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Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

L . Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für fas Haushaltsjahr 1998 vom 26.01.1998

L r Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemein- leordnung von Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung be­schlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Lesterwaldkreises als Aufsichtsbehörde vom 12.0.1.1998 hiermit gekanntgemacht wird: fsi

Her Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1998 wird im Rferwaltungshaushalt

jäh der Einnahme auf.29.377.000 DM

in der Ausgabe auf.29.377.000 DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.8.559.000 DM

Dii der Ausgabe auf.8.559;000 DM

(j|stgesetzt.

§2

||s werden festgesetzt:

der Gesamtbetrag der Kredite auf.2.000.000 DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

j ermächtigungen auf.772.600 DM

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.4.000.000 DM

Nachrichtlich:

Umschuldungen.-...669.521 DM

§3

Fair die Verbandsgemeindewerke werden in den Wirtschaftsplä- fen festgesetzt:

Wasserversorgung

1/ der Gesamtbetrag der Kredite auf.2.500.000 DM

2, der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

j ermächtigungen auf.ODM

3;' der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.500.000 DM

| Nachrichtlich:

| Umschuldungen.3.971.181 DM

B) Abwasserbeseitigung

1. ' der Gesamtbetrag der Kredite auf.4.300.000 DM

2. J der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen auf.0 DM

3^ der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.500.000 DM

Nachrichtlich:

Umschuldungen.3.108.856 DM

1al Die Verbandsgemeindeumlage, die die Verbandsgemeinde nach § 72 GemO in Verbindung mit den §§ 4,22 und 23 Abs. 1 FAG n. F. erhebt, beträgt

34 v.H. der Steuerkraftzahlen der verbandsangehörigen Ge­meinden und der Stadt Montabaur nach § 12 FAG , 34 v.H. der Schlüsselzuweisung A 1998 an die verbandsan­gehörigen Gemeinden und die Stadt Montabaur nach § 8 FAG 34 v.H. der Schlüsselzuweisung B 1998 an die Stadt Monta- | baur nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 5 FAG.

2. - Die Fälligkeit der Verbandsgemeindeumlage richtet sich nach §28 Abs. 2 FAG.

3. : Nachrichtlich:

j Umlagegrundlagen 1997.40.271.147 DM

i Höhe des Umlagesolls 1997.13.692.190 DM

I Umlagegrundlagen 1998.41.453.712 DM

'Höhe des Umlagesolls 1998.14.094.262 DM

§5

Die Entgelte für Einrichtungen der Abwasserbeseitigung werden w e folgt festgesetzt:

a ) einmalige Beiträge

gemäß § 1 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und über die Abwälzung der Abwasserabgabe der Verbands­gemeinde Montabaur - (Entgeltssatzung) - I U e Schmutzwasserbeseitigung oei Neubaumaßnahmen 3,50 DM je m 2 gewichtete Grund­stucksfläche

b).

c)

2. für die Oberflächenwasserbeseitigung'

. bei Neubaumaßnahmen 11,00 DM je m 2 Abflußfläche wiederkehrende Beiträge und Benutzungsgebühren

1. wiederkehrender Beitrag für Oberflächenwasser -gemäß § 2 der Entgeltssatzung - 0,43 DM je m 2 Abflußfläche

2. wiederkehrender Beitrag für Schmutzwasser -gemäß § 4 der Entgeltssatzung - 0,12 DM je m 2 gewichtete Grundstücksfläche

3. Benutzungsgebühr für Schmutzwasser - gemäß § 4 der Entgeltssatzung

2,35 DM je m 3 gewichtete Schmutzwassermenge (einschl. Abwasserabgabe)

Beiträge und laufende Kostenanteile für Verkehrsanlagen (Straßenbaulastträger)

1. Beiträge

21,00 DM je m 2 Verkehrsfläche

2. laufende Kostenanteile

0,50 DM je m 2 Straßen- und Wegestrecke.

II.

Der Verbandsgemeinderat beschließt aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz das Investitionspro­gramm für die Jahre 1997 bis 2001 mit folgenden Summen:

Gesamtinvestitionen.21.649.000 DM

davon entfallen auf die Haushaltsjahre

1997 .7.983.000 DM

1998 .7.860.000 DM

1999 .2.410.000 DM

2000 .2.048.000 DM

2001 .1.348.000 DM

III.

Der Verbandsgemeinderat beschließt:

a) den Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Montabaur (Wasserversorgung), der im Erfolgsplan

Erträge von. 5.900.000 DM

und Aufwendungen von.5.900.000 DM

sowie im Vermögensplan

Deckungsmittel.5.492.000 DM

und einen Bedarf von.5.492.000 DM

vorsieht;

b) den Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Montabaur (Abwasserbeseitigung), der im Erfolgsplan

Erträge von.11.178.000 DM

und Aufwendungen von.11.178.000 DM

sowie im Vermögensplan

Deckungsmittel von.11.985.000 DM

und einen Bedarf von.11.985.000 DM

vorsieht;

c) Aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rhein­land-Pfalz in der Fassung vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) die Investitionsprogramme der Verbandsgemeindewerke für die Jahre 1997 bis 2001.

IV.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz wird die erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haus­haltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haus­haltsjahr 1998 und der Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 1998 erteilt:

- Zu dem Gesamtbetrag der Kredite

1. der Verbandsgemeinde in Höhe von.«... 2.000.000 DM

2. der Verbandsgemeindewerke für

a) Eigenbetrieb Wasser in Höhe von.2.500.000 DM

b) Eigenbetrieb Abwasser in Höhe von....4.300.000 DM

- Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für die Verbandsgemeinde

in Höhe von.100.000 DM

für die im Haushaltsjahr 1999 voraussichtlich Kredite aufge­nommen werden müssen.

Montabaur, 12.01.1998 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

gez. P. Weinert, Landrat

V.

Der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne liegen vom 02.02.1998 bis 11.02.1998 bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, 56410 Monta­baur, Konrad-Adenauer-Platz 8, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00