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Montabaur

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Nr. 15/5

Horbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung:.Tel. 06439/7435

Ortsbürgermeister privat:.Tel. 06439/7404

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt be­kanntgegeben.

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das Jahr 1998 vom 02.04.1998

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlos­sen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Monta­baur als Aufsichtsbehörde vom 31.03.1998 hiermit bekanntge­macht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1998 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.680.000,-DM

in der Ausgabe auf.680.000,- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.225.000, DM

in der Ausgabe auf.225.000, DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.- DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.- DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).250 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.

2. Gewerbesteuer . 320 v.H.

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehal­ten werden:

für den ersten Hund.40, DM

für den zweiten Hund.120, DM

für jeden weiteren Hund.200, DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das Haushaltsjahr 1998 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 31.03.1998

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 14.04. bis 23.04.1998 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Horbach, 02.04.1998 Ortsgemeindeverwaltung Horbach (S.)

gez. Wilhelmi, Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor­schriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustan­de gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, $ Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachürj der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörd den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung a V erfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeind Verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der dj Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat,]

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemac« so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedd mann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemein deordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 3 Januar 1994 (GVBI.S. 153).

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach vom 26.03.1991

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1998 einstimmig veratj schiedet

In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Berj tung und Beschlußfassung überden Haushaltsplan und die Haul haltssatzung 1998 an. ]

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in AbstimmyJ mit der Ortsgemeinde einen Pianentwurf erstellt und zur SitzuJ vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgj meinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haiij haltssatzung. ]

Die Haushaltssatzung 1998, die die summarische Zusammenfal sung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzui

gen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 680.000,003

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 225.000,00 D

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1998 vi folgt festgelegt:

Grundsteuer A.250 v.l

Grundsteuer B. 290 v.l

Gewerbesteuer...... 320 v.l

Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund.400

für den zweiten Hund.1200

für jeden weiteren Hund.. 2000

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognos zum Haushaltsjahr 1998 enthält der dem Haushaltsplan beige« te Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informatj nen zur Kenntnis gegeben.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann die Ortsgemeinde Horba davon ausgehen, daß zum Jahresende 1997 Rücklagenmittel vj rd. 427.000,- DM vorgehalten werden können. I

Ausgehend von einem tatsächlichen Bestand zum 31.12.191 von 437.520,40 DM sollte It. Haushaltsplan 1997 eine Entnahij von 75.000,00 DM erfolgen, was einem Bestand zum 31.12.181 von 362.520,40 DM gleichgekommen wäre. Investitionsverlagerungen nach 1998, betreffend die Sanieruj des Bürgermeisteramtes, Ausbau des Brunnenweges sowie« Ausbau von Wirtschaftswegen erübrigen eine komplette Rücti genentnahme, wie sie im Haushaltsplan 1997 vorgesehen wal Dieses Rücklagenpolster sowie die Tatsache, daß die Orts* meinde schuldenfrei ist, sind Indiz einer soliden finanziellen Baj für die Aufstellung des Etats 1998. I

Haushalt 1998 I

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 905.000,00 DM. Hier* entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshausli 680.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshausli 225.000,00 DM. J

Da weder Kredite zur Finanzierung der anstehenden Maßnahrl benötigt werden, noch Verpflichtüngsermächtigungen einzul hen sind, erübrigt sich deren Festsetzung. I

Gegenüber dem Vorjahr treten keine Veränderungen bei! Steuersätzen ein. I

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich I 712.000,00 DM um 32.000,00 DM auf 680.000,00 DM. Mini rungsgründe sind die gegenüber dem Vorjahr eingetretenen 1 änderungen im Steuerbereich, sowie die Zahlung einer niedrij ren Umlage an den Kindergartenzweckverband Gacki bach/Horbach. 1