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Montabaur

Nr. 172/91

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sangliche und musikalische Planung für das laufende Geschäfts­jahr, 10. Verschiedenes.

Trimm-Treff-Niedererbach e.V.

Trimm-Dich-Gruppe

Kommt und tanzt mit! »Vorbereitung Faschingstanz«. Am Sams­tag, dem 10. Januar, und Sonntag, dem 11. Januar, findet unser diesjähriger Crash-Kurs statt. Meldet Euch bitte!

Info bei Elke Egenolf, 06485/8148, Elke Schuy, 8561, Rita Rosen­bauer, 8615.

SV 1920 Niedererbach e.V.

Wir laden alle Mitglieder des SV 1920 Niedererbach e.V. zur Jahresabschlußfeier am 17. Januar 1998 ein. Die Veranstaltung beginnt um 19.00 Uhr in der Dorfgemeinschaftshalle. Für das leibliche Wohl ist bestens vorgesorgt!

Wir würden uns freuen, Sie/Euch mit Partnerin/Partner im Kreis der Vereinsfamilie begrüßen zu können.

Nomborn

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon 06485/228

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn findet am Dienstag, dem 13. Januar 1998, um 19.30 Uhr, im Gemeinde­haus statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1998

2. Aufstellung des Bebauungsplanes »Unter dem Sportplatz«

3. Bau Dorfgemeinschaftshaus

a) Außenanlage

b) Benutzungsordnung

4. Verschiedenes

5. Einwohnerfragestunde II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Jagdpachtangelegenheit

2. Verschiedenes

56412 Nomborn, 05.01.1998 Brach, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/Nomborn für das Jahr 1998 vom 19.12.1997

I.

Die Verbandsversammlung hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz, dem Zweckverbandsgesetz vom 22.12.1982 (GVBI. S. 476) und dem § 7 der Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/Nomborn vom 23.05.1996 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Auf­sichtsbehörde vom 17.12.1997 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1998 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.303.000,00 DM

in der Ausgabe auf.:....303.000,00 DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.!.0 DM

in der Ausgabe auf.0 DM

festgesetzt.

§2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4 I

Der Umlagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung del Kindergartens beträgt 57.458,00 DM. Die Umlage 1998 ist naclil der Zahl der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden de| Kindergarten am 31.07. des Vorjahres besuchten (§ 7 Abs. 3 dei] Satzung), zu ermitteln. |

Danach haben zu zahlen: 3

Kinder

Umlage DM

Ortsgemeinde Heilberscheid

26

29.878

'

Ortsgemeinde Nomborn

24

27.580

|

50

55.458

H

j

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/Nomborn für das Haushaltsjahr 1998 werden keine Bedenken erhoben.

Montabaur, 17.12.1997

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Abt. 1 Az. 029/901.10

Im Aufträge gez. Meckel

III.

Öffentliche Auslegung

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.01.1998 bis 21.01.1998 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.Ö0 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Heilberscheid, 19.12.1997 gez. Braun, der Vorsitzende

des Kindergartenzweckverbandes

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor­schriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zu­stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntma­chung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde­verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder­mann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemein­deordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

MGV »Arion« Nomborn

Hauptversammlung

Die Jahreshauptversammlung des MGV »Arion« Nomborn findet am 16. Januar 1998 ab 20.00 Uhr im Gasthaus »Zu den Linden« statt. Hierzu laden wir alle aktiven und passiven Mitglieder des Vereins ein.

Freiwillige Feuerwehr Nomborn

Am Sonntag, dem 11.01.1998, wollen wir einer Einladung der FFW Kaub folgen und diese auf ihrer Veranstaltung besuchen. Wir werden mit dem Bus nach Kaub fahren. Abfahrt ist wie bei der letzten Übung bereits besprochen um 10.00 Uhr am Florian. Seid bitte pünktlich. Wir laden zu dieser Fahrt auch alle Ehefrauen oder Freundin, sowie den Vorstand recht herzlich ein.

VfR Nomborn 1920 e.V.

Die 1. Vorstandssitzung im neuen Jahr findet am Dienstag, 13. Januar, 19.30 Uhr, im Vereinsheim statt.