Montabaur
Nomborn
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Telefon 06485/228
Obst- und Gartenbauverein Nomborn
Jahreshauptversammlung 1998
Die diesjährige Jahreshauptversammlung des Obst- und Gartenbauvereines Nomborn, findet am Freitag, dem 06.03.1998, in der Gastwirtschaft »Zu den Linden« statt. Beginn: 20.00 Uhr.
Die Tagesordnung wird vorher bekannt gegeben. Alle Mitglieder werden hiermit herzlich eingeladen.
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ELBERTGEMEINDEN
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5. Westerwälder Kabarettnacht am 14. März
»Politgrößen« kommen nach Oberelbert
Die 5. Westerwälder Kabarettnacht verspricht mit Unterstützung der Nassauischen Sparkasse wieder zu einem Höhepunkt des regionalen Kulturangebotes zu werden: Der parodistische Kabarettist Reiner Kröhnert kommt mit seinem neuen Programm »Die Affäre Huhn« am Samstag,
14.03.1998, um 20.30 Uhr in die Stelzenbachhalle nach Oberelbert.
Kröhnert bietet meisterliche Parodie mit Hintersinn und entlarvender Bosheit. Die Politiker und ihre Worthülsen werden »aufgespießt«, im Originalklang wiedergegeben und mit kleinen Änderungen völlig im Sinne verfremdet. In der »Affäre Huhn« erfahren Sie von Kohl, Lafontaine, Blüm und Co. mehr über das Freizeitverhalten der Mächtigen in unserem Land.
Die Kleinkunstbühne Mons Tabor und die Ortsgemeinde Oberelbert freuen sich mit der NASPA auf das Stimmwunder Reiner Kröhnert und viele Gäste. Der Vorverkauf für 18,- DM läuft bereits bei: Elbertapotheke in Niederelbert, Nassauische Sparkasse und Gemeindeverwaltung in Oberelbert sowie im Naturkostladen (Bahnhofstraße) in Montabaur. Falls an der Abendkasse noch Eintrittskarten vorhanden sind, kosten diese 22,-DM. Lachgarantie ist inbegriffen! Infos bei Karl Jung, Telefon 02608/651, oder Uli Schmidt, Telefon 02608/636.
Reiner Kröhnert (als Erich Honecker)
Niederelbert
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Montags.von 18.00 bis 20.00 Uhr
Donnerstags...von 18.00 bis 20.00 Uhr
im Rathaus, Telefon und Fax: 02602/3482
Oberelbert
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung, Telefon und Fax:.02608/595
Ortsbürgermeister, Telefon:.02608/1499
Vermietung der Stelzenbachhalle:
Herr Manns.1340
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Nr. 9/98
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Jahr 1998 vom 18.02.1998
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 17.02.1998 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1998 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.1.009.000,- DM
in der Ausgabe auf.1.009.000,- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.490.000,- DM
in der Ausgabe auf.490.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.- DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.300.000 DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.
2. Gewerbesteuer .320 v.H.
3. Die Hundesteuer
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund..50,- DM
für den zweiten Hund.75,- DM
für jeden weiteren Hund.100,- DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für
das Haushaltsjahr 1998 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 17.02.1998
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23.02. bis 04.03.1998 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Oberelbert, 18.02.1998 Ortsgemeindeverwaltung Oberelbert (S.)
gez. Jung, Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
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