Montabaur
“Über die Ortsgrenze hinaus...”
SPD-Fraktion in der Verbandsgemeinde Montabaur
Parteiöffentliche Fraktionssitzung der SPD-Verbandsgemeinde- ratsfraktion am Montag, 2. März 1998, 19.30 Uhr im Trau- und Besprechungszimmer des Rathauses.
Silomaistag in Wienau
Die SLVA für Landwirtschaft Montabaur-Altenkirchen veranstaltet am Donnerstag, dem 12. März 1998,13.30 Uhr in Wienau in der Gaststätte »Zum Manni« für alle Landwirte der Kreise Altenkirchen, Neuwied, Rhein-Lahn und Westerwald einen Silomaistag. Referiert wird über die Themen »NIR, eine neue Methode zur Sortenbewertung«, »Aktuelle Sorten- und Pflanzenschutzempfehlungen zur Silomaisaussaat«, »Wie dünge ich den Silomais?« und »Was bringt der 30 cm Reihenabstand?«. Diese Veranstaltung ist im Sinne von FUL anerkannt. Alle Landwirte sind recht herzlich eingeladen.
SPD in der VG Montabaur
SGK-Fachtagung zum ländlichen Raum am 14.03.1998
Zu der Fachtagung »Grundversorgung im ländlichen Raum« sind alle SPD-Mitglieder aus der VG Montabaur am Samstag, 14.03., von 09.30 bis ca. 16.00 Uhr nach Neuwied eingeladen. Nach einführenden Referaten werden sechs Workshops zu folgenden Themen angeboten:
- Integrierte und kooperative Wirtschaftsförderung
- Grundversorgung mit Gütern und Dienstleistungen
- Sicherung der Lebensqualität
- Zukunftsperspektive Telekommunikation
- Sicherung der notwendigen Mobilität
- Bürgerschaftliches Engagement
Veranstalter sind die Sozialdemokratischen Gemeinschaften für Kommunalpolitik (SGK) aus den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Hessen und NRW. Teilnahmebeitrag für SGK-Mitglieder 50,- DM und 100,- DM für Nicht-SGK-Mitglieder.
Infos und Mitfahrgelegenheit bei Uli Schmidt, Telefon 02608/636.
Neues Angebot der Kleinkunstbühne
»Sonntagstour« mit Heimat- und Naturkunde
Bereits seit 10 Jahren trägt die Kleinkunstbühne Mons Tabor e.V. mit zahlreichen Veranstaltungen zu einem vielseitigen Kulturprogramm in der Region bei. Jetzt will der Verein seine Aktivitäten noch erweitern: Mitglieder und Freunde der Bühne werden in unregelmäßigen Abständen zur »Sonntagstour« eingeladen. Im Rahmen dieses Freizeitangebotes können sich die Teilnehmer/innen jeweils an einem Sonntagnachmittag bei Wanderungen und Besichtigungen mit Themen aus Natur, Kultur und Heimatgeschichte beschäftigen.
Die nächste »Sonntagstour« findet am 26.04. statt. Dann wird Werner Greif durch das Tonbergbaumuseum in Siershahn mit der 1979 stillgelegten Schachtanlage »Gute Hoffnung« führen. Anfang Juni soll dann eine alte Mühle besichtigt werden. Wandern in den »Gerolsteiner Dolomiten« steht dann am 11./12.07. auf dem Programm. In der erdgeschichtlich bedeutenden Eifellandschaft gilt es eiszeitliche Höhlen und verloschene Krater zu entdecken. Teilnehmen an diesen Touren können alle Mitglieder der Kleinkunstbühne und regelmäßige Besucher, unserer Kulturveranstaltungen. Infos hierzu bei Uli Schmidt, Telefon 02608/636.
Arbeiterwohlfahrt (AWO) Westerwald
Urlaub 98 mit der AWO
Die Westerwälder AWO macht allen erlebnishungrigen »Wällern« ein nicht nur finanziell attraktives Angebot an eigenen Urlaubsfahrten:
- 13. bis 27.06.: 14 unvergessene Tage im schönen Pustertal in Südtirol
- 30.08. bis 08.09.: 10 Tage im 4-Sterne-Top-Hotel auf Lanzarote
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Nr. 9/98
und für Kurzentschlossene - 15. bis 20.03.: Ferien im Ostseebad Boltenhagen Infos im AWO-Büro unter Telefon 02624/7159 (Das Büro ist nachmittags zwischen 14.00 und 18.00 Uhr besetzt).
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MONTABAUR’
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« der Stadt Montabaur für das Grundstück Flur 37, Flurstück 9 hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die vom Stadtrat von Montabaur am 25.09.1997 als Satzung beschlossene Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat am 26.01.1998 (Az. 6/60-610-13/4.69.69) erklärt, daß die Änderung des Bebauungsplanes Rechtsvorschriften nicht verletzt.
Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
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Änderung des Bebauungsplanes "Am Himmelfeld" • tir das Grundstück Flur 37, Parzelle 9
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Reines Wohngebiet' * 1 Srundflächenzahl max. 1 Vollgeschoss Offene Bauweise Nur Einzelhäuser zulässig Satteldach ßaunren 2 e
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Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. j
1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und FormvoM Schriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines] Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber '‘ Gemeinde geltend gemacht worden ist. ,
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht] innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegen-] über der Gemeinde geltend gemacht worden sind. I
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form-1 Vorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist] darzulegen.

