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Montabaur

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Nr. 17/98

Anbindung der Gemeinde an den Linienbusverkehr nach Fertigstellung der Umgehungsstraße B 255

Nach den Planfeststellungsunterlagen zur Ortsumgehung Boden ist der Anschluß an die B 255 m Richtung Montabaur über ein Brückenbauwerk vorgesehen. Nachdem bekannt wurde, daß die­ses Brückenbauwerk zur Zeit noch nicht gebaut werden soll, fürchtet die Ortsgemeinde, von den Linienbussen nicht mehr angefahren zu werden. Aus diesem Grunde hat am 02.02.1998 ein Ortstermin mit den zuständigen Stellen für den Linienbusver­kehr stattgefunden. Hierbei wurden zwar verschiedene Anbin­dungsmöglichkeiten angesprochen, jedoch nur folgende Lösun­gen favorisiert.

a) Herstellung eines neuen Haltepunktes im Bereich der ge­meindlichen Grünanlage am ehemaligen Abzweig der L 300 in Richtung Meudt.

b) Herstellung eines neuen Haltepunktes an der ehemaligen Zufahrt zur Firma Goerg & Schneider.

In Anbetracht der größeren Sicherheit für die Kinder entschied sich der Ortsgemeinderat für die Lösung a). Die Verbandsgemein­de wurde beauftragt, einen entsprechenden Antrag der Kreisver­kehrsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

Die Durchführung dieser Maßnahme ist jedoch abhängig von der Entscheidung der Straßenverwaltung Rheinland-Pfalz, die inzwi­schen beabsichtigt, doch eine direkte Anbindung an die neue B 255 in Richtung Montabaur herzustellen.

Absperrmaßnahmen im Bereich der zur Gemeindestraße ab­gestuften L 300

Der Gemeinderat beschloß einstimmig, die provisorischen Ab­sperrmaßnahmen an der zur Gemeindestraße abgestuften L 300 wie folgt zu ändern:

Moschheimer Straße

Herstellung einer kleinen Verkehrsinsel im Einmündungsbereich.

Meudter Straße

Errichtung einer Schranke am Ortsausgang und im Rahmen der Anlegung der neuen Haltestelle Anbringung einer Fahrbahnver­engung.

Benutzungsplan der Ahrbachhalle Boden, gültig ab

01.05.1998

Montag

18.00 bis 20.00 Uhr, Tischtennis 20.00 bis 22.00 Uhr Damengymnastik

Dienstag

17.30 bis 19.00 Uhr Jugendtraining, Ringen 19.00 bis 22.00 Uhr Seniorentraining, Ringen

Mittwoch

15.30 bis 18.00 Uhr Kinderturnen (ASV)

18.00 bis 22.00 Uhr Tischtennis

Donnerstag

19.00 bis 22.00 Uhr Seniorentraining, Ringen (kann in Absprache mit der Volleyballgruppe geändert werden)

Freitag

17.30 bis 19.00 Uhr Bambinitraining, Ringen

19.00 bis 21.00 Uhr Seniorentraining, Ringen, (kann bei rechtzei­tiger Absprache zwischen Big Band und ASV geändert werden)

Samstag

14.00 bis 22.00 Uhr Meisterschaftsspie!e/-kämpfe nach Termin­plan (Hinweis für TT: Die Anfangszeiten bei Heimspielen sind so zu legen, daß es zu keinen Überschneidungen kommt und noch Zeit für den Hallenaufbau zum Ringen besteht.)

Sonntag

frei

Hinweise für alle Hallenbenutzer:

1. Familienfeiern sind bis spätestens 4 Wochen vor der Nutzung anzumelden.

2. Bei Beerdigungen mit anschließendem Kaffee in der Halle müssen die Übungszeiten evtl, kurzfristig geringfügig geän­dert werden bzw. die erste Übungseinheit ausfallen.

Heiligenroth

Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters

Dienstags.17.00 bis 19.30 Uhr

und... nach Vereinbaruna

Telefon.02602/16606

Fax..'.02602/917396

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth findet am Dienstag, dem 28. April 1998, um 19.30 Uhr, im Gemeinde­zentrum statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1998

2. Bebauungsplan »Illbach-Nordumgehung«

3. Hinterfüllung der Widerlager DB-Brücke im Illbach

4. Verkleinerung diverser Pflanzbeete in der Schul- bzw. Dres­dener Straße

5. Ausbau eines Transportweges der ARGE Infra Erde

6. Verschiedenes/Bekanntgaben

7. Einwohnerfragestunde II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Bauangelegenheit

2. Finanz-/Jagdpachtangelegenheit

3. Verschiedenes

Zerfas, Ortsbürgermeister

Hinweis

Die Fraktionssitzung der CDU-Fraktion findet am Montag, dem 27.04.1998, um 19.00 Uhr, im Bürgermeisteramt statt.

Die Fraktionssitzung der SPD-Fraktion findet am Freitag, 24.04.1998, um 19.30 Uhr, im Gemeindezentrum statt.

1. Satzung

der Ortsgemeinde Heiligenroth

zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung vom 10. April 1998

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 31. März 1998 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBL. S. 104) sowie des § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141) folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird.

§1

Die Erschließungsbeitragssatzung der Ortsgemeinde Heiligen­roth vom 05.10.1987 wird wie folgt geändert:

§ 6 Abs. 3 erhält folgende Neufassung:

»Grundstücke an zwei aufeinanderstoßenden Erschließungsan­lagen (Eckgrundstücke) und Grundstücke zwischen zwei Er­schließungsanlagen (durchlaufende Grundstücke) sind für beide Erschließungsanlagen beitragspflichtig, wenn sie durch beide Anlagen erschlossen werden und die Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 BauGB vorliegen. Der Berechnung des Erschließungsbei­trages werden die sich nach Absatz 1 oder Absatz 2 ergebenden Berechnungsdaten jeweils nur mit der Hälfte zugrunde gelegt. Für Grundstücke, die durch mehr als zwei aufeinanderstoßende Erschließungsanlagen erschlossen werden, werden die Berech­nungsdaten nach Absatz 1 oder Absatz 2 durch die Zahl der Erschließungsanlagen geteilt.«

§2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Heiligenroth, 10.04.1998 (S.) Zerfas, Ortsbürgermeistet

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur. Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 1995 (GVBI. S. 521 ff.) wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor­schriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zu- j stände gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntma-1 chung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies f' | nicht, wenn