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Montabaur

Nr. 23/98

Neuhäusel

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

Montags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

im Gemeindehaus, Telefon: 02620/8442

Gemeindeverwaltung Neuhäusel - Umlegungsausschuß -

Bekanntmachung

Der Umlegungsplan Teil II vom 08.12.1997 für das Umle­gungsgebiet »Eisenköppel-Börnchen« der Ortsgemeinde Neu­häusel ist am 27.05.1998 auch für die Ordn. Nr. 16 abschließend unanfechtbar geworden.

Somit ist die Unanfechtbarkeit für den gesamten Umlegungsplan »Eisenköppel-Börnchen« eingetreten.

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I. S. 2141) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben. Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgeschriebenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskata­sters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird noch­mals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festge­setzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfecht­barkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschus­ses der Gemeinde Neuhäusel schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 28.05.1998

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses (S.)

gez. Reichling

Fundsache

Bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel wurde nachstehend aufgeführte Fundsache abgegeben: 1 Herrenbrille.

Der/Die Verlierer(in) kann den o. a. Gegenstand (Nr. 10/98) gegen entsprechenden Nachweis bei der Ortsgemeindeverwaltung wäh­rend der üblichen Sprechstunden äbholen; beachten Sie bitte die diesbezüglichen Hinweise im Wochenblatt.

Roggenbach, Ortsbürgermeister

Kochkurs für Männer

Wir laden wieder zu einem Kochkurs für Männer ein am Mittwoch, 17.06.1998, um 18.00 Uhr, im St.-Anna-Haus, Neuhäusel, Gar­tenstraße.

Die Leitung hat Rainer Dämgen, Simmern. Teilnehmerbeitrag: 6,- DM + Material.

Anmeldungen bitte bis Montag, 15.06.1998, bei Rainer Dämgen, Tel.: 02620/2713, oder Volker Seidenfuß, Tel.: 02620/440.

Boulespiel in Neuhäusel

Der deutsch-französische Freundschaftskreis lädt wieder zum sonntäglichen Vergnügen auf den alten Sportplatz an der Hill­scheider Straße ein. Wir treffen uns kommenden Sonntag, den 07.06.1998, gegen 17.00 Uhr.

Wir immer sind Nichtmitglieder herzlich eingeladen.

22

TC Kadenbach 1986

Wir erinnern hiermit nochmals an die »außerordentliche Mitalie' derversammlung« am Mittwoch, dem 10.06.1998, um 20.00 Uhr im Gasthaus »Zum Westerwald«.

Thema: Bau eines Vereinsheimes einschließlich Finanzierung

Tennisclub 1982 Simmern e.V.

Die Betriebssportgruppe unserer Tennisfreunde vom BWB feiert ihr 25jähriges Jubiläum und lädt uns zu einer musikalischen Schiffstour am 3. Juli 1998 ein.

Nähere Einzelheiten und eine Anmeldeliste hängen im Clubheim aus.

Wir bitten um rege Beteiligung.

Simmern

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon: 02620/8614

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Kreuzwiese« der Orts­gemeinde Simmern

hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses ge­mäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Simmern hat in seiner Sitzung am 12.05.1998 den Beschluß gefaßt, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »Kreuzwiese« aufzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt be­grenzt:

- im Westen: von einem Wirtschaftsweg und der Trasse der B 49 (neu)

- im Norden: von einem Wirtschaftsweg

- im Osten: von der Industriestraße

- im Süden: von der B 49

und ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

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Der Aufstellungsbeschluß des Ortsgemeinderates Simmern wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. 56337 Simmern, 28. Mai 1998 (S.)

Erich Schmidt, Ortsbürgermeistei

Tennisclub 1982 Simmern e.V.

Die Betriebssportgruppe unserer Tennisfreunde vom BWB feiert ihr 25jähriges Jubiläum und lädt uns zu einer musikalischen | Schiffstour am 3. Juli 1998 ein.