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Montabaur

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1999, | Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin

Nach Vereinbarung.Telefon 02602/8425

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Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters

Dienstags.17.00 bis 19.30 Uhr

und .nach Vereinbarung

Telefon.02602/16606

Fax.02602/917396

Öffentliche Bekanntmachung

II. Änderung des Bebauungsplanes »Illbach« der Ortsge­meinde

hier: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterla­gen gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 17.02.1998 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan Illbach erneut öffentlich auszulegen.

Die Unterlagen der Bebauungsplanänderung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16.03. bis 17.04.1998 (ein­schließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta­baur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donners­tags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Nie­derschrift ausschließlich nur zu den geänderten oder ergänzten [ Teilen der Bebauungsplanung vorgebracht werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

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Heiligenroth, 03.03.1998

Zerfas, Ortsbürgermeister

Nr. 10/98

Gemeindeverwaltung Heiligenroth - Umlegungsausschuß -

Bekanntmachung

Der Umlegungsplan10. Vorwegnahme der Entscheidung vom 09.02.1998-für das Umlegungsgebiet »Illbach« der Ortsgemein­de Heiligenroth ist am 17.02.1998 unanfechtbar geworden. Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) in der geltenden Fassung wird die Unanfecht­barkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskata­sters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen wer­den mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Monta­baur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemein­de Heiligenroth schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 18.02.1998 (S.)

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses gez. Reichling

Ostermontagsgottesdienst

Alle Kinder/Jugendliche, die gerne im Familiengottesdienst am Ostermontag mitflöten oder mitsingen möchten, sind herzlich eingeladen zur ersten Probe am Mittwoch, dem 11. März 1998, um 17.00 Uhr, im Pfarrheim.

Seniorenkreis Heiligenroth

Am Donnerstag, 12. März 1998, treffen sich die Senioren von Heiligenroth um 15.00 Uhr im Pfarrheim.

Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Heiligenroth

Vom 25. bis 27. September ist ein mehrtägiger Ausflug nach Flandern geplant. Der Preis pro Person beträgt DM 170,00 (Einzeizimmerzuschlag DM 115,00). Mindestteilnehmerzahl: 40 Personen (max. Teilnehmerzahl 50 Personen).

Einzelheiten: 3-Bettzimmer ist möglich, Hin- und Rückreise im modernen Reisebus, 2 Übernachtungen mit Frühstücksbüffet im guten Hotel in Gent. Alle Zimmer mit Dusche/Bad/WC; Einzel-, Doppel oder Dreibettzimmer sind möglich, je 1 Stadtführung in Gent, Brügge und in Brüssel.

Zusätzlich sind vor Ort von jedem einzeln bei Interesse noch folgende Angebote buchbar: Grachtenrundfahrt in Brügge, Preis pro Person DM 10,00; Brauereibesichtigung mit Bierprobe, Preis pro Person DM 12,00; Bootsfahrt in Gent, Preis pro Person DM 10,00. Anmeldeformulare erhalten Sie bei allen Vorstandsmitgliedern. Die Anmeldungen können bis zum 27.03.1998 bei den Mitgliedern des Vorstandes abgegeben werden. Bei der Anmeldung sind DM 70,00 pro Person als Anzahlung zu entrichten.

Tennisclub Heiligenroth

Zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung möchten wir Sie herzlich am Freitag, dem 20. März 1998, um 20.00 Uhr, in den ZBV-Raum der Vogelsanghalle Heiligenroth einladen. Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung, 2. Wahl des Protokoll­führers, 3. Bericht des 1. .Vorsitzenden, 4. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 21.03.1997, 5. Ge­schäfts- und Sportberichte, 6. Kassenbericht, 7. Bericht der Kas­senprüfer, 8. Wahl von 2. Kassenprüfe, 9. Clubhausbau, 10. Veranstaltungen 1998,11. Verschiedenes.

Anträge der Mitglieder zur Jahreshauptversammlung müssen bis zum 14. März 1998 beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden.