Einzelbild herunterladen

Montabaur

22

30.04. Wanderung zur Schutzhütte, Verkehrs- und Verschö­nerungsverein und Männergesangverein 01.05. Wanderung zur Schutzhütte, Verkehrs- und Verschö­nerungsverein und Männergesangverein 03.05. Erstkommunion in Simmern

10.05. Wallfahrt nach Schönstatt 17.-17.05.25 Jahre KCSK im 800 Jahre alten Simmern 21.-24.05. Anläßlich der 800-Jahr-Feier sporttreibende Vereine 21.05. Vatertagsturnier des Sportvereins auf dem Sportplatz 22.05. Tischtennisturnier im Dorfgemeinschaftshaus, Aus­richter Tischtennisverein

23.05. Tennisturnier des Tennisclubs auf der Clubanlage 24.05. Breitensportturnier .des Hundesportvereins auf dem

Hundesportplatz

07.06. Fronleichnam in Simmern

13.06. Festkommers der Ortsgemeinde anläßlich der 800-

Jahr-Feier mit Vorstellung der Festschrift 14.06. Veranstaltung der Ortsgemeinde zur 800-Jahr-Feier

mit Handwerkermarkt und Westerwälder Abend 01 .-03.08. Kirmes in Simmern 13.-16.08. Ausflug KCSK 06.09. SC Simmern (Krebbelfest)

19.09. Ausflug MGV

02.-04.10. Erntedankfest mit Festumzug 800 Jahre Simmern, Ausrichter: Musikverein Simmern

24.10. Veranstaltung der Theater-Gruppe Simmern

10.11. Martinszug

29.11. Konzert Musikverein

06.12. Nikolausfeier in der St.-Rochus-Kirche; Ausrichter:

Ortsvereine und Ortsgemeinde

12.12. Weihnachtsfeier MGV

13.12. Seniorennachmittag; Ausrichter: Pfadfinder und Orts­gemeinde

31.12. Silvesterball, Abschluß der 800-Jahr-Feierlichkeiten im Dorfgemeinschaftshaus

Weitere Veranstaltungstermine werden von den Ortsvereinen rechtzeitig bekanntgegeben.

Schmidt, Ortsbürgermeister, Vorsitzender des Vereinsrings

Wanderclub »Wanderfreunde Langstrecke«

Aus Anlaß der erstmaligen Erwähnung Simmerns vor 800 Jahren und seiner Gründung vor 5 Jahren veranstaltet der Wanderclub »Wanderfreunde Langstrecke« am Dienstag, dem 4. Februar 1998, um 17.00 Uhr, in der Bauernschenke einen Festkommers, zu dem die Mitglieder mit ihren Angehörigen herzlichst eingeladen sind.

Seniorenkreis St. Rochus, Simmern

Auch bei uns geht's karnevalistisch zu, bei Kaffee und Kuchen gibts gute Laune ganz gratis dazu.

Drum laden wir Sie herzlich ein, am Donnerstag, dem 5. Februar 1998, um 15.00 Uhr, im St.-Rochus-Heifn dabei zu sein.

Es freut sich auf Sie der Seniorenkreis!

BUCHFINKENLAND

An alle Jugendlichen in Gackenbach-Horbach

Nichts los in Gackenbach Horbach, oder doch? Habt Ihr Lust auf einen Jugendtreff? Wenn ja, und Ihr 13 Jahre alt seid, dann kommt doch am Donnerstag, dem 12. Februar, um 19.00 Uhr, in den Jugendraum (Gemeindehalle).

Dort wollen wir gemeinsam überlegen, wie wir den Treff starten können. Bis dann

Petra Best, Jugendpflegerin

Einladung zum bunten Fastnachtstreiben der Buchfinkensenioren

Am Sonntag, 15. Februar 1998, ab 14.31 Uhr, veranstaltet der Vorstand der Buchfinkensenioren die schon traditionelle Senio­renfastnacht im Pfarrheim zu Gackenbach.

