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Montabaur

Nr. 9/98

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).250 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.

2. Gewerbesteuer .320 v.H.

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehal­ten werden:

für den ersten Hund.36,-DM

für den zweiten Hund.54,DM

für jeden weiteren Hund.72,DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid für das Haushaltsjahr 1998 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 17.02.1998

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23.02. bis 04.03.1998 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8 , 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhrj öffentlich aus.

Heilberscheid, 18.02.1998 Ortsgemeindeverwaltung Heilberscheid (S.)

gez. Reichwein, Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor­schriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustan­de gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde­verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeord­nung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Heilberscheid

vom 10.02.1998

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1998 einstimmig verab­schiedet

In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Bera­tung und Beschlußfassung überden Haushaltsplan und die Haus­haltssatzung 1998 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsge­meinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haus­haltssatzung.

Die Haushaltssatzung 1998, die die summarische Zusammenfas­sung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzun­gen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 654.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 461.000 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1998 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A.250 v. H.

Grundsteuer B.290 v. H.

Gewerbesteuer.320 v. H.

Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund.36 dm

für den zweiten Hund. 54 qm

für jeden weiteren Hund. 72 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1998 enthält der dem Haushaltsplan beigefüg­te Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informatio­nen zur Kenntnis gegeben.

Der am 22.01.1997 verabschiedete Haushalt des Jahres 1997 mußte durch die am 15.10.1997 beschlossene Nachtragshaus­haltssatzung korrigiert werden. Die Aufstellung des Nachtrags­haushaltsplanes wurde aufgrund der nachfolgenden Kriterien erforderlich:

1. Es waren Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Investitio­nen zu tätigen (vgl. § 98 Abs. 2 Ziffer 3 GemO).

Angesichts dieses gesetzlichen Erfordernisses wurden sämtliche Einnahmen- und Ausgabenansätze fortgeschrieben bzw. dem voraussichtlichen Bedarf angepaßt. Als Auswirkung dieser Fort­schreibung war festzustellen:

a) Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes erhöhten sich von ursprünglich 647.000- DM um 47.000- DM auf 694.000,-DM.

b) Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes erhöhten sich von ursprünglich 518.000,- DM um 641.000- DM auf 1.159.000,-DM.

Weiterhin wurde ein Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti­gungen von 50.000, DM veranschlagt (bisher 0,- DM).

Als wichtigstes Ergebnis des Nachtragshaushaltes gilt es festzu­halten, daß die Ortsgemeinde trotz kurzfristiger, erheblicher Inve­stitionen (Gaststätte) noch über Rücklagen von ca. 125.000,-DM zum 31.12.1997 verfügen kann. Somit liegen für die Aufstellung des Etats 1998 solide finanzielle Verhältnisse vor.

Haushalt 1998

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.115.000,- DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 654.000,- DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 461.000,-DM.

Da zur Finanzierung der anstehenden Maßnahmen weder Kredite noch Verpflichtungsermächtigungen benötigt werden, erübrigt sich eine Festsetzung.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich von 694.000, DM um 40.000, DM auf 654.000, DM. Dieser Rück­gang ist ausschließlich einem gegenüber dem Vorjahr deutlich niedrigeren Einnahmen- und Ausgabenumfang des Forsthaus­haltes zuzuschreiben.

Im Einnahmenbereich des Verwaltungshaushaltes dominiert der Bereich Steuern und allgemeine Zuweisungen mit einem prozen­tualen Anteil von 76,09 %.

Die weiteren Einnahmen der Ortsgemeinde erwartet man aus

folgenden Bereichen:

Erstattungen, Zuweisungen.1,96 v. H.

Gebühren.1,36 v. H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und

sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen.15,57 v. H.

Sonstige Finanzeinnahmen

(Konzessionsabgaben, Zinsen).5,02 v. H.

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaus­haltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetz­liche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichtigen Wün­sche der Ortsgemeinde.

Nachfolgend soll verdeutlicht werden, wie sich die Ausgaben, nach Ausgabenbereichen gegliedert, gegenüber dem Vorjahr verändern und welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausga­

benbereiche haben:

1. Personalausgaben...10,26 v. H.

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.25,55 v. H.

3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder

ähnliche Einrichtungen.4,91 v. H.

4. Umlagen ..50,86 v. H.

5. Zuführung zum Vermögenshaushalt.8,42 v. H.

Der Betrag von 55.000,00 DM stellt auch gleichzeitig die echte Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1998 dar.