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Montabaur

Nr. 20/98

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth für das Jahr 1998 vom 06.05.1998

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlos­sen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Monta­baur als Aufsichtsbehörde vom 05.05.1998 hiermit bekanntge­macht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1998 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf..2.637.000 DM

in der Ausgabe auf.2.637.000 DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.832.000 DM

in der Ausgabe auf.832.000 DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.- DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.409.000 DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).250 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.

2. Gewerbesteuer .320 v.H.

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiätes gehalten werden:

für den ersten Hund.50,DM

für den zweiten Hund.75, DM

für jeden weiteren Hund.100,DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth für das Haushaltsjahr 1998 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 05.05.1998

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.05. bis 28.05.1998 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Heiligenroth, 06.05.1998 Ortsgemeindeverwaltung Heiligenroth (S.)

gez. Zerfas, Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor­schriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustan­de gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde­verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeord­nung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

Goldene Hochzeit der Eheleute Erich und Anni Kohlhaas geb. Neuroth

Am Mittwoch, 20.05.1998, feiern die Eheleute Erich und Anni Kohlhaas, Bergstraße 1, das Fest ihrer goldenen Hochzeit.

Aus diesem Anlaß gratuliere ich den Jubilaren sehr herzlich seitens der Gemeindeverwaltung, des Ortsgemeinderates und natürlich im Namen aller Bürger unserer Gemeinde. Einhergehend mit der Gratulation möchte ich den Bürgern unse­rer Gemeinde noch einmal ins Gedächtnis rufen und anerken­nend erwähnen, daß Erich Kohlhaas über Jahrzehnte dem Rat unserer Gemeinde angehörte, und so maßgeblich an der positi­ven Entwicklung unseres Ortes aus schlechter Zeit beteiligt war Herr Kohlhaas gründete zusammen mit anderen Musikinteres­sierten unseres Ortes auch den Mandolinenverein Heiligenroth Diesen Verein leitete er ca. dreißig Jahre als 1. Vorsitzender und als Dirigent. Eine wahrlich stolze Zeit des uneigennützigen Ein­satzes für die Volksmusik, die Jugendlichen unseres Dorfes und das Zusammenleben in unserer Gemeinde. Unter seiner Leitung reifte der Mandolinenverein zu einem ausgewogenen Klangkör­per und einem festen Bestandteil in der Gemeinschaft unseres Dorfes.

Herr Kohlhaas stand auch über Jahre unserem Sportverein vor und verhalt ihmnach seiner Neugründung im Jahre 1986zu einer bemerkenswerten Entwicklung zum mitgliederstärksten Verein in Heiligenroth.

Die Ortsgemeinde honorierte dieses Engagement von Erich Kohl­haas für uns Heiligenröther, indem sie ihm im Jahre 1984 den Ehrenteller der Gemeinde überreichte.

Für die nun anstehende Feier im Kreise einer großen Familie wünsche ich beiden Jubilaren alles Gute. Ich hoffe und wünsche auch ihnen, daß sie noch lange Jahre bei guter Gesundheit an ihrer Familie und unserer Gemeinschaft teilhaben können.

Zerfas, Ortsbürgermeister

Vorbereitung der Kirmes 1998 vom 05. bis 08.06.1998

Am ersten Juniwochenende (05. bis 08.06.) feiern wir unsere traditionelle Kirmes! Eine überaus zahlreiche Kirmesgesellschaft Gott sei Dank, daß es sie gibt ist dabei, die Festtage vorzu­bereiten.

Sie wendet sich schon heute an die Haushalte unserer Gemeinde und bittet darum, sehr zahlreich Eier auszublasen, damit der Kirmesbaum wieder mit einer attraktiven Glocke versehen wer­den kann.

Die Kirmesjugend wird die Eier an zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden - am 16.05. und 23.05.1998in den Haushalten abholen.

Bitte unterstützen Sie die Pflege dieses alten Brauches nach besten Kräften.

Zerfas, Ortsbürgermeister

Kommunaler Kindergarten Heiligenroth

Hiermit laden wir alle Eltern, deren Kinder bis einschließlich 31.12.1998 das dritte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht den Kindergarten besuchen, zum Elternabend in den Kin­dergarten ein.

Mittwoch, 17. Juni 1998, um 20.00 Uhr, im Kindergarten Sollten Sie Ihr Kind noch nicht angemeldet haben, informie­ren Sie uns bitte. Wir sind von Montag bis Freitag, von 07.30 bis 16.00 Uhr, zu erreichen! Telefön-Nr.: 02602/4861.

Mandolinenverein Heiligenroth e.V.

Gitarren- und Mandolinenausbildung für Anfänger

Der Mandolinenverein bietet wieder Gitarren- und Mandolinenun­terricht an. Willkommen sind alle, die Spaß an der Mandolinen­musik und der Gemeinschaft in einem Verein haben.

Das Mindestalter sollte 9 bis 10 Jahre betragen. Die Ausbildung erfolgt in Gruppen bis 5 Schüler. Pro angesetzter Unterrichtsstun­de wird ein Unkostenbeitrag von DM 7,50 erhoben. Die Instru­mente werden vom. Verein gestellt. Darüber hinaus benötigt der Schüler noch einen Notenständer, Fußbänkchen, Mandolinen­schule und ein rutschhemmendes Ledertuch.

Infos erhalten Sie von Torsten Schlemmer, Tel.: 5578, oder Joachim Ortseifen, Tel.: 90584. .

Am 29.05.1998, 18.00 Uhr, findet im Pfarrheim in Heiligenrotn eine Informationsveranstaltung statt.