Montabaur
Nr. 13/98
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Farenau -Acker-Mittelwald« der Stadt Montabaur
hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 12.03.1998 den Beschluß gefaßt, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »Farenau - Acker - Mittelwald« aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch den Graben Parzelle Nr. 2509/1,
im Osten: durch das Grundstück Parzelle Nr. 1810/11,
im Süden: durch die Mainzer Straße,
im Westen: durch die Buchenstraße
und ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
Der Aufstellungsbeschluß des Stadtrates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Montabaur, 19.03.1998 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung/Neufassung des Bebauungsplanes »Farenau - Acker - Mittelwald« der Stadt Montabaur hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 12.03.1998 die Aufstellung bzw. Neufassung des Bebauungsplanes »Farenau-Acker—Mittelwald« beschlossen (s. vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der, Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 06.04.1998 bis 08.05.1998 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis
12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis
12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis
12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 19.03.1998 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Alter Galgen - Erweiterung« der Stadt Montabaur
hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 12.03.1998 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Alter Galgen—Erweiterung« in Bezug auf den Ausschluß bestimmter Einzelhandelsnutzungen zu ändern.
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
•ims;
Montabaur, 19.03.1998 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Alter Galgen - Erweiterung« der Stadt Montabaur
hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 12.03.1998 die Änderung des Bebauungsplanes »Alter Galgen - Erweiterung« in Bezug auf den Ausschluß bestimmter Einzelhandelsnutzungen beschlossen (s. vorstehende amtliche Bekanntmachung).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 06.04.1998 bis 08.05.1998 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis
12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis
12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis
12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 19.03.1998 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

