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Rheinland-Pfalz e.V. (LHV), Sitz 56410 Montabaur, hat in
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Weiterhin erstellen wir Ihre Einkommensteuererklärung bei
- Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Lohnsteuerkarte),
- Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen (§ 10 e EStG),
- Einkünften aus der selbstgenutzten Wohnung im Einfamilienhaus oder der Eigentumswohnung,
- Einkünften aus der teilweisen Vermietung eines selbstgenutzten Zweifamilienhauses,
- Bezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
- Einkünften aus Kapitalvermögen (bis 6.100,- DM bei Ledigen / 12.200,-DM bei Verheirateten)

