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Montabaur

Nr. 17/98

Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

Her 1 Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1998 vom 14.04.1998

I.

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz folgende Nachtragshaushaltssat- zuno beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 08.04.1998 hiermit be­kanntgemacht wird:

§1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht (+) vermindert (-) um DM

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber bisher DM

auf nunmehr festgesetzt DM

a) im Verwaltungs­haushalt die Einnahmen dieAusaaben

+ 77.000 + 77.000

29.377.000

29.377.000

29.454.000

29.454.000

b) im Vermögens­haushalt treten kei­ne Änderungen ein.

[Per Gesamtbetrag der Kredite der Verbandsgemeinde und der IVerbandsgemeindewerke werden nicht geändert.

Die Höchstbeträge der Kassenkredite werden nicht geändert.

[§4

[Die Gesamtbeträge der Verpflichtungsermächtigungen werden nicht geändert.

Die Verbandsgemeindeumlage wird nicht geändert.

Genehmigung der I. Nachtragshaushaltssatzung

Degen die I. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Zontabaur für das Haushaltsjahr 1998 werden keine Bedenken Erhoben.

[>6410 Montabaur, 08.04.1998

<reisverwaltung des Westerwaldkreises

jtot. 1 Az. 029/901-10 In Vertretung: gez. Dr. Löhr

DIL

per Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom P7.04.1998 bis 07.05.1998 bei der Verbandsgemeindeverwaltung |lontabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer- llatz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags |is mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 |lhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Jlontabaur, 14.04.1998 |Verbandsgemeinde Montabaur (S.)

gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweis

RWn. die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- pintten dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes Zustan­dekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung |L Von Anfan 9 a n gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht,

jßrnn

I' p e Bestimmungen über die Öffentlichkeit, der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung aer Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde­verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder­mann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemein­deordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassunq vom 31 Januar 1994 (GVBI. S. 153).

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbe­reich Technikschreibt für die Ortsgemeinde Heilberscheid

die Fertigstellung der Baustraße im Neubaugebiet »Neu- roth« und den Ausbau der Rothbornstraße öffentlich aus.

Leistungsumfang:

Los 1 - Fertigstellung der Baustraße im Neubaugebiet »Neuroth«:

ca.

2.000 m 2

Planum

ca.

650 to

Frostschutzmaterial

ca.

1.800 m 2

Pflasterfläche

ca.

400 m

Rinne

ca.

13 Stück

Straßenabläufe

Los 2 - Ausbau der Rothbornstraße:

ca.

300 m 3

Aushub incl. Rinne Natursteinpflaster, Borde und Teerdecke

ca.

500 m 2

Planum

ca.

440 to

Frostschutzmaterial

ca.

450 m 2

Pflasterfläche

ca.

110 m

Rinne

ca.

120 m

Stra ßenbeleuchtu ngskabel

ca.

120 m

Kanalleitung DN 300 - Stahlbetonrohre

ca.

120 m

Wasserleitung, GGG 100

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 05.05.1998 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur-Fachbereich Technik, Zimmer 214, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 56410 Montabaur, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 30,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto der Verbandsge­meinde Montabaur, Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforde­rung beizulegen. Gegen zusätzliche Bezahlung eines Betra­ges von 10,00 DM wird auf Anforderung ergänzend zu den Ausschreibungsunterlagen ein Datenträger Diskette (MS DOS) 3,5", (1,4 MB/2HD) mit dem Leistungsverzeichnis in Kurztext GAEB-Kennung der Datenaustauschphase 83 (ohne LV Kanalisation) übersandt.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist Mittwoch, 3. Juni 1998,10.00 Uhr.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur Fachbereich Technik, Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen. Die Submission findet im Zimmer 218 statt.

Montabaur, 17.04.1998 E. Schaaf, erster Beigeordneter