Montabaur
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Vorschlages der FWG Kadenbach e.V. Ingrid Berrang, Römerstraße 44, 56337 Kadenbach, in den Ortsgemeinderat berufen. Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung (KWO) öffentlich bekanntgemacht.
Kadenbach, 27.01.1998 Marx, I. Beigeordneter als Wahlleiter
Möhnenverein »Immerfroh« Kadenbach
Besonders toll in diesem Jahr feiert hier die Möhnenschar! Unsere Sitzungen sind ein Renner, kommen dürfen sogar Männer!
Am Schwerdonnerstag, dem 19.02.1998, um 20.11 Uhr, und am Karnevalssamstag, dem 21.02.1998, um 20.11 Uhr, finden in der Gaststätte »Zum Westerwald« unsere Veranstaltungen statt. Kartenverkauf ab Samstag, dem 24.01.1998, bei der Obermöhn Rosemarie Nuß, Bergstraße 1, Kadenbach. Ferner bei Ingrid Berrang, Römerstraße 44 und Margret Junges, Westerwaldstraße 1, Kadenbach.
Die Bürger von Kadenbach und Umgebung sind zu diesen Veranstaltungen herzlich eingeladen. Auf Ihren Besuch freuen sich die Möhnen.
TC Kadenbach 1986
Wir laden hiermit alle unsere Mitglieder zu unserer traditionellen Winterwanderung mit anschließendem gemütlichen Beisammensein ein. Wir treffen uns am 07.02.1998, 15.00 Uhr, am Kirmesplatz. Als besondere Überraschung gibt es in diesem Jahr wieder verschiedene Bingo-Spiele mit riesigen Gewinnen.
Für Speis und Tränk ist wieder bestens gesorgt. Über eine rege Beteiligung freuen wir uns sehr.
Neuhäusel
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
Montags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
im Gemeindehaus, Telefon: 02620/8442
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet am Donnerstag, dem 5. Februar 1998, um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses, Hauptstraße 52, Neuhäusel, statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Funktionales Straßennetz der Ortsgemeinde Neuhäusel
2. Energieversorgung Mittelrhein GmbH; Gas-Konzessionsvertrag
3. Vorstellung/Gespräch mit dem I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde, Edmund Schaaf
4. Vergabe der Ingenieurleistungen zur Ausschreibung und Bauleitung der Baustraßen im Neubaugebiet »Eisenköppel«
5. Teilnahme am Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden - Unser Dorf hat Zukunft«
6. Verschiedenes
a) Beschluß des Kreistages vom 10.10.1997; Info
b) Sonstiges
7. Einwohnerfragestunde
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Grundstücksangelegenheit(en) - vorsorglich
2. Bauangelegenheit(en) — vorsorglich
3. Verschiedenes
56335 Neuhäusel, 27.01.1998
Roggenbach, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Neuhäusel
vom 18.12.1997
Risseschäden in Gemeindestraßen; Erläuterungen der Ergebnisse aus den Diplomarbeiten
Es erfolgte eine Vorstellung der Aufgabenstellung, der Verfahren sowie der Untersuchungsmethoden der Diplomarbeiten bezüglich der Risseschäden in Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde.
Nr. j
Die Rissebildung entsteht durch folgende Ursachen:
1. Der Schichtenverbund fehlt.
2. Die Bindemittel sind veraltet und porös.
3. Die einzelnen Schichten sind unterdimensioniert. Bezüglich der Sanierung soll die Ortsgemeinde Modellvorschlät für jede untersuchte Straße erhalten. Im Rat muß dann, vor alle! auch im Hinblick auf die Kosten, über evtl. durchzufühj Maßnahmen im einzelnen entschieden werden.
Instandsetzung des Bürgersteigs Eitelborner Straße (vor^ Kreissparkasse)
Der Ortsgemeinderat beschloß die Instandsetzung des Bürgej steigs Eitelborner Straße (vor der Kreissparkasse) mit Verbund! pflaster. Der Ausbau erfolgt auf Höhe der Zufahrt und des Pai platzes der KSK und in Verlängerung bis zur Kreuzung nur fr Bürgersteigbreite. Die neue Pflasterfläche wird durch Rasenborl steine abgegrenzt.
