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Montabaur

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Nr. 13/98

3. Die Hundesteuerj

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehal­

ten werden: j

für den ersten Hund..:.50,- DM

für den zweiten Hund'..100, DM

für jeden weiteren Hund.150,DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Haushaltsjahr 1998 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 16.03.1998

Kreisverwaltung des Vyesterwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30.03.1998 bis 08.04.1998 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhf und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 l)hr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Girod, 19.03.1998

Ortsgemeindeverwaltung Girod (S.)

gez. Harmappel, Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor­schriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustan­de gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde­verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeord­nung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153). '

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Girod

vom 10.03.1998

Haushaftsplan/Haushältssatzung 1998 einstimmig verab­schiedet (

In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Bera­tung und Beschlußfassung überden Haushaltsplan und die Haus­haltssatzung 1998 an,

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsge­meinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haus­haltssatzung.

Die Haushaltssatzung 1998, die die summarische Zusammenfas­sung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzun­

gen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben je.1.501.000,00 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben je.497.000,00 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1998 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A. 250 v. H.

Grundsteuer B.290 v. H.

Gewerbesteuer.320 v. H.

Die Hundesteuer beträgt!

für den ersten Hund..50,00 DM

für den zweiten Hund....100,00 DM

für jeden weiteren Hund .j. .150,00 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1998 enthält der dem Haushaltsplan beigefüg­te Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informatio­nen zur Kenntnis gegeben.

Zum Jahresende 1997 erwartet die Ortsgemeinde Girod einen Rücklagenbestand von ca. 600.000,00 DM. Dies ist eine überaus erfreuliche Entwicklung, wenn man bedenkt, daß ausgehend von einem tatsächlichen Bestand zum 31.12.1996 von 379.011,93 DM im Haushaltsjahr 1997 eine Entnahme von 213.785,00 DM erfolgen sollte. Zurückzuführen ist dieser positive Trend auf er­hebliche Mehreinnahmen bei Grundstückserlösen, auf die Ver- einnahmung von Zuweisungsbeträgen für den Umbau des Ne­bengebäudes zu einem Laden sowie auf Einsparungen beim Erwerb von Grundstücken.

Aufgrund der in 1997 vorgenommenen Sondertilgung beziffert sich die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde nur noch auf 74.922,46 DM. Eine sich hieraus ergebende Pro-Kopf-Verschul- dung von 64,03 DM liegt deutlich unter dem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 564,00 DM.

Für die Aufstellung des Etats 1998 ergibt sich somit eine deutlich bessere Finanzsituation, als dies noch nach den Zahlen des Haushaltes 1997 zu erwarten war.

Haushalt 1998

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.998.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.501.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaus­halt 497.000,00 DM.

Da zur Finanzierung der anstehenden Maßnahmen weder Kredite noch Verpfiichtungsermächtigungen benötigt werden, erübrigt sich eine Festsetzung.

Gegenüber dem Vorjahr treten keine Veränderungen bei den Steuersätzen ein.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich von 1.532.000,00 DM um 31.000,00 DM auf nun 1.501.000,00 DM. Dieser Rückgang ist schwerpunktmäßig der Einnahmensituation im Unterabschnitt 9000-Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen - zuzuschreiben.

Im Einnahmenbereich des Verwaltungshaushaltes dominiert der Unterabschnitt »Steuer und allgemeine Zuweisungen« mit einem prozentualen Anteil von 66,09 %.

Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich aus

folgenden Bereichen zusammen:

Erstattungen, Zuweisungen.14,11 v. H.

Gebühren. 3,12 v. H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und ..10,71 v. H.

sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen

Sonstige Finanzeinnahmen.5,97 v. H.

(Konzessionsabgaben, Zinsen)

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaus­haltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetz­liche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichtigen Wün­sche der Ortsgemeinde.

Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen An­teil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben

des Verwaltungshaushaltes haben

1. Personalausgaben. 25,25 v. H.

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben ..16,86 v. H.

3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche

Einrichtungen.0,34 v. H.

4. Umlagen.43,20 v. H.

5. Zinsausgaben.0,21 v. H.

6. Zuführung zum Vermögenshaushalt.14,14 v. H.

Als freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1998 errechnet sich unter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistungen ein Betrag von Überschuß 198.000,00 DM.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat am 25.05.1997 beschlossene Investi­tionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Ver­mögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen das Volumen. Die Fortschreibung hat erge­ben, daß für die folgenden Investitionen, Investitionsförderungs­maßnahmen und Ausgaben entsprechende Haushaltsmittel be­reitzustellen sind:

1. Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen... 2.000,00 DM

2. Bürgersteigausbau.50.000,00 DM

3. Erschließung Kapellenweg einschließlich

Straßenoberflächenentwässerungsanteil.213.000,00 DM

4. Straßenbau Backhausweg.25.000,00 DM

5. Kauf von Tischen und Stühlen für das

Dorfgemeinschaftszentrum.10.500,00 DM