Montabaur
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1999, | Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin
Nach Vereinbarung.Telefon 02602/8425
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Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters
Dienstags.17.00 bis 19.30 Uhr
und .nach Vereinbarung
Telefon.02602/16606
Fax.02602/917396
Öffentliche Bekanntmachung
II. Änderung des Bebauungsplanes »Illbach« der Ortsgemeinde
hier: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 17.02.1998 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan Illbach erneut öffentlich auszulegen.
Die Unterlagen der Bebauungsplanänderung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16.03. bis 17.04.1998 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift ausschließlich nur zu den geänderten oder ergänzten [ Teilen der Bebauungsplanung vorgebracht werden.
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
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Heiligenroth, 03.03.1998
Zerfas, Ortsbürgermeister
Nr. 10/98
Gemeindeverwaltung Heiligenroth - Umlegungsausschuß -
Bekanntmachung
Der Umlegungsplan —10. Vorwegnahme der Entscheidung vom 09.02.1998-für das Umlegungsgebiet »Illbach« der Ortsgemeinde Heiligenroth ist am 17.02.1998 unanfechtbar geworden. Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) in der geltenden Fassung wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen werden mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Heiligenroth schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 18.02.1998 (S.)
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses gez. Reichling
Ostermontagsgottesdienst
Alle Kinder/Jugendliche, die gerne im Familiengottesdienst am Ostermontag mitflöten oder mitsingen möchten, sind herzlich eingeladen zur ersten Probe am Mittwoch, dem 11. März 1998, um 17.00 Uhr, im Pfarrheim.
Seniorenkreis Heiligenroth
Am Donnerstag, 12. März 1998, treffen sich die Senioren von Heiligenroth um 15.00 Uhr im Pfarrheim.
Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Heiligenroth
Vom 25. bis 27. September ist ein mehrtägiger Ausflug nach Flandern geplant. Der Preis pro Person beträgt DM 170,00 (Einzeizimmerzuschlag DM 115,00). Mindestteilnehmerzahl: 40 Personen (max. Teilnehmerzahl 50 Personen).
Einzelheiten: 3-Bettzimmer ist möglich, Hin- und Rückreise im modernen Reisebus, 2 Übernachtungen mit Frühstücksbüffet im guten Hotel in Gent. Alle Zimmer mit Dusche/Bad/WC; Einzel-, Doppel oder Dreibettzimmer sind möglich, je 1 Stadtführung in Gent, Brügge und in Brüssel.
Zusätzlich sind vor Ort von jedem einzeln bei Interesse noch folgende Angebote buchbar: Grachtenrundfahrt in Brügge, Preis pro Person DM 10,00; Brauereibesichtigung mit Bierprobe, Preis pro Person DM 12,00; Bootsfahrt in Gent, Preis pro Person DM 10,00. Anmeldeformulare erhalten Sie bei allen Vorstandsmitgliedern. Die Anmeldungen können bis zum 27.03.1998 bei den Mitgliedern des Vorstandes abgegeben werden. Bei der Anmeldung sind DM 70,00 pro Person als Anzahlung zu entrichten.
Tennisclub Heiligenroth
Zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung möchten wir Sie herzlich am Freitag, dem 20. März 1998, um 20.00 Uhr, in den ZBV-Raum der Vogelsanghalle Heiligenroth einladen. Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung, 2. Wahl des Protokollführers, 3. Bericht des 1. .Vorsitzenden, 4. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 21.03.1997, 5. Geschäfts- und Sportberichte, 6. Kassenbericht, 7. Bericht der Kassenprüfer, 8. Wahl von 2. Kassenprüfe, 9. Clubhausbau, 10. Veranstaltungen 1998,11. Verschiedenes.
Anträge der Mitglieder zur Jahreshauptversammlung müssen bis zum 14. März 1998 beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden.