Aus Kostengründen soll die Realisierung der Maßnahme zeitia mit mindestens einer anderen Instandsetzungsmaßnahme ve| bunden werden.
Unterhaltungs- und Pflegearbeiten; Außenanlagen Kindei garten
Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder, den Vertrag für die Unterhaltungs- und Pflegearbeiten für die Außenanlagen def Kindergartens mit einer in Nomborn ansässigen Firma um zw| weitere Jahre zu verlängern.
Aufnahme von Kindern aus der Ortsgemeinde Hülscheid in den Kindergarten der Ortsgemeinde Neuhäusel j
Bedingt durch Aufnahmekapazitätsprobleme im Kindergartej Hillscheid plant das Jugendamt der Kreisverwaltung als Lösung; Variante die Aufnahme von Kindergartenkindern aus derOrtsgi meinde Hillscheid in den Kindergarten Neuhäusel. •
Nach einer z. T. gegensätzlich geführten Diskussion im Gern« derat blieb festzustellen, daß letztendlich das Jugendamt# Entscheidung über die Aufnahme der Hillscheider Kinder tref und der Ortsgemeinderat sich dieser Entscheidung nicht entzi|] hen könne.
Der Ortsgemeinderat stimmte der Aufnahme von Kindern ausdi Ortsgemeinde Hillscheid, unter dem Vorbehalt, daß vorrangi zunächst den Kindergartenkindern aus der Ortsgemeinde Ifci häusel Kindergartenplätze angeboten werden, grundsätzlichzl wenn j
1. für die Ortsgemeinde Neuhäusel keine zusätzlichen person| len und finanziellen Belastungen entstehen, drei Kindergartenplätze für Neuzugänge in Neuhäusel (z, Zuzug) freigehalten werden,
die Ortsgemeinde Neuhäusei in keiner Weise an der Betör# rung der Hillscheider Kinder beteiligt ist und hierfür auch nic| verantwortlich gemacht werden kann.
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3.
Erosionsschutzmaßnahmen an einem Gewässer dritter Ord; nung im Forst Neuhäusel, Flur 1, Flurstück 2 und 4
An einem unterhalb des Börnchens laufenden namenlosen G| Wässer sind aufgrund zeitweise sehr hoher Wasserführungdei| liehe Erosionsschäden aufgetreten. Die Ortsgemeinde Neu» sei beabsichtigte hier deshalb den Anstau und damit die Anläjf eines Feuchtbiotopes an diesem Gewässer, auch um die Gf schwindigkeit des Wasserlaufes zu bremsen. Dieser Planuf wurde aber von Seiten der Unteren Wasserbehörde als auch« Staatlichen Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft sowie der Un| ren Landespflegebehörde nicht zugestimmt. Bei den in diese! Zusammenhang durchgeführten Ortsterminen kamen jedoch# beteiligten Fachbehörden übereinstimmend zu der Auffassung daß die vorhandenen Erosionsschäden durch andere geeignf Maßnahmen eingedämmt werden sollten. I
Als geeignete Maßnahmen wurde eine Herabsetzung däj Fließgeschwindigkeit durch den Einbau von Stufen, die aus Was! serbausteinen gebildet werden, angesehen. \
Gleichzeitig sollten die Uferbereiche durch die Anpflanzung Eschen gesichert werden. Die notwendigen Maßnahmen könnt® unter der Leitung des Forstamtes Neuhäusel ausgeführt werdel Die Kosten für die Bepflanzung und dazu notwendige MaBna| men würden über den Forsthaushalt abgerechnet, die Kosten,® den Einbau der Stufen und die benötigten Wasserbaustel würde die Verbandsgemeinde Montabaur aufgrund ihrer GewaJ serunterhaltungspflicht übernehmen. Ausgeführt werden solle® Maßnahme insgesamt durch das Forstamt Neuhäusel und eis Unternehmer zum Einbau der Stufen. j
Die Ratsmitglieder stimmten grundsätzlich diesen Maßnahrn| zu, waren jedoch der Auffassung, daß bei Gewässern dritlf Ordnung die Verbandsgemeinde auch für die Anpflanzung® Sicherung der Uferbereiche kostenmäßig zuständig sei.

