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Montabaur

nsere Gesellschaft keine Chance, zu überleben. Wir würden uns freuen wenn einige den Weg zu uns finden und heißen Euch jetzt schon in unserer Gemeinschaft herzlich willkommen.

Alte Herren Eisbachtal G. G.

Hiermit laden wir noch einmal alle unsere aktiven und inaktiven Mitalieder mit ihren Frauen zu unserer Abschlußfeier am Sams- [Igqdem 17'-01.1998, um 20.00 Uhr, ins Gasthaus »Helwischer Stubb« ganz herzlich ein.

Heilberscheid

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

iMontags . von 18.00 bis 19.00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus

Kulturamt Westerburg Zusammenlegungsverfahren Eppenrod _Az.01-E.2223- [Westerburg, den 18.12.1997

Öffentliche Bekanntmachung

Für das Zusammenlegungsverfahren Eppenrod wurden alle er­forderlichen Unterlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskata­sters am 17.12.1997 den Katasterämtern Diez bzw. Montabaur übergeben.

Anträge auf Auszüge aus dem Kartenwerk bzw. aus dem Liegen­schaftsbuch können ab sofort nur noch bei dem jeweils zuständi­gen Katasteramt gestellt werden.

Der leitende technische Beamte Jürgen Lehnigk Emden

[Fastnachtsveranstaltung der Ortsvereine

Die Fastnachtsveranstaltung der Ortsvereine findet am Samstag, |dem 07.02.1998, im Dorfgemeinschaftshaus statt.

Ver zum Programm beitragen möchte, möge dies bitte einem Vorstandsmitglied eines Ortsvereines mitteilen.

Reichwein, Ortsbürgermeister

Nentershausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Mittwochs.von 17.00 bis 19.00 Uhr

Evtl. Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben. Te­lefon 06485/223.

Durchführung der jährlichen Messungen an Feuerungsanlagen i

I für flüssige und gasförmige Brennstoffe gemäß §§ 14 und 1 15 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über I

Kleinfeuerungsanlagen -1. BimSchV)

ab der 8. Kalenderwoche (16.2.1998). jj

Michael Thiel, Bezirksschornsteinfegermeister,

| Im Schützengrund 4,56566 Neuwied-Engers, Tel. 02622/1677T7j|

Gemeindeverwaltung Nentershausen - Umlegungsausschuß -

Bekanntmachung

Per Nachtrag zum Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet fLahnstraße II« der Ortsgemeinde Nentershausen ist am p3.12.1997 unanfechtbar geworden.

pemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 |BGBI. I. s. 2253) in der geltenden Fassung wird die Unanfecht­barkeit hiermit bekanntgegeben.

Pie rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird fiemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im ymlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

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Nr. 3/98

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskata­sters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird noch­mals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festge­setzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfecht­barkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechen­de Zahlungsvereinbarungen getroffen hat.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschus­ses der Gemeinde Nentershausen schriftlich oder zur Nieder­schrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 06.01.1998 (S.)

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses gez. Reichling

Gebäudeeinmessung

in der Gemeinde Nentershausen

ln der Gemeinde Nentershausen werden in den nächsten Mona­ten die bisher in den amtlichen Flurkarten noch nicht oder unvoll­ständig nachgewiesenen Gebäude gemäß § 2 des Landesgeset­zes über den Grenznachweis bei Neubauten und die Gebäude­einmessung vom 12.05.1953-GVBI. S. 60eingemessen. Die örtlichen Vermessungsarbeiten werden durch das Katasteramt Montabaur ausgeführt.

Es wird darauf hingewiesen, daß gemäß § 3 dieses Gesetzes die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, das Betreten ihrer Grundstücke zwecks Ausführung der Vermessungsarbeiten zu gestatten, und daß die Einmessung aller nach dem 01.07.1953 errichteten Neubauten, Um- und Anbauten gebührenpflichtig ist. Entsprechende Kostenentscheidungen werden zu gegebener Zeit durch das Katasteramt Montabaur verschickt.

Montabaur, 08.01.1998 Kätasteramt Montabaur

Kulturamt Westerburg Zusammenlegungsverfahren Eppenrod -Az. 01-E.2223

Westerburg, den 18.12.1997

Öffentliche Bekanntmachung

Für das Zusammenlegungsverfahren Eppenrod wurden alle er­forderlichen Unterlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskata­sters am 17.12.1997 den Katasterämtern Diez bzw. Montabaur übergeben.

Anträge auf Auszüge aus dem Kartenwerk bzw. aus dem Liegen­schaftsbuch können ab sofort nur noch bei dem jeweils zuständi­gen Katasteramt gestellt werden.

Der leitende technische Beamte Jürgen Lehnigk Emden

Semesterbeginn bei der VHS in Montabaur

5 EDV/Technik/Umwelt

05651 EDV-Grundkurs (Kann durch Aufbaukurse bei der KVHS erweitert werden)

Beginn: Montag, 9. Februar 1998,19.40 Uhr

Dauer: 16 Abende (ä 3 UST)

Lehrmittel: nach Angaben des Kursleiters Ort: Freiherr-vom-Stein-Schule, Nentershausen

Leitung: Michael Gilles

Gebühren: 269,00 DM

05653 PC-Schnupperkurs II

Beginn: Dienstag, 10. Februar 1998,18.00 Uhr

Dauer: 15 Abende

Ort: Freiherr-vom-Stein-Schule, Nentershausen

Leitung: Rainer Probst

Gebühren: 85,00 DM