Montabaur
-Nr. 19/gg l|
Vorschriften vom 18.07.1996 (GVBI. S. 268), ©Ingeleitet n dem fraglichen Bereich, der im Osten von der HauptstraRo n 413, im Südosten von der Straße »Alter Weg«, im Südwesta von der Concordiastraße und im Nordwesten von einer n« planten privaten Zufahrtsstraße begrenzt wird, sollen EMai handelsrlächen in einer Größenordnung von 7.800 bis Rinn m 2 Verkaufsfläche und ca. 11.500 m 2 Gescho ßflöch© errichtet werden. Hierbei sind unter anderem ein Kaufland-SB-Wa r6 ! haus mit rund 4.000 m 2 Verkaufsfläche und ein Lebensmittel.' Discountmarkt mit ca. 800 m 2 Verkaufsfläche vorgesehen Dil weiteren Einzelhandelsflächen sollen für die Sortimente Schuhe, Textilien, Drogeriemarkt etc. genutzt werden.
Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit (vgl. § 1 8 Abs 7 Landesplanungsgesetz) werden die dem RaumordntW verfahren zugrunde liegenden Unterlagen in der Zelt voni 18.05.1998 bis 19.06.1998 bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauverwaltung, Zimmer 221, Konrad-Adenauer Plat? 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montaas dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich ausgelegt.
Die Einwohner und die ihnen nach § 14 Abs. 3 und 41 , Gemeindeordnung gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen können sich bis zum 19.06.1998 zu dem Vorhaben schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauverwaltung, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, äußern.
Auch diese Stellungnahmen werden in die Abwägung eingestellt.
Das Ergebnis der Abwägung wird öffentlich bekanntgemaoht,
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Verbandsgemeinderates vom 26.03.1998 der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1996
I. Haushaltsrechnung
Feststellung des Ergebnisses:
Verwaltungshaushalt DM
Vermögenshaushalt DM
Gesamt DM
Soll-Einnahmen
29.202.020,21
5.667.044,91
34.869,065,12
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
59.422,56
0,00
59.442,56
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
29.142.597,65
5.667.044,91
34.809.642,56
Soll-Ausgaben
28.833.883,64
2.443744,91
31.277.628,55
+ Neue
Haushaltsausgabereste
308.714,01
3.475.708,73
3.784.422,74
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste
0,00
252.408,73
252.408,73
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
29.142.597,65
5.667.044,91
34.809.642,56
Überschuß/Fehlbetrag
0,00
0,00
0,00
3.
Festgestellt: Montabaur, 07.03.1997 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
gez. Reusch, I. Beigeordneter
II. Entlastungsbeschluß
Nach Kenntnisnahme vom Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung der Verbandsgemeinde Montabaur wird die Jahresrechnung für das Jahr 1996 beschlossen.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Gleichzeitig wird dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur für das Jahr 1996 gemäß § 114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt.
III. Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 11.05. bis 20.05.1998 bei der Verbandsge- meindeverwaltung Montabaur, Fachbereich 6, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, den 28.04.1998
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
In Vertretung: gez. Schaaf, erster Beigeordneter
Bekanntmachung
1. Die Bezirksregierung Koblenz - Obere Landesplanungsbehörde-hat mit Schreiben vom 15.04.1998-Az.: 30-433-07-2 -für geplante großflächige Einzelhandelsnutzungen auf dem ehemaligen Didier-Gelände in der Stadt Bendorf, Landkreis Mayen-Koblenz, das Raumordnungsverfahren gern. § 18 Landesplanungsgesetz (LPIG) in der Fassung vom 08.02.1977 (GVBI. S. 5 ff.), zuletzt geändert durch Art. 1 des Landesgesetzes vom 20.12.1994 (GVBJ. S. 461 ff.) und Art. 1 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung planungsrechtlicher
4.
56410 Montabaur, 4. Mai 1998
Dr. Possei-Döiken, Bürgermeister
“Die Verwaltung informiert’
Öffnungszeiten
der Verwaltung
Montag bis Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag auch.16.00 bis 18.00 Uhr
Zentrale Tel.-Nr. 02602/126.0
des Bürgerbüro’s
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Donnerstag.08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr
Tel.-Nr.02602/126.123
für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr
und.14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
und.14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr
Zimmer 220 Tel.-Nr.02602/126.192
Zimmer 221 Tel.-Nr.02602/126.191
Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten
Montag bis Freitag.08.00 bis 11.30 Uhr
Tel.-Nr.02602/126.332
oder nach Vereinbarung
Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz benutzen.
Achtung!
Vorgezogener Redaktionsschluß für die 21. KW (Christi Himmelfahrt)
Alle Manuskripteinsender werden gebeten, die Manuskripte die in der 21. Kalenderwoche veröffentlicht werden
Freitag, den 15.05.1998,12.00 Uhr,
bei der Redaktion, Zimmer 233, abzugeben.
Wir bitten um Beachtung!

