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Nr. 15/98

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t Konzertbesetzung also, die ein unterhaltsames und an- chsvolles Jubiläumskonzert verspricht. Eintrittskarten sind i allen Sängerinnen und Sängern zum Preis von 12,00 DM für achsene und 7,00 DM für Jugendliche oder bei Raimund häfer, Bergstraße 11 A, Tel.: 8602, oder Heike Hinz, St. Barba- Straße 9, Tel.: 70467, erhältlich. Der Sonntag, 10. Mai, steht nz im Zeichen der Familie. Beginnend mit einem Gottesdienst der Turnhalle, einem anschließenden kurzen Festakt zur Er- nnung von Josef Kaspari zum Ehrenvorsitzenden der Sänger- inpe III. wird mit einem unterhaltsamen Frühschoppen und terschiedlichsten Aktionen und Attraktionen für Kinder (Hüpf- raen und Spielmobil - Spielwettbewerbe) die ganze Familie gesprochen - auch das leibliche Woh! wird nicht zu kurz mmen. Unsere Küche verspricht Gutes. Unterhaltung und Spaß Jung und Alt steht also auf der Tagesordnung. Musikalisch irahmt wird diese Sonntagsveranstaltung durch Vorträge des auen- und Männerchores und des »Jugendorchesters der Big |nd Boden«.

J diesem Wochenende heißt es also in Ruppach-Goldhausen (eiben oder nach Ruppach-Goldhausen kommen. Wer an die- jm Wochenende dem Gesangverein helfend zur Seite stehen Echte, ist herzlich willkommen-wir sind für jede helfende Hand fnkbar. Anmeldungen bzw. nähere Informationen bei Raimund Ihäfer, Bergstraße 11 A, Tel.: 8602.

AUGST

jücherei-lnfo

;r Gemeindebücherei Eitelborn

_Jes Rathaus, Unterdorfstraße

? as {c|nungszeiten der Gemeindebücherei Eitelborn (für alle Einwoh- 1platz J n|r der Augst-Gemeinden):

.jfjontags.von 15.00 bis 17.00 Uhr

zu 10« leinerf

Ijttwochs.von 17.00 bis 19.00 Uhr

»rkehrsverein Eitelborn e.V.

Wie in der JHV angekündigt findet der Arbeitseinsatz in Wald und ftir am 18.04.1998 statt. Wir treffen uns um 09.00 Uhr an der C&ragenanlage des Vereins. Für Mittagessen ist gesorgt. Um r^je Teilnahme wird gebeten. Bei Regenwetter fällt der Einsatz aus. Neuer Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben. Telefoni- sdhe Anmeldungen wegen des Mittagessens sind an den 1. Vorsitzenden zu richten.

Eitelborn

reehstunde des Ortsbürgermeisters

Ji^pfenstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

jirfenÄDonnerstags.von 18.30 bis 20.00 Uhr

g uJ6 lefon und Fax: 02620/8610 ;feien^H

ucheiEp er| tliche Bekanntmachung

>r TmT Haushaltssatzung der Ortsgemeinde demMtelborn für das Jahr 1998 vom 02.04.1998

I dem^ odasl

iahn«|^ r Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeord' ng für Rheinland-Pfalz folgende Haushaitssatzung beschlos rleite(^H n > die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Monta e v«H ur ®ls Aufsichtsbehörde vom 30.03.1998 hiermit bekanntge r-mipP cht wird' st die

H a ushaltspian für das Haushaltsjahr 1998 wird im timmitt2jf rwaltun 9shaushalt

owoiiH|der Einnahme auf.2.486.000 DM

Hder Ausgabe auf.2.486.000 DM

?fusP!!i mögenshaushalt

>r dafM2 er Einnahm e auf.1.285.000 DM

Wfl der Ausgabe auf. 1 .285.000 DM

^gesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.875.000 DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.-DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).250 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.

2. Gewerbesteuer .320 v.H.

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehal­ten werden:

für den ersten Hund.50,- DM

für den zweiten Hund. 75- DM

für jeden weiteren Hund.100,- DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushalts­satzung der Ortsgemeinde Eitelborn für das Haushaltsjahr 1998 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite

in Höhe von.875.000 DM

56410 Montabaur, 30.03.1998

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel

m.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 14.04. bis 23.04.1998 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Eitelborn, 02.04.1998 Ortsgemeindeverwaltung Eitelborn (S.)

gez. Blath, Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor­schriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zu­stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntma­chung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde­verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder­mann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemein­deordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

Einladung

Zur Information und Diskussion über Arbeitsplätze, Rente, Steu­ern etc. und weitere Sie interessierende Themen laden die SPD- Ortsvereine der Augst ein!

Wann? Donnerstag, 7. Mai 1998,19.00 Uhr; wo? in der Augsthalle Neuhäusel/Eitelborn.

Ein Mitarbeiter aus der Bundeszentrale der SPD stellt sich Ihren Fragen und diskutiert mit Ihnen.

Tennis-Club 1980 Eitelborn e.V.

Arbeitseinsätze

Zur Vorbereitung der Tennisanlage auf die neue Saison finden am 18. und 25. April jeweils um 09.00 Uhr die ersten Arbeitsein­sätze in diesem Jahr statt.