Einzelbild herunterladen

Montabaur

r-11/98 nur der

Wälder

r in der nze Af- >e.

:se sind

srgbau,

Partner

sveran-

ius der

3t« vor, Telefon I/6603), striege- Wirges

Monta-

'atsmit-

jchsten

warsky,

jenom-

imit als mit der inz-Jo- i Stadt- ich §4 s. 3 der it.

ihlleiter

Monta

ingsge- .andes- nit § 98 S. 419) migungj äbehör

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Stiftung »Hospitalfonds der Stadt Montabaur« für das Haushaltsjahr 1998 werden keine Be­denken wegen Rechtsverletzung erhoben.

56410 Montabaur, 26.02.1998 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (S.)

Abt. 1-10/029/940-04

Im Aufträge gez. Maerten

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.03.1998 bis 25.03.1998 im »Alten- und Pflegeheim des Hospitalfönds Monta­baur gemeinnützige GmbH«, in der Verwaltung, 1. Stock, Dill­straße 1,56410 Montabaur, während der allgemeinen Dienststun­den (montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.30 Uhr) öffentlich aus.

56410 Montabaur, 04.03.1998

Stadt Montabaur gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 21 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Bürgermeister der Stadt Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 08.04.1991 (GVBI. S. 104).

Stadtverwaltung Montabaur -Umlegungsausschuß -

Bekanntmachung

Der Umlegungsplan »4. Vorwegnahme der Entscheidung vom 26.02.1998« für das Umlegungsgebiet »Christches Weiher« der Stadt Montabaur ist am 03.03.1998 unanfechtbar geworden. Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253) in der geltenden Fassung wird die Unanfecht­barkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung des neuen Eigentümers in den Besitz des zugeteilten Grundstückes ein.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskata­sters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Es wird darauf hingewiesen, daß die im Umlegungsverzeichnis festgesetzte Geldleistung mit der Bekanntmachung der Unan­fechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig wird.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschus­ses der Stadt schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 04.03.1998

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses (S.)

gez. Reichling

Hausfrauenbund Ortsverband Montabaur

pamen, die sich für die Fahrten am Montag, dem 23. März, und Montag, den 30. März 1998, zur Betriebsbesichtigung der Firma Feinkost Dittmann in Taunusstein, angemeldet haben und verhin­dert sind, bitten wir sich umgehend abzumelden. Es besteht eine Warteliste.

Abmeldungen bitte bei Inge Kirchhoff, Telefon 90149, vornehmen.

Nr. 11/98

Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. im VDH

2. Große Fackelwanderung am 21.03.1998

Wandern Sie mit dem Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. Ortsgruppe Gelbachtal Sitz Montabaur im Scheine der Fackeln um und durch das schöne Montabaur (Fackeln werden gestellt). Bei uns sind alle willkommen. Mit Hund, ohne Hund, Kinder, bringen Sie die ganze Familie mit! Erleben Sie einen unvergeßlichen Abend in geselliger Runde.

Los geht es am 21.03.1998 um ca. 18.00 Uhr auf dem Übungs­gelände an der Staudter Straße. Für eine gute Bewirtung ist bestens gesorgt. Um einen guten'organisatorischen Ablauf zu gewährleisten, ist eine Anmeldung erbeten unter: B. Runz 02602/180755, K. Matschko 02602/60169, M. Tauschinqer 06485/4493

Frauenselbsthilfe nach Krebs

Gruppe Montabaur

Wir treffen uns jeden 3. Donnerstag im Monat um 16.00 Uhr in Montabaur im Pfarrzentrum, Auf dem Kalk. Ansprechpartnerin: Maria Fuchs, Telefon 02602/17878.

Stillgruppe Montabaur

Die Stillgruppe trifft sich wieder am Donnerstag, 12.03.1998, von 09.30 bis 11.30 Uhr, im katholischen Bezirksamt Montabaur, Auf dem Kalk, zum Austausch von Erfahrungen.

Hierzu laden wir alle Schwangeren, Mütter und Kinder (auch die Väter sind willkommen) ein, die sich über die Vorteile und Praxis des Stillens informieren möchten. Wir bieten auch Hilfestellung für stillende Mütter bei deren Problemen beim Stillen. Während des Treffs wird ein Frühstück angeboten. Informationen bei Linda Dupp (02602/2712).

DLRG Montabaur e.V.

Jahreshauptversammlung 1998

Gemäß § 6 Abs. 2 unserer OG-Satzung lade ich Sie zur Jahres­hauptversammlung 1998 herzlich ein.

Tagungsort: DLRG-Haus am Hallenbad Montabaur

Termin: Freitag, 27.03.1998, Beginn: 19.00 Uhr-Ende ca. 22.00

Uhr.

Tagesordnung: Top 1 Regularien: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden, 2. Feststellung der Beschlußfähigkeit, 3. Anerkennung.der Tagesordnung / ggf. Ergänzung, 4. Bestellung eines Schriftführers, Top 2: Ehrungen, Top 3: Berichte: des Vor­sitzenden, der Mitglieder des Vorstandes, der Kassenprüfer mit Entlastung des Schatzmeisters, Top 4: Satzungsänderung hierzu Ergänzung zur Satzungsvorlage (§ 7 Abs. 1) Der Vorstand, Top 5: Bestellung eines Wahlleiters und der Wahlkommission, Top 6: Entlastung des Vorstandes, Top 7 Wahlen: 1. des Vorsitzenden, 2. des Stellv. Vorsitzenden, 3. der technischen Leiter Ausbil­dung/Einsatz, 4. des Schatzmeisters, 5. des Leiters der Öffent­lichkeitsarbeit, 6. dem Jugendwart, 7. zwei Beisitzer, davon ein Schriftführer oder im Wechsel, 8. der Kassenprüfer, Top 9: Be­handlung von Anträgen der Versammlung, Top 10: Verschiede­nes.

Anträge zur Hauptversammlung sind unter Hinweis auf § 6 Abs 4 der Hauptversammlung der DLRG Montabaur e.V. bis spätestens Freitag, den 20.03.1998, schriftlich zu richten an: Gerhard Tesch, Hauptstraße 18, 56414 Niederahr, Fax 02602/80579. Für die Festlegung des/der Mitgliedsrechte/Stimmrecht verweise ich auf den § 4 Abs. 5. Ich hoffe auf eine rege Teilnahme.

Satzungsänderung:

Der Vorstand der DLRG Montabaur besteht aus:

Geltende Satzung: Dem Vorsitzenden, dem stellv. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem stellv. Schatzmeister, dem technischen Leiter, dem stellv. TL, dem Arzt, dem Jugendwart, dem Leiter der Öffentlichkeitsarbeit, dem Referenten Kleinkinderschwimmen, dem Tauchwart, dem Gerätewart, bis zu zwei Beisitzer. Geplante Änderung: 1. dem Vorsitzenden, 2. dem stellv. Vorsit­zenden, 3. der technischen Leiter: Ausbildung/Einsatz, 4. dem Schatzmeister, 5. des Leiters der Öffentlichkeitsarbeit, 6. dem Jugendwart, 7. zwei Beisitzer, davon ein Schriftführer, oder im Wechsel. Die Positionen 3 bis 6 können einen Stellvertreter haben.

Begründung: Die Aufgabenfülle im Fachbereich Technik ist so stark angewachsen, daß die Erfüllung nur von zwei technischen

15