Bekannte Fastnachtsgrößen der Region, darunter der Elferrat und die Tanzgruppe des KHV des Buchfinkenlandes, bereichern ein buntes und abwechslungsreiches Rahmenprogramm, zu dem

neben den Senioren auch jene Personen, die das noch nicht erreicht haben, sehr herzlich eingeladen sind. Anmeldung bitte bis zum 10. Februar 1998 bei

Else Apholte unter Tel.: 06439/7778.

Gackenbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Freitags.von 19.00 bis 20.00 U|| :

im Gemeindehaus ^

Rufnummer des Ortsbürgermeisters privat.06439/90091

Gemeindehaus.06439/J

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Gackenbach

vom 15.01.1998

Beschlußfassung über die Widmung von Verkehrst lächenl die Straßen »Halfterweg I und II« und Neue Hohl (Teilfläclj Unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 36 Abs. 1 und2(| Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in?| Fassung vom 01.08.1977 hat der Ortsgemeinderat Gackenbaj einstimmig beschlossen, die nachfolgenden Verkehrsflächejj 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentlichen Verkehr als Gemein! Straße zu widmen.

Bezeichnung: Halfterweg I (Parzelle 170/1 teilweise) Verlaufend von-bis: Neue Hohl bis Einmündung derWegepi zellen 171/1 und 169 Tag der Verkehrsübergabe: 01.12.1997 Bezeichnung: Halfterweg II (Parzelle 20/1)

Verlaufend von bis: Neue Hohl bis Alte Hohl Tag der Verkehrsübergabe: 01.12.1997 Bezeichnung: Neue Hohl (Parzelle 10 teilweise) Verlaufend von - bis: Kirchstraße (K172) bis Ende der Parz| 149 ;i

Tag der Verkehrsübergabe: 01.12.1997

Beratung und Beschlußfassung über den Verkauf vonf meindeeigenen Baugrundstücken im Baugebiet »Hälften! - Erweiterung«

a) Festsetzung eines Verkaufspreises

b) Aufstellung von Richtlinien über den Verkauf gemein! eigener Grundstücke

Der Ortsbürgermeister gab bekannt, daß aufgrund eines ra genden Widerspruches im Umlegungsverfahren derzeit noctil ne Grundstücke verkauft werden könnten. Eine endgültige^ Scheidung sei erst Ende Februar/Anfang März 1998 zu erwaij Der Gemeinderat beschloß jedoch einstimmig, mehrere gern deeigene Grundstücke im neuen Baugebiet» Halfterweg-Esi terung« sobald dies möglich sei - zu einem Preis von 65 DM/m 2 zu veräußern; die Erschließungskosten sind hieriniji nicht enthalten - Kaufinteressenten aus der Ortsgemei( Gackenbach werden vorrangig behandelt.

In die Kaufverträge ist ein Baugebot aufzunehmen, das i Käufer verpflichtet, den Kaufgrundbesitz innerhalb von 3 J* zu bebauen. I

Darüber hinaus hat der Erwerber, sollte er den Kaufgrundbei innerhalb von 7 Jahren in bebautem oder unbebautem Zusl an Dritte veräußern, an die Ortsgemeinde eine Nachentscls gung in Höhe von 50 % des Kaufpreises zu entrichten. Hie; sollen Spekulationsabsichten unterbunden werden.

Information über geplante Verkehrssicherungsmaßnaf! im Zuge der L 326 vor der Ortsdurchfahrt Dies

Der Ortsbürgermeister berichtete über eine durch das Straf und Verkehrsamt Diez erfolgte Verkehrsmessung an der El am Ortseingang in Dies. Innerhalb der 24 -Stunden-Messj wurden 109 Fahrzeuge ermittelt. Nur 4 % der Fahrzeuge lall zwischen 55 und 60 km schnell. Alle anderen Fahrzeuge be« 1 ten sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Aufgrund # Meßergebnisse hält die Kreisverwaltung eine geschwind» reduzierte Beschilderung am Ortseingang in Dies für nicht er» derlich und nicht zulässig.