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Montabaur

Nr. 21/98

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Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

Berufung eines Nachfolgers in den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Montabaur

Das Verbandsgemeinderatsmitglied Doris Schneider, In der Ha­senbitze 7, 56412 Nentershausen, hat ihr Mandat niedergelegt. Gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird somit als Nachfolger der nächste noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl des Wahlvorschiages der SPD Willi Meu- rer, Am alten Sportplatz 12, 56410 Montabaur, in den Ver­bandsgemeinderat einberufen. Die Voraussetzungen der Wähl­barkeit nach § 4 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung (KWO) öffentlich be­kanntgemacht.

56410 Montabaur, 13.05.1998 (S.)

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister als Wahlleiter

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung MontabaurFachbereich Technik - schreibt für die Ortsgemeinde Niedererbach die

Erweiterung des Dorfgemeinschaftshauses - Erd-, Pfla­ster- und Pflanzarbeiten - öffentlich aus. Ausführungszeitraum: Juni 1998

Planung, Ausschreibung, Bauleitung:

Dipl. Ing. Sonja Meffert, Architektin, Innenarchitektin, Gruben­straße 13, 65624 Altendiez, Telefon: 06432/98284, Telefax: 06432/98285.

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 29.05.1998 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur - Fachbereich Technik, Zimmer 214, Konrad-Adenau- er-Platz 8 , 56410 Montabaur, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 20,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto der Verbandsge­meinde Montabaur, Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforde­rung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist Montag, 15. Juni 1998,10.00 Uhr.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik, Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8 , 56410 Montabaur, einzureichen. Die Submission findet im Zimmer 218 statt. Montabaur, 14.05.1998 E. Schaaf, erster Beigeordneter

Öffentliche Mahnung - statt Einzelmahnung -

an alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsgemeinde Montabaur

Am 15. Mai 1998 sind

Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnügungssteuern,

Mieten, Pachten und Erschließungsbeiträge

gemäß der Steuer- und Abgabenbescheide, soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig geworden.

Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbandsgemein­dekasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rück­stände gegebenenfalls mit den fünf Tagen nach Fälligkeit verwirk­ten Säumniszuschlägen (1 % pro Monat der auf volle 100, DM abgerundeten Steuerschuld im Verwaltungszwangsverfahren oder durch Postnachnahme eingezogen.

Es wird gebeten, bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr. bzw. das Aktenzeichen anzugeben.

Die Steuern und Abgaben können über folgende Konten der Verbandsgemeindekasse Montabaur eingezahlt werden:

Postscheekamt Frankfurt/Main.(BLZ 500100 60)108 000 - 603

Kreissparkasse Montabaur.(BLZ 570 510 01) 500 017

Nassauische Sparkasse Montabaur.(BLZ 510 500 15) 803 000 212

Volksbank Montabaur.(BLZ 570 910 00) mg

Deutsche Bank Montabaur.(BLZ 570 700 45) 430 59 59

Montabaur, 18. Mai 1998 Verbandsgemeinde Montabaur

Verbandsgemeindekasse -

Bekanntmachung

Der Gutachterausschuß für Grundstückswerte für den Bereich des Westerwaldkreises hat gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch in der zur Zeit geltenden Fassung die Bodenrichtwerte für Bau­flächen und für landwirtschaftlich genutzte Flächen auf den Stich­tag 31.12.1997 fortgeschrieben.

Ein Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Wert des Grund und Bodens für eine Mehrzahl von Grundstücken für die im wesentli­chen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Boden­richtwerte haben keine bindende Wirkung.

Die den Verbandsgemeindebezirk betreffenden Bodenrichtwert­karten liegen in der Zeit vom 2. Juni bis einschließlich 1 . Juli 1998 in den Diensträumen der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur (Rathausneubau, Zimmer 218, Ebene II), während den Dienststunden öffentlich aus.

Darüber hinaus können bei der Geschäftsstelle des Gutachter­ausschusses beim Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, Telefon 02602/923-219/-220, Auskünfte über die Bodenrichtwer­te eingeholt werden.

Der Vorsitzende des Gutachterausschusses gez. Reichling

Repräsentative Zählung der Rinder und Schafe zum 3. Juni 1998

Zum 3. Juni 1998 findet bundesweit in hach dem Zufallsprinzip ausgewählten Betrieben eine repräsentative Zählung der Rinder­und Schafbestände statt.

Auskunftspflichtig sind die Inhaber oder Leiter der viehhaltenden Betriebe und sonstige Viehhalter. Anzugeben sind alle Rinder und Schafe die sich zum 3. Juni in Ställen und auf Flächen des Betriebes befinden, einschließlich aufgenommenes fremdes Vieh. Bestehen Anordnungen der Veterinärbehörden, die den Personenverkehr auf einzelnen Betrieben beschränken, werden die Auskunftspflichtigen gebeten, darauf hinzuweisen.

Wir machen darauf aufmerksam, daß ordnungswidrig handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.

Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.

Ihr Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

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für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)

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und.14.00 bis 16.00 Uhr

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und.14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag. 08.00 bis 12.30 Uhr

Zimmer 220 Tel.-Nr.02602/126.192

Zimmer 221 Tel.-Nr.02602/126.191

Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten

Montag bis Freitag.08.00 bis 11.30 Uhr

Tel.-Nr...!.02602/126.332

oder nach Vereinbarung

Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz benutzen.