Montabaur
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Nr. 13/98
3. Die Hundesteuerj
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehal
ten werden: j
für den ersten Hund..:.50,- DM
für den zweiten Hund'..100,— DM
für jeden weiteren Hund.150,—DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Haushaltsjahr 1998 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 16.03.1998
Kreisverwaltung des Vyesterwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30.03.1998 bis 08.04.1998 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhf und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 l)hr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Girod, 19.03.1998
Ortsgemeindeverwaltung Girod (S.)
gez. Harmappel, Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153). '
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Girod
vom 10.03.1998
Haushaftsplan/Haushältssatzung 1998 einstimmig verabschiedet (
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlußfassung überden Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1998 an,
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 1998, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzun
gen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben je.1.501.000,00 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben je.497.000,00 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1998 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A. 250 v. H.
Grundsteuer B.290 v. H.
Gewerbesteuer.320 v. H.
Die Hundesteuer beträgt!
für den ersten Hund..50,00 DM
für den zweiten Hund.„...100,00 DM
für jeden weiteren Hund .j. .150,00 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1998 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben.
Zum Jahresende 1997 erwartet die Ortsgemeinde Girod einen Rücklagenbestand von ca. 600.000,00 DM. Dies ist eine überaus erfreuliche Entwicklung, wenn man bedenkt, daß ausgehend von einem tatsächlichen Bestand zum 31.12.1996 von 379.011,93 DM im Haushaltsjahr 1997 eine Entnahme von 213.785,00 DM erfolgen sollte. Zurückzuführen ist dieser positive Trend auf erhebliche Mehreinnahmen bei Grundstückserlösen, auf die Ver- einnahmung von Zuweisungsbeträgen für den Umbau des Nebengebäudes zu einem Laden sowie auf Einsparungen beim Erwerb von Grundstücken.
Aufgrund der in 1997 vorgenommenen Sondertilgung beziffert sich die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde nur noch auf 74.922,46 DM. Eine sich hieraus ergebende Pro-Kopf-Verschul- dung von 64,03 DM liegt deutlich unter dem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 564,00 DM.
Für die Aufstellung des Etats 1998 ergibt sich somit eine deutlich bessere Finanzsituation, als dies noch nach den Zahlen des Haushaltes 1997 zu erwarten war.
Haushalt 1998
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.998.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.501.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 497.000,00 DM.
Da zur Finanzierung der anstehenden Maßnahmen weder Kredite noch Verpfiichtungsermächtigungen benötigt werden, erübrigt sich eine Festsetzung.
Gegenüber dem Vorjahr treten keine Veränderungen bei den Steuersätzen ein.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich von 1.532.000,00 DM um 31.000,00 DM auf nun 1.501.000,00 DM. Dieser Rückgang ist schwerpunktmäßig der Einnahmensituation im Unterabschnitt 9000-Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen - zuzuschreiben.
Im Einnahmenbereich des Verwaltungshaushaltes dominiert der Unterabschnitt »Steuer und allgemeine Zuweisungen« mit einem prozentualen Anteil von 66,09 %.
Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich aus
folgenden Bereichen zusammen:
Erstattungen, Zuweisungen.14,11 v. H.
Gebühren. 3,12 v. H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und ..10,71 v. H.
sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen
Sonstige Finanzeinnahmen.5,97 v. H.
(Konzessionsabgaben, Zinsen)
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde.
Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben
des Verwaltungshaushaltes haben
1. Personalausgaben. 25,25 v. H.
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben ..16,86 v. H.
3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche
Einrichtungen.0,34 v. H.
4. Umlagen.43,20 v. H.
5. Zinsausgaben.0,21 v. H.
6. Zuführung zum Vermögenshaushalt.14,14 v. H.
Als freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1998 errechnet sich unter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistungen ein Betrag von Überschuß 198.000,00 DM.
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat am 25.05.1997 beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen das Volumen. Die Fortschreibung hat ergeben, daß für die folgenden Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und Ausgaben entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen sind:
1. Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen... 2.000,00 DM
2. Bürgersteigausbau.50.000,00 DM
3. Erschließung Kapellenweg einschließlich
Straßenoberflächenentwässerungsanteil.213.000,00 DM
4. Straßenbau Backhausweg.25.000,00 DM
5. Kauf von Tischen und Stühlen für das
Dorfgemeinschaftszentrum.10.500,00 DM

