Montabaur
Nr. 172/91
24
sangliche und musikalische Planung für das laufende Geschäftsjahr, 10. Verschiedenes.
Trimm-Treff-Niedererbach e.V.
Trimm-Dich-Gruppe
Kommt und tanzt mit! »Vorbereitung Faschingstanz«. Am Samstag, dem 10. Januar, und Sonntag, dem 11. Januar, findet unser diesjähriger Crash-Kurs statt. Meldet Euch bitte!
Info bei Elke Egenolf, 06485/8148, Elke Schuy, 8561, Rita Rosenbauer, 8615.
SV 1920 Niedererbach e.V.
Wir laden alle Mitglieder des SV 1920 Niedererbach e.V. zur Jahresabschlußfeier am 17. Januar 1998 ein. Die Veranstaltung beginnt um 19.00 Uhr in der Dorfgemeinschaftshalle. Für das leibliche Wohl ist bestens vorgesorgt!
Wir würden uns freuen, Sie/Euch mit Partnerin/Partner im Kreis der Vereinsfamilie begrüßen zu können.
Nomborn
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Telefon 06485/228
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn findet am Dienstag, dem 13. Januar 1998, um 19.30 Uhr, im Gemeindehaus statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1998
2. Aufstellung des Bebauungsplanes »Unter dem Sportplatz«
3. Bau Dorfgemeinschaftshaus
a) Außenanlage
b) Benutzungsordnung
4. Verschiedenes
5. Einwohnerfragestunde II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Jagdpachtangelegenheit
2. Verschiedenes
56412 Nomborn, 05.01.1998 Brach, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/Nomborn für das Jahr 1998 vom 19.12.1997
I.
Die Verbandsversammlung hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz, dem Zweckverbandsgesetz vom 22.12.1982 (GVBI. S. 476) und dem § 7 der Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/Nomborn vom 23.05.1996 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 17.12.1997 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1998 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.303.000,00 DM
in der Ausgabe auf.:....303.000,00 DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.!.0 DM
in der Ausgabe auf.0 DM
festgesetzt.
§2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4 I
Der Umlagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung del Kindergartens beträgt 57.458,00 DM. Die Umlage 1998 ist naclil der Zahl der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden de| Kindergarten am 31.07. des Vorjahres besuchten (§ 7 Abs. 3 dei] Satzung), zu ermitteln. |
Danach haben zu zahlen: 3
Kinder
Umlage DM
Ortsgemeinde Heilberscheid
26
29.878
'
Ortsgemeinde Nomborn
24
27.580
|
50
55.458
“H
—j
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/Nomborn für das Haushaltsjahr 1998 werden keine Bedenken erhoben.
Montabaur, 17.12.1997
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Abt. 1 Az. 029/901.10
Im Aufträge gez. Meckel
III.
Öffentliche Auslegung
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.01.1998 bis 21.01.1998 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.Ö0 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Heilberscheid, 19.12.1997 gez. Braun, der Vorsitzende
des Kindergartenzweckverbandes
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
MGV »Arion« Nomborn
Hauptversammlung
Die Jahreshauptversammlung des MGV »Arion« Nomborn findet am 16. Januar 1998 ab 20.00 Uhr im Gasthaus »Zu den Linden« statt. Hierzu laden wir alle aktiven und passiven Mitglieder des Vereins ein.
Freiwillige Feuerwehr Nomborn
Am Sonntag, dem 11.01.1998, wollen wir einer Einladung der FFW Kaub folgen und diese auf ihrer Veranstaltung besuchen. Wir werden mit dem Bus nach Kaub fahren. Abfahrt ist wie bei der letzten Übung bereits besprochen um 10.00 Uhr am Florian. Seid bitte pünktlich. Wir laden zu dieser Fahrt auch alle Ehefrauen oder Freundin, sowie den Vorstand recht herzlich ein.
VfR Nomborn 1920 e.V.
Die 1. Vorstandssitzung im neuen Jahr findet am Dienstag, 13. Januar, 19.30 Uhr, im Vereinsheim statt.

