Montabaur
■ nsere Gesellschaft keine Chance, zu überleben. Wir würden uns freuen wenn einige den Weg zu uns finden und heißen Euch jetzt schon in unserer Gemeinschaft herzlich willkommen.
Alte Herren Eisbachtal G. G.
Hiermit laden wir noch einmal alle unsere aktiven und inaktiven Mitalieder mit ihren Frauen zu unserer Abschlußfeier am Sams- [Igqdem 17'-01.1998, um 20.00 Uhr, ins Gasthaus »Helwischer Stubb« ganz herzlich ein.
Heilberscheid
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
iMontags . von 18.00 bis 19.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus
Kulturamt Westerburg Zusammenlegungsverfahren Eppenrod _Az.01-E.2223- [Westerburg, den 18.12.1997
Öffentliche Bekanntmachung
Für das Zusammenlegungsverfahren Eppenrod wurden alle erforderlichen Unterlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters am 17.12.1997 den Katasterämtern Diez bzw. Montabaur übergeben.
Anträge auf Auszüge aus dem Kartenwerk bzw. aus dem Liegenschaftsbuch können ab sofort nur noch bei dem jeweils zuständigen Katasteramt gestellt werden.
Der leitende technische Beamte Jürgen Lehnigk Emden
[Fastnachtsveranstaltung der Ortsvereine
Die Fastnachtsveranstaltung der Ortsvereine findet am Samstag, |dem 07.02.1998, im Dorfgemeinschaftshaus statt.
Ver zum Programm beitragen möchte, möge dies bitte einem Vorstandsmitglied eines Ortsvereines mitteilen.
Reichwein, Ortsbürgermeister
Nentershausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Mittwochs.von 17.00 bis 19.00 Uhr
Evtl. Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben. Telefon 06485/223.
Durchführung der jährlichen Messungen an Feuerungsanlagen i
I für flüssige und gasförmige Brennstoffe gemäß §§ 14 und 1 15 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes- ■ Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über I
Kleinfeuerungsanlagen -1. BimSchV)
ab der 8. Kalenderwoche (16.2.1998). jj
Michael Thiel, Bezirksschornsteinfegermeister,
| Im Schützengrund 4,56566 Neuwied-Engers, Tel. 02622/1677T7j|
Gemeindeverwaltung Nentershausen - Umlegungsausschuß -
Bekanntmachung
Per Nachtrag zum Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet fLahnstraße II« der Ortsgemeinde Nentershausen ist am p3.12.1997 unanfechtbar geworden.
pemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 |BGBI. I. s. 2253) in der geltenden Fassung wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Pie rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird fiemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im ymlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
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Nr. 3/98
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Nentershausen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 06.01.1998 (S.)
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses gez. Reichling
Gebäudeeinmessung
in der Gemeinde Nentershausen
ln der Gemeinde Nentershausen werden in den nächsten Monaten die bisher in den amtlichen Flurkarten noch nicht oder unvollständig nachgewiesenen Gebäude gemäß § 2 des Landesgesetzes über den Grenznachweis bei Neubauten und die Gebäudeeinmessung vom 12.05.1953-GVBI. S. 60 —eingemessen. Die örtlichen Vermessungsarbeiten werden durch das Katasteramt Montabaur ausgeführt.
Es wird darauf hingewiesen, daß gemäß § 3 dieses Gesetzes die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, das Betreten ihrer Grundstücke zwecks Ausführung der Vermessungsarbeiten zu gestatten, und daß die Einmessung aller nach dem 01.07.1953 errichteten Neubauten, Um- und Anbauten gebührenpflichtig ist. Entsprechende Kostenentscheidungen werden zu gegebener Zeit durch das Katasteramt Montabaur verschickt.
Montabaur, 08.01.1998 Kätasteramt Montabaur
Kulturamt Westerburg Zusammenlegungsverfahren Eppenrod -Az. 01-E.2223 —
Westerburg, den 18.12.1997
Öffentliche Bekanntmachung
Für das Zusammenlegungsverfahren Eppenrod wurden alle erforderlichen Unterlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters am 17.12.1997 den Katasterämtern Diez bzw. Montabaur übergeben.
Anträge auf Auszüge aus dem Kartenwerk bzw. aus dem Liegenschaftsbuch können ab sofort nur noch bei dem jeweils zuständigen Katasteramt gestellt werden.
Der leitende technische Beamte Jürgen Lehnigk Emden
Semesterbeginn bei der VHS in Montabaur
5 EDV/Technik/Umwelt
05651 EDV-Grundkurs (Kann durch Aufbaukurse bei der KVHS erweitert werden)
Beginn: Montag, 9. Februar 1998,19.40 Uhr
Dauer: 16 Abende (ä 3 UST)
Lehrmittel: nach Angaben des Kursleiters Ort: Freiherr-vom-Stein-Schule, Nentershausen
Leitung: Michael Gilles
Gebühren: 269,00 DM
05653 PC-Schnupperkurs II
Beginn: Dienstag, 10. Februar 1998,18.00 Uhr
Dauer: 15 Abende
Ort: Freiherr-vom-Stein-Schule, Nentershausen
Leitung: Rainer Probst
Gebühren: 85,00 DM

