Montabaur
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Nr. 17/98
Anbindung der Gemeinde an den Linienbusverkehr nach Fertigstellung der Umgehungsstraße B 255
Nach den Planfeststellungsunterlagen zur Ortsumgehung Boden ist der Anschluß an die B 255 m Richtung Montabaur über ein Brückenbauwerk vorgesehen. Nachdem bekannt wurde, daß dieses Brückenbauwerk zur Zeit noch nicht gebaut werden soll, fürchtet die Ortsgemeinde, von den Linienbussen nicht mehr angefahren zu werden. Aus diesem Grunde hat am 02.02.1998 ein Ortstermin mit den zuständigen Stellen für den Linienbusverkehr stattgefunden. Hierbei wurden zwar verschiedene Anbindungsmöglichkeiten angesprochen, jedoch nur folgende Lösungen favorisiert.
a) Herstellung eines neuen Haltepunktes im Bereich der gemeindlichen Grünanlage am ehemaligen Abzweig der L 300 in Richtung Meudt.
b) Herstellung eines neuen Haltepunktes an der ehemaligen Zufahrt zur Firma Goerg & Schneider.
In Anbetracht der größeren Sicherheit für die Kinder entschied sich der Ortsgemeinderat für die Lösung a). Die Verbandsgemeinde wurde beauftragt, einen entsprechenden Antrag der Kreisverkehrsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Die Durchführung dieser Maßnahme ist jedoch abhängig von der Entscheidung der Straßenverwaltung Rheinland-Pfalz, die inzwischen beabsichtigt, doch eine direkte Anbindung an die neue B 255 in Richtung Montabaur herzustellen.
Absperrmaßnahmen im Bereich der zur Gemeindestraße abgestuften L 300
Der Gemeinderat beschloß einstimmig, die provisorischen Absperrmaßnahmen an der zur Gemeindestraße abgestuften L 300 wie folgt zu ändern:
Moschheimer Straße
Herstellung einer kleinen Verkehrsinsel im Einmündungsbereich.
Meudter Straße
Errichtung einer Schranke am Ortsausgang und im Rahmen der Anlegung der neuen Haltestelle Anbringung einer Fahrbahnverengung.
Benutzungsplan der Ahrbachhalle Boden, gültig ab
01.05.1998
Montag
18.00 bis 20.00 Uhr, Tischtennis 20.00 bis 22.00 Uhr Damengymnastik
Dienstag
17.30 bis 19.00 Uhr Jugendtraining, Ringen 19.00 bis 22.00 Uhr Seniorentraining, Ringen
Mittwoch
15.30 bis 18.00 Uhr Kinderturnen (ASV)
18.00 bis 22.00 Uhr Tischtennis
Donnerstag
19.00 bis 22.00 Uhr Seniorentraining, Ringen (kann in Absprache mit der Volleyballgruppe geändert werden)
Freitag
17.30 bis 19.00 Uhr Bambinitraining, Ringen
19.00 bis 21.00 Uhr Seniorentraining, Ringen, (kann bei rechtzeitiger Absprache zwischen Big Band und ASV geändert werden)
Samstag
14.00 bis 22.00 Uhr Meisterschaftsspie!e/-kämpfe nach Terminplan (Hinweis für TT: Die Anfangszeiten bei Heimspielen sind so zu legen, daß es zu keinen Überschneidungen kommt und noch Zeit für den Hallenaufbau zum Ringen besteht.)
Sonntag
frei
Hinweise für alle Hallenbenutzer:
1. Familienfeiern sind bis spätestens 4 Wochen vor der Nutzung anzumelden.
2. Bei Beerdigungen mit anschließendem Kaffee in der Halle müssen die Übungszeiten evtl, kurzfristig geringfügig geändert werden bzw. die erste Übungseinheit ausfallen.
Heiligenroth
Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters
Dienstags.17.00 bis 19.30 Uhr
und... nach Vereinbaruna
Telefon.02602/16606
Fax..'.02602/917396
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth findet am Dienstag, dem 28. April 1998, um 19.30 Uhr, im Gemeindezentrum statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1998
2. Bebauungsplan »Illbach-Nordumgehung«
3. Hinterfüllung der Widerlager DB-Brücke im Illbach
4. Verkleinerung diverser Pflanzbeete in der Schul- bzw. Dresdener Straße
5. Ausbau eines Transportweges der ARGE Infra Erde
6. Verschiedenes/Bekanntgaben
7. Einwohnerfragestunde II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Bauangelegenheit
2. Finanz-/Jagdpachtangelegenheit
3. Verschiedenes
Zerfas, Ortsbürgermeister
Hinweis
Die Fraktionssitzung der CDU-Fraktion findet am Montag, dem 27.04.1998, um 19.00 Uhr, im Bürgermeisteramt statt.
Die Fraktionssitzung der SPD-Fraktion findet am Freitag, 24.04.1998, um 19.30 Uhr, im Gemeindezentrum statt.
1. Satzung
der Ortsgemeinde Heiligenroth
zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung vom 10. April 1998
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 31. März 1998 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBL. S. 104) sowie des § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141) folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird.
§1
Die Erschließungsbeitragssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth vom 05.10.1987 wird wie folgt geändert:
§ 6 Abs. 3 erhält folgende Neufassung:
»Grundstücke an zwei aufeinanderstoßenden Erschließungsanlagen (Eckgrundstücke) und Grundstücke zwischen zwei Erschließungsanlagen (durchlaufende Grundstücke) sind für beide Erschließungsanlagen beitragspflichtig, wenn sie durch beide Anlagen erschlossen werden und die Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 BauGB vorliegen. Der Berechnung des Erschließungsbeitrages werden die sich nach Absatz 1 oder Absatz 2 ergebenden Berechnungsdaten jeweils nur mit der Hälfte zugrunde gelegt. Für Grundstücke, die durch mehr als zwei aufeinanderstoßende Erschließungsanlagen erschlossen werden, werden die Berechnungsdaten nach Absatz 1 oder Absatz 2 durch die Zahl der Erschließungsanlagen geteilt.«
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Heiligenroth, 10.04.1998 (S.) Zerfas, Ortsbürgermeistet
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur. Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 1995 (GVBI. S. 521 ff.) wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zu- j stände gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntma-1 chung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies f' | nicht, wenn

