Montabaur
Nr. 9/98
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.
2. Gewerbesteuer .320 v.H.
3. Die Hundesteuer
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.36,-DM
für den zweiten Hund.54,—DM
für jeden weiteren Hund.72,—DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid für das Haushaltsjahr 1998 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 17.02.1998
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23.02. bis 04.03.1998 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8 , 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhrj öffentlich aus.
Heilberscheid, 18.02.1998 Ortsgemeindeverwaltung Heilberscheid (S.)
gez. Reichwein, Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Heilberscheid
vom 10.02.1998
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1998 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlußfassung überden Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1998 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 1998, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 654.000 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 461.000 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1998 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A.250 v. H.
Grundsteuer B.290 v. H.
Gewerbesteuer.320 v. H.
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund.36 dm
für den zweiten Hund. 54 qm
für jeden weiteren Hund. 72 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1998 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben.
Der am 22.01.1997 verabschiedete Haushalt des Jahres 1997 mußte durch die am 15.10.1997 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung korrigiert werden. Die Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes wurde aufgrund der nachfolgenden Kriterien erforderlich:
1. Es waren Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Investitionen zu tätigen (vgl. § 98 Abs. 2 Ziffer 3 GemO).
Angesichts dieses gesetzlichen Erfordernisses wurden sämtliche Einnahmen- und Ausgabenansätze fortgeschrieben bzw. dem voraussichtlichen Bedarf angepaßt. Als Auswirkung dieser Fortschreibung war festzustellen:
a) Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes erhöhten sich von ursprünglich 647.000- DM um 47.000- DM auf 694.000,-DM.
b) Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes erhöhten sich von ursprünglich 518.000,- DM um 641.000- DM auf 1.159.000,-DM.
Weiterhin wurde ein Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 50.000,— DM veranschlagt (bisher 0,- DM).
Als wichtigstes Ergebnis des Nachtragshaushaltes gilt es festzuhalten, daß die Ortsgemeinde trotz kurzfristiger, erheblicher Investitionen (Gaststätte) noch über Rücklagen von ca. 125.000,-DM zum 31.12.1997 verfügen kann. Somit liegen für die Aufstellung des Etats 1998 solide finanzielle Verhältnisse vor.
Haushalt 1998
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.115.000,- DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 654.000,- DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 461.000,-DM.
Da zur Finanzierung der anstehenden Maßnahmen weder Kredite noch Verpflichtungsermächtigungen benötigt werden, erübrigt sich eine Festsetzung.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich von 694.000,— DM um 40.000,— DM auf 654.000,— DM. Dieser Rückgang ist ausschließlich einem gegenüber dem Vorjahr deutlich niedrigeren Einnahmen- und Ausgabenumfang des Forsthaushaltes zuzuschreiben.
Im Einnahmenbereich des Verwaltungshaushaltes dominiert der Bereich Steuern und allgemeine Zuweisungen mit einem prozentualen Anteil von 76,09 %.
Die weiteren Einnahmen der Ortsgemeinde erwartet man aus
folgenden Bereichen:
Erstattungen, Zuweisungen.1,96 v. H.
Gebühren.1,36 v. H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und
sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen.15,57 v. H.
Sonstige Finanzeinnahmen
(Konzessionsabgaben, Zinsen).5,02 v. H.
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde.
Nachfolgend soll verdeutlicht werden, wie sich die Ausgaben, nach Ausgabenbereichen gegliedert, gegenüber dem Vorjahr verändern und welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausga
benbereiche haben:
1. Personalausgaben...10,26 v. H.
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.25,55 v. H.
3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder
ähnliche Einrichtungen.4,91 v. H.
4. Umlagen ..50,86 v. H.
5. Zuführung zum Vermögenshaushalt.8,42 v. H.
Der Betrag von 55.000,00 DM stellt auch gleichzeitig die echte Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1998 dar.

