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Montabaur

Nr. 13/98

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Farenau -Acker-Mittel­wald« der Stadt Montabaur

hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses ge­mäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 12.03.1998 den Beschluß gefaßt, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »Farenau - Acker - Mittelwald« aufzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt be­grenzt:

im Norden: durch den Graben Parzelle Nr. 2509/1,

im Osten: durch das Grundstück Parzelle Nr. 1810/11,

im Süden: durch die Mainzer Straße,

im Westen: durch die Buchenstraße

und ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

Der Aufstellungsbeschluß des Stadtrates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Montabaur, 19.03.1998 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung/Neufassung des Bebauungsplanes »Farenau - Acker - Mittelwald« der Stadt Montabaur hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 12.03.1998 die Aufstellung bzw. Neufassung des Bebauungsplanes »Faren­au-AckerMittelwald« beschlossen (s. vorstehende öffentliche Bekanntmachung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der, Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 06.04.1998 bis 08.05.1998 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis

12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis

12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis

12.30 Uhr) öffentlich aus.

Montabaur, 19.03.1998 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Alter Galgen - Erweite­rung« der Stadt Montabaur

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 12.03.1998 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Alter GalgenErwei­terung« in Bezug auf den Ausschluß bestimmter Einzelhandels­nutzungen zu ändern.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

ims;

Montabaur, 19.03.1998 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Alter Galgen - Erweite­rung« der Stadt Montabaur

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 12.03.1998 die Änderung des Bebauungsplanes »Alter Galgen - Erweite­rung« in Bezug auf den Ausschluß bestimmter Einzelhandelsnut­zungen beschlossen (s. vorstehende amtliche Bekanntma­chung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 06.04.1998 bis 08.05.1998 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis

12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis

12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis

12.30 Uhr) öffentlich aus.

Montabaur, 19.03.1998 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister