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“Öffentl. Bekanntmachungen”
Öffentliche Bekanntmachung
L . Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für fas Haushaltsjahr 1998 vom 26.01.1998
L r Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemein- leordnung von Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Lesterwaldkreises als Aufsichtsbehörde vom 12.0.1.1998 hiermit gekanntgemacht wird: fsi
Her Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1998 wird im Rferwaltungshaushalt
jäh der Einnahme auf.29.377.000 DM
“ in der Ausgabe auf.29.377.000 DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.8.559.000 DM
Dii der Ausgabe auf.8.559;000 DM
(j|stgesetzt.
§2
||s werden festgesetzt:
der Gesamtbetrag der Kredite auf.2.000.000 DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
j ermächtigungen auf.772.600 DM
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.4.000.000 DM
Nachrichtlich:
Umschuldungen.-...669.521 DM
§3
Fair die Verbandsgemeindewerke werden in den Wirtschaftsplä- fen festgesetzt:
Wasserversorgung
1/ der Gesamtbetrag der Kredite auf.2.500.000 DM
2, der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
j ermächtigungen auf.ODM
3;' der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.500.000 DM
| Nachrichtlich:
| Umschuldungen.3.971.181 DM
B) Abwasserbeseitigung
1. ' der Gesamtbetrag der Kredite auf.4.300.000 DM
2. J der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf.0 DM
3^ der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.500.000 DM
Nachrichtlich:
Umschuldungen.3.108.856 DM
1al Die Verbandsgemeindeumlage, die die Verbandsgemeinde nach § 72 GemO in Verbindung mit den §§ 4,22 und 23 Abs. 1 FAG n. F. erhebt, beträgt
34 v.H. der Steuerkraftzahlen der verbandsangehörigen Gemeinden und der Stadt Montabaur nach § 12 FAG , 34 v.H. der Schlüsselzuweisung A 1998 an die verbandsangehörigen Gemeinden und die Stadt Montabaur nach § 8 FAG 34 v.H. der Schlüsselzuweisung B 1998 an die Stadt Monta- | baur nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 5 FAG.
2. - Die Fälligkeit der Verbandsgemeindeumlage richtet sich nach §28 Abs. 2 FAG.
3. : Nachrichtlich:
j Umlagegrundlagen 1997.40.271.147 DM
i Höhe des Umlagesolls 1997.13.692.190 DM
I Umlagegrundlagen 1998.41.453.712 DM
'Höhe des Umlagesolls 1998.14.094.262 DM
§5
Die Entgelte für Einrichtungen der Abwasserbeseitigung werden w e folgt festgesetzt:
a ) einmalige Beiträge
gemäß § 1 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und über die Abwälzung der Abwasserabgabe der Verbandsgemeinde Montabaur - (Entgeltssatzung) - I U • e Schmutzwasserbeseitigung oei Neubaumaßnahmen 3,50 DM je m 2 gewichtete Grundstucksfläche
b).
c)
2. für die Oberflächenwasserbeseitigung'
. bei Neubaumaßnahmen 11,00 DM je m 2 Abflußfläche wiederkehrende Beiträge und Benutzungsgebühren
1. wiederkehrender Beitrag für Oberflächenwasser -gemäß § 2 der Entgeltssatzung - 0,43 DM je m 2 Abflußfläche
2. wiederkehrender Beitrag für Schmutzwasser -gemäß § 4 der Entgeltssatzung - 0,12 DM je m 2 gewichtete Grundstücksfläche
3. Benutzungsgebühr für Schmutzwasser - gemäß § 4 der Entgeltssatzung —
2,35 DM je m 3 gewichtete Schmutzwassermenge (einschl. Abwasserabgabe)
Beiträge und laufende Kostenanteile für Verkehrsanlagen (Straßenbaulastträger)
1. Beiträge
21,00 DM je m 2 Verkehrsfläche
2. laufende Kostenanteile
0,50 DM je m 2 Straßen- und Wegestrecke.
II.
Der Verbandsgemeinderat beschließt aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz das Investitionsprogramm für die Jahre 1997 bis 2001 mit folgenden Summen:
Gesamtinvestitionen.21.649.000 DM
davon entfallen auf die Haushaltsjahre
1997 .7.983.000 DM
1998 .7.860.000 DM
1999 .2.410.000 DM
2000 .2.048.000 DM
2001 .1.348.000 DM
III.
Der Verbandsgemeinderat beschließt:
a) den Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Montabaur (Wasserversorgung), der im Erfolgsplan
Erträge von. 5.900.000 DM
und Aufwendungen von.5.900.000 DM
sowie im Vermögensplan
Deckungsmittel.5.492.000 DM
und einen Bedarf von.5.492.000 DM
vorsieht;
b) den Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Montabaur (Abwasserbeseitigung), der im Erfolgsplan
Erträge von.11.178.000 DM
und Aufwendungen von.11.178.000 DM
sowie im Vermögensplan
Deckungsmittel von.11.985.000 DM
und einen Bedarf von.11.985.000 DM
vorsieht;
c) Aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) die Investitionsprogramme der Verbandsgemeindewerke für die Jahre 1997 bis 2001.
IV.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz wird die erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1998 und der Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 1998 erteilt:
- Zu dem Gesamtbetrag der Kredite
1. der Verbandsgemeinde in Höhe von.«... 2.000.000 DM
2. der Verbandsgemeindewerke für
a) Eigenbetrieb Wasser in Höhe von.2.500.000 DM
b) Eigenbetrieb Abwasser in Höhe von....4.300.000 DM
- Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für die Verbandsgemeinde
in Höhe von.100.000 DM
für die im Haushaltsjahr 1999 voraussichtlich Kredite aufgenommen werden müssen.
Montabaur, 12.01.1998 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
gez. P. Weinert, Landrat
V.
Der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne liegen vom 02.02.1998 bis 11.02.1998 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00

