Montabaur
Nr. 17/98
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Öffentliche Bekanntmachung
Her 1 Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1998 vom 14.04.1998
I.
Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Nachtragshaushaltssat- zuno beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 08.04.1998 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht (+) vermindert (-) um DM
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber bisher DM
auf nunmehr festgesetzt DM
a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen dieAusaaben
+ 77.000 + 77.000
29.377.000
29.377.000
29.454.000
29.454.000
b) im Vermögenshaushalt treten keine Änderungen ein.
[Per Gesamtbetrag der Kredite der Verbandsgemeinde und der IVerbandsgemeindewerke werden nicht geändert.
Die Höchstbeträge der Kassenkredite werden nicht geändert.
[§4
[Die Gesamtbeträge der Verpflichtungsermächtigungen werden nicht geändert.
Die Verbandsgemeindeumlage wird nicht geändert.
Genehmigung der I. Nachtragshaushaltssatzung
Degen die I. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Zontabaur für das Haushaltsjahr 1998 werden keine Bedenken Erhoben.
[>6410 Montabaur, 08.04.1998
<reisverwaltung des Westerwaldkreises
jtot. 1 Az. 029/901-10 In Vertretung: gez. Dr. Löhr
DIL
per Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom P7.04.1998 bis 07.05.1998 bei der Verbandsgemeindeverwaltung |lontabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer- llatz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags |is mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 |lhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Jlontabaur, 14.04.1998 |Verbandsgemeinde Montabaur (S.)
gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweis
RWn. die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- pintten dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes Zustandekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung |L Von Anfan 9 a n gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht,
jßr“nn
I' p e Bestimmungen über die Öffentlichkeit, der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung aer Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassunq vom 31 Januar 1994 (GVBI. S. 153).
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik—schreibt für die Ortsgemeinde Heilberscheid
die Fertigstellung der Baustraße im Neubaugebiet »Neu- roth« und den Ausbau der Rothbornstraße öffentlich aus.
Leistungsumfang:
Los 1 - Fertigstellung der Baustraße im Neubaugebiet »Neuroth«:
ca.
2.000 m 2
Planum
ca.
650 to
Frostschutzmaterial
ca.
1.800 m 2
Pflasterfläche
ca.
400 m
Rinne
ca.
13 Stück
Straßenabläufe
Los 2 - Ausbau der Rothbornstraße:
ca.
300 m 3
Aushub incl. Rinne Natursteinpflaster, Borde und Teerdecke
ca.
500 m 2
Planum
ca.
440 to
Frostschutzmaterial
ca.
450 m 2
Pflasterfläche
ca.
110 m
Rinne
ca.
120 m
Stra ßenbeleuchtu ngskabel
ca.
120 m
Kanalleitung DN 300 - Stahlbetonrohre
ca.
120 m
Wasserleitung, GGG 100
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 05.05.1998 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur-Fachbereich Technik, Zimmer 214, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 56410 Montabaur, anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 30,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur, Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen. Gegen zusätzliche Bezahlung eines Betrages von 10,00 DM wird auf Anforderung ergänzend zu den Ausschreibungsunterlagen ein Datenträger Diskette (MS DOS) 3,5", (1,4 MB/2HD) mit dem Leistungsverzeichnis in Kurztext GAEB-Kennung der Datenaustauschphase 83 (ohne LV Kanalisation) übersandt.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist Mittwoch, 3. Juni 1998,10.00 Uhr.
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur — Fachbereich Technik —, Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen. Die Submission findet im Zimmer 218 statt.
Montabaur, 17.04.1998 E. Schaaf, erster Beigeordneter

