreunde nehmen am Samstag, dem 13. und Sonntag, dem 14.06.1998 an der Volkswanderung in Fehl-Ritzhausen teil.
Alte Herren
Unser nächstes Spiel ist am Samstag, dem 13.06., um 17.00 Uhr, in Fachbach. Treffpunkt 16.00 Uhr bei der Gaststätte »Zur Augst«.
Jahrgang 1963
An alle Jahrgangsmitglieder, die sich für unseren Ausflug am Samstag, dem 20. Juni 1998, angemeldet haben: Wirtreffen uns an dem Samstag um 13.00 Uhr auf dem Eitelborner Kirmesplatz und werden nach einer gemütlichen Wanderung von ca. 3 bis 4 Stunden unser Hauptziel erreichen.
Neuhäusel
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
Montags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Donnerstags...von 18.00 bis 19.30 Uhr
im Gemeindehaus, Telefon: 02620/8442
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel
vom 07.05.1998
Funktionales Straßennetz der Ortsgemeinde Neuhäusel
Nach kurzer Beratung beschloß der Ortsgemeinderat einstimmig das funktionale Straßennetz in der dem Rat in der Sitzung vorgestellten Form. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Genehmigungen einzuholen.
Beratung und Beschlußfassung über das Investitionsprogramm 1998-2002
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, für die nachfolgend genannten Maßnahmen in den kommenden Jahren Mittel im Haushalt bereitzustellen:
- Gewerbegebiet Kreuzwies'e
- Baugebiet Struthfeld
- Friedhofserweiterung
- Instandsetzung der Gartenstraße
- Straßenverkehrsberuhigung in verschiedenen Ortsstraßen
Fundsache
Bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel wurde nachstehend aufgeführte Fundsache abgegeben:
1 Herrenarmbanduhr
Der Verlierer kann den oben angegebenen Gegenstand (11/98) gegen entsprechenden Nachweis bei der Ortsgemeindeverwaltung während der üblichen Dienststunden abholen; beachten Sie bitte die diesbezüglichen Hinweise im Wochenblatt.
Roggenbach, Ortsbürgermeister
Pfarrei St. Anna, Neuhäusel
Kochkurs für Männer
Wir laden wieder zu einem Kochkurs für Männer ein am Mittwoch, 17.06.1998, um 18.00 Uhr, im St. Anna-Haus, Neuhäusel, Gartenstraße.
Die Leitung hat Rainer Dämgen, Simmern. Teilnehmerbeitrag: 6,— DM + Material.
Anmeldungen bitte bis Montag, 15.06.1998, bei Rainer Dämgen, Tel.: 02620/2713, oder Volker Seidenfuß, Tel.: 02620/440.
Tennisclub 1982 Simmern e.V.
Nachfolgende Spielpaarungen werden am kommenden Wochenende von unseren Mannschaften ausgetragen:
Samstag, 13.06.1998
Herren 45 +: Simmern I - Urmitz II.09.00 Uhr
Herren 45 +: Braubach-Simmern li.09.00 Uhr
Jugend männlich: Höhr-Grenzhausen - Simmern
Nr. 24/98
Sonntag, 14.06.1998
Damen: Simmern - Nassau.09.00 Uhr
Zuschauer sind zu unseren Spielen wieder herzlich willkommen
Simmern
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Donnerstags...von 18.30 bis 19.30 Uhr
Telefon: 02620/8614
Öffentliche Bekanntmachung Satzung
der Ortsgemeinde Simmern vom 30. Mai 1998
Aufgrund der §§ 2,24 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland- Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert 12.03.1996 (GVBI. S. 152) und § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung des Gesetzes vom 08.12.1986 (BGBl. I S.2253) hat der Ortsgemeinderat von Simmern am 12. Mai 1998 folgende Satzung beschlossen: §1
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Neubaugebiet »Kreuzwiese« steht der Ortsgemeinde Simmern in dem durch § 2 bezeichneten Gebiet ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB an den unbebauten Grundstücken zu.
§2
Der Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf das Gebiet, für den der Ortsgemeinderat am 12.05.1998 die Aufstellung des Bebauungsplanes »Kreuzwiese« beschlossen hat, der-grob dargestellt - begrenzt wird
- im Westen: von einem Wirtschaftsweg und der Trasse der B 49 (neu)
- im Norden: von einem Wirtschaftsweg
- im Osten: von der Industriestraße
- im Süden: von der B 49.
Der Geltungsbereich ist. in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt. Die Übersichtskarte ist Bestandteil dieser Satzung.
§3
Diese Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
56337 Simmern, 30.05.1998 (S.)
Erich Schmidt, Ortsbürgermeister
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Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 1995 (GVBI. S. 521 ff.) wird auf folgendes hingewiesen:

