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Montabaur

Nomborn

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon 06485/228

Obst- und Gartenbauverein Nomborn

Jahreshauptversammlung 1998

Die diesjährige Jahreshauptversammlung des Obst- und Garten­bauvereines Nomborn, findet am Freitag, dem 06.03.1998, in der Gastwirtschaft »Zu den Linden« statt. Beginn: 20.00 Uhr.

Die Tagesordnung wird vorher bekannt gegeben. Alle Mitglieder werden hiermit herzlich eingeladen.

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ELBERTGEMEINDEN

JJ

5. Westerwälder Kabarettnacht am 14. März

»Politgrößen« kommen nach Oberelbert

Die 5. Westerwälder Kaba­rettnacht verspricht mit Unter­stützung der Nassauischen Sparkasse wieder zu einem Höhepunkt des regionalen Kul­turangebotes zu werden: Der parodistische Kabarettist Rei­ner Kröhnert kommt mit sei­nem neuen Programm »Die Af­färe Huhn« am Samstag,

14.03.1998, um 20.30 Uhr in die Stelzenbachhalle nach Oberelbert.

Kröhnert bietet meisterliche Parodie mit Hintersinn und ent­larvender Bosheit. Die Politiker und ihre Worthülsen werden »aufgespießt«, im Original­klang wiedergegeben und mit kleinen Änderungen völlig im Sinne verfremdet. In der »Affä­re Huhn« erfahren Sie von Kohl, Lafontaine, Blüm und Co. mehr über das Freizeitverhalten der Mächtigen in unserem Land.

Die Kleinkunstbühne Mons Tabor und die Ortsgemeinde Ober­elbert freuen sich mit der NASPA auf das Stimmwunder Reiner Kröhnert und viele Gäste. Der Vorverkauf für 18,- DM läuft bereits bei: Elbertapotheke in Niederelbert, Nassauische Sparkasse und Gemeindeverwaltung in Oberelbert sowie im Naturkostladen (Bahnhofstraße) in Montabaur. Falls an der Abendkasse noch Eintrittskarten vorhanden sind, kosten diese 22,-DM. Lachgaran­tie ist inbegriffen! Infos bei Karl Jung, Telefon 02608/651, oder Uli Schmidt, Telefon 02608/636.

Reiner Kröhnert (als Erich Honecker)

Niederelbert

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Montags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

Donnerstags...von 18.00 bis 20.00 Uhr

im Rathaus, Telefon und Fax: 02602/3482

Oberelbert

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung, Telefon und Fax:.02608/595

Ortsbürgermeister, Telefon:.02608/1499

Vermietung der Stelzenbachhalle:

Herr Manns.1340

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Nr. 9/98

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Jahr 1998 vom 18.02.1998

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlos­sen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Monta­baur als Aufsichtsbehörde vom 17.02.1998 hiermit bekanntge­macht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1998 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.1.009.000,- DM

in der Ausgabe auf.1.009.000,- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.490.000,- DM

in der Ausgabe auf.490.000,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.- DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.300.000 DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).250 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.

2. Gewerbesteuer .320 v.H.

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehal­ten werden:

für den ersten Hund..50,- DM

für den zweiten Hund.75,- DM

für jeden weiteren Hund.100,- DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für

das Haushaltsjahr 1998 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 17.02.1998

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23.02. bis 04.03.1998 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Oberelbert, 18.02.1998 Ortsgemeindeverwaltung Oberelbert (S.)

gez. Jung, Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor­schriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zu­stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntma­chung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde­verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder­mann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemein­deordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

